Der »Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-vereinigungen« in Luzern ist vorüber. Es handelte sich um einen Versuch, die Rechtssoziologie nach dem Vorbild der Law & Society Association interdiszlipinär zu öffnen, ein Versuch, der von Michael Wrase (Rechtssoziologie und Law and Society – Die Deutsche Rechtssoziologie zwischen Krise und Neuaufbruch, ZfRSoz 27, 2006, 289) theoretisch vorbereitet worden war. Um Ausrichtung und Organisation der Tagung hat sich vor allem der »Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit« verdient gemacht (Christian Boulanger, Michelle Cottier, Josef Estermann, Michael Wrase).
Bis hin zur äußeren Gestaltung des Programmhefts folgte man in Luzern dem amerikanischen Vorbild. Auch wenn das sicher Zufall war, so trug doch auch der Konferenzort zum Law&Society-Feeling bei. Die Tagung fand in dem Gebäude des alten Grand-Hotel Union statt, dass der jungen Universität Luzern als Hörsaalgebäude dient. Die Tagung war gut organisiert und dank einiger Sponsoren mit Annehmlichkeiten ausgestattet, die die kleine und arme Gemeinschaft der Rechtssoziologen nur auf Medizinerkongressen vermutet.
Mit 204 aktiven Teilnehmern war die Tagung ein Erfolg. Nach dem bewährten Law&Society-Vorbild wurden in jeweils vier parallelen Sessionen im 90-Minuten Rhythmus jeweils drei bis fünf Referate gehalten. Die 15minütigen Pausen waren für den fliegenden Wechsel etwas zu knapp, so dass viel kostbare Vortragszeit für die Einrichtung der Laptops und Präsentationen verlorenging. Daraus ergab sich eine gewisse Hetze, und die Diskussion kam oft zu kurz. Wichtiger aber scheint mir, dass es gelungen ist, eine große Zahl von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für die Teilnahme zu gewinnen, die man bisher in Tagungen und Publikationen, die mit Rechtssoziologie überschrieben waren, nicht angetroffen hat. Angesichts dieses Erfolgs relativieren sich die Vorbehalte, die ich in meinem Vortrag für die Session »Das Rechts zwischen den Disziplinen« zum Ausdruck gebracht habe. Das Manuskript mit dem Titel »Crossover Parsival«, das etwas ausführlicher ist, als es mündlich vorgetragen werden konnte, steht hier zum Download bereit: crossover-parsifal
One comment on “Crossover Parsifal”
Die Kontroverse “Kulturwissenschaft” vs. “Cultural Studies” vs. “Rechtssoziologie” verdient tatsächlich stärkere Diskussion, als sie bisher geführt wird, z.B. hielte ich eine Debatte hierzu in einer Fachzeitschrift wie etwa der Zeitschrift für Rechtssoziologie für sehr wünschenswert. Dabei müsste allerdings stärker darauf eingegangen werden, welche Bandbreite der Begriff der “Kulturwissenschaft” umfasst. So bin ich sicher, dass ein Großteil der KulturwissenschaftlerInnen im deutschsprachigen Raum – vielleicht sogar die große Mehrheit – keineswegs empiriefeindlich arbeitet und sich an der postmodernen Auflösung aller Gewissheiten abarbeitet. Die symbolische Ebene sozialen Lebens ist spätestens seit Berger/Luckmann fester Bestandteil der soziologischen Analyse. Schon Max Weber verwies auf die Bedeutung von “Weltbildern” bei der Entstehung von Herrschaft. Insgesamt also: die Provokation ist anregend, stellt aber eine nicht ganz faire Zuspitzung der Kulturwissenschaften auf eine bestimmte Strömung in der angloamerikanischen Wissenschaft dar, die hier bisher weitgehend ohne Widerhall geblieben ist.