Das lange angekündigte Blogbuch »Recht anschaulich« ist nun endlich fertig. Es enthält alle Einträge aus dem 2013 eingestellten Blog »Recht anschaulich«. Die Beiträge wuden neu formatiert, aber inhaltlich nicht geändert. Nur einige offensichtliche Schreibfehler wurden berichtigt.
Aus dem Vorwort:
In den letzten Jahren meiner aktiven Tätigkeit an der Ruhr-Universität Bochum stand im Mittelpunkt der Forschungs-tätigkeit an meinem Lehrstuhl der Einfluss der Elektronischen Medien auf das Recht und das juristische Denken und hier insbe-sondere das Eindringen visueller Elemente in die Rechts-kommunikation. Ab 1999 wurden drei aufeinander folgende Projekte durchgeführt:
»Visuelle Rechtskommunikation«, gefördert von der Stiftung Volkswagen
»Recht anschaulich«, gefördert durch das Rektorat der Ruhr-Universität im »Innovationswettbewerb in der Lehre« 2001
»Kultivierungseffekte des Justiz- und Anwaltsfilms«, gefördert von der DFG.
Einzelheiten über die Projekte und Hinweise auf die daraus entstandenen Veröffentlichungen, überwiegend mit Links zum Download, stehen nach wie vor im Internetportal der Ruhr-Universität auf meiner Webseite.
Zu den Veröffentlichungen gehört der gemeinsam mit Stefan Ulbrich verfasste Band
Recht anschaulich. Visualisierung in der Juristenausbildung,
Herbert von Halem Verlag, Köln, 2007, 240 S., ISBN 978-3-938258-06-4 .
Bald nach Erscheinen des Bandes »Recht anschaulich« im Herbert von Halem Verlag im Jahre 2007 hatte mir der Verleger ein Begleitblog gleichen Namens eingerichtet. Das Blog diente mir nicht zuletzt als Materialsammlung für eine Neuauflage des Buches. Aber nachdem ich fünf Jahre lang regelmäßig gepostet hatte, sah ich keine Chance mehr für eine Neuauflage, nicht zuletzt weil mir der Mitautor abhandengekommen und ein Nachfolger nicht in Sicht war. Da auch meine Interessen sich verlagert hatten, habe ich das Blog »Recht anschaulich« nach dem letzten Posting vom 26. Februar 2013 eingestellt.
Buch und Blog »Recht anschaulich« waren insofern relativ erfolgreich, als sie halfen, den Start der juristischen Fachdidaktik anzuschieben. Bei der Niederschrift des Buches hatte ich mich natürlich nach einer juristischen Fachdidaktik umgesehen. Die Suche blieb damals ziemlich erfolglos. Eigentlich erst im Anschluss daran habe ich mich auch im Ausland umgeschaut. Mir war eingefallen, dass es ja in den USA seit eh und je ein gehaltvolles Journal of Legal Education gibt. Dann war ich auf das englische Centre for Legal Education in Warwick aufmerksam geworden. So habe ich dann im Blog »Recht anschaulich« die Forderung nach einer juristischen Fachdidaktik auch für Deutschland formuliert. Dann ging alles ganz schnell. Es ist ja oft so, dass man mit seinen Ideen nicht alleine ist. Die Ideen liegen sozusagen in der Luft und tauchen gleichzeitig an verschiedenen Stellen auf. Eine dieser Stellen war die juristische Fakultät in Hamburg, wo drei Assistenten 2009 ein Manifest schrieben »Von der Lehr- zur Lernorientierung – auf dem Weg zu einer rechtswissenschaftlichen Fachdidaktik«. Noch im gleichen Jahr legten die Volkswagen Stiftung und die Mercator Stiftung ein Programm zur Förderung der Hochschuldidaktik auf. Und die drei Hamburger waren dort mit einem Antrag erfolgreich.
Inzwischen ist die Rechtsdidaktik institutionalisiert. In Hamburg gibt es ein »Zentrum für rechtswissenschaftliche Fachdidaktik« und in Passau ein »Institut für Rechtsdidaktik«. In den Anfangsjahren habe ich noch mitgemacht, obwohl die Hochschuldidaktik eigentlich nicht mein Thema war. Daraus sind sogar Veröffentlichungen entstanden (Die Wissenschaftlichkeit des juristischen Studiums, in: Judith Brockmann u. a. (Hg.), Exzellente Lehre im juristischen Studium, 2011, 67-78; Hans Christian Röhl/Klaus F. Röhl, Juristisches Denken mit Versatzstücken, in: Judith Brockmann u. a. (Hg.), Methoden des Lernens in der Rechtswissenschaft, 2012, S. 251-258.)), und auch auf Rsozblog gab und gibt es eine Kategorie »Fachdidaktik der Rechtswissenschaft« mit 30 Einträgen.
Auch darüber hinaus haben einige konventionelle Veröffentlichungen Vorläufer in Postings auf dem Blog »Recht anschaulich«, und zwar
Logische Bilder im Recht, in: Butzer/Kaltenborn/Meyer, Organisation und Verfahren im sozialen Rechtsstaat, Festschrift für Friedrich E. Schnapp, 2008, S. 815-838.
(Juristisches) Wissen über Bilder vermitteln, in: Ulrich Dausendschön-Gay/Christine Domke/Sören Ohlhus (Hg.), Wissen in (Inter-)Aktion, Verfahren der Wissensgenerierung in unterschiedlichen Praxisfeldern, 2010, 281-311.
Die Macht der Symbole, in: Michelle Cottier/Josef Estermann/Michael Wrase (Hg.), Wie wirkt Recht?, Baden-Baden: Nomos, 2010, S. 267-299.
Rezension zu Cornelia Vismann, Medien der Rechtsprechung, Frankfurt am Main 2011, Zeitschrift für Rechtssoziologie 32, 2011, 262-277.
Zur Rede vom multisensorischen Recht: Ein kumulativer Tagungsbericht, Zeitschrift für Rechtssoziologie 33, 2012/13, 51-75.
Nun muss und will ich mich auf Rechtssoziologie und die Allgemeine Rechtslehre konzentrieren. Rsozblog führt aber weiterhin die Kategorie »Recht anschaulich« für den Fall, dass mir zum Thema etwas auf- oder einfällt. Die beinahe 200 Einträge im Blog sollen jedoch nicht spurlos untergehen. Deshalb stelle ich sie hier als Blogbuch ins Netz.
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