Rechtsvisualisierung in den USA

Dazu hat Lyn Packer auf dem IRIS 2007 einen Vortrag gehalten. Packer ist Trial Consultant in Utah, USA, also ein Berater für Rechtsanwälte, die vor Gericht auftreten und ihren Auftritt durch Visualisierungstechniken unterstützen wollen. Ein PDF mit den 58 durchgehend illustrierten Folien zum Vortrag findet man hier:

http://www.univie.ac.at/RI/IRIS2007/papers/packer.pdf.

Auch ohne den Vortragstext (ich suche noch nach einer Fundstelle) lohnt es sich, die Folien anzusehen. Gefunden habe ich ein etwas älteres, noch lesenswertes Manuskript von Packer über E-Litigation, und zwar unter folgender Adresse:

http://www.jurawelt.com/sunrise/media/mediafiles/13606/elitigation_en.pdf.

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One comment on “Rechtsvisualisierung in den USA”

  • Where The Rubber Meets The Road!
    Dieses sprachliche Bild hat Packer bei seinem damaligen Vortrag in den Raum geworfen. Packer hat mit dieser Metapher die Präsentation von Bildern im Gerichtssaal umschrieben. Sein Vortrag stellte die Präsentation von Bildern, nicht ihre Erstellung, in den Vordergrund.
    In den USA ist es keine Seltenheit, dass aufwendige „Legal Graphics“ im Gerichtssaal gezeigt werden. In Deutschland gibt es solche „Legal Graphics“ allenfalls in homöopatischen Dosen. Andere Bilder (also Beweisfotos, Skizzen, Pläne) werden in deutschen Gerichtssälen idR auch nicht aufwendig präsentiert. Bei der Betrachtung von Fotos oder zur Skizzierung von Tatorten wird man als Prozessbeteiligter meist zum Richtertisch gebeten. Zur Vorführung von Videos wird häufig auf einem fahrbaren Gestell ein Röhren-Fersehgerät hereingeschoben. Diese Aktion vermittelt schon rein äußerlich den Ausnahmecharakter einer Bildpräsentation.
    Die Unterschiede zwischen den USA und Deutschland sind wahrscheinlich systembedingt. Das bedeutet nicht, dass sich die Situation in Deutschland nicht ändern könnte. Die Bilder werden m.E. hierzulande zunächst aber dort präsentiert werden, wo sie stärker gefordert werden als im Gerichtssaal. Das wird wahrscheinlich in der Lehre sein, weil Grund zur Annahme besteht, dass zukünftige Studierende das Bild als kommunikatives Medium im Recht einfordern werden. Schon deshalb, weil sie visuelle Kommunikation gewohnt sind.
    Auch wenn die kommunikative Situation hierzulande also eine andere ist, kann man dennoch von Packer für die hiesige Situation lernen. Die Prinzipien, die er vorgestellt hat, wollen Lesbarkeit von Bildern, Aufmerksamkeit, Konzentration und Erinnerungsleistung erhöhen. Diese Hinweise sind m.E. auch wichtig für den kommunikativen Prozess im Hörsaal (in e-learning Projekten, in Print-Lehrmaterial, etc.). Daher ist der Vortrag von Packer auch eine Inspiration zur Präsentation von Bildern zu rechtsdidaktischen Zwecken.
    Auch wenn die Art der Präsentation eine wichtige Rolle spielt, darf auf keinen Fall der Inhalt in Vergessenheit geraten. Keine Präsentationstechnik kann fehlende oder unzureichende Inhalte ersetzen. Packer formuliert hierzu prägnant: „Müll rein, Müll raus“ (Folie3).

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