Eine Konvergenztheorie des Wissens

Mir fällt immer stärker auf, dass in vielen Büchern zur Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Methodenlehre und Rechts­soziologie mehr oder weniger dasselbe zu lesen ist. Oft wird Konvergenz nicht wahrgenommen, weil die Autoren unterschiedlichen wissenschaftlichen Schulen, Zitierkartellen usw. angehören, so dass sie gar nicht merken oder merken wollen, wieweit sie in der Sache übereinstimmen. Noch häufiger wird die Konvergenz hinter immer neuen Formulierungen versteckt, sei es, um das Selbstbild des originalen Wissenschaftlers zu wahren, sei es um den Eindruck eines Plagiats zu vermeiden. Für Lehrbücher und Kommentare zum geltenden Recht gilt das erst recht.

Mir fällt weiter auf, wenn ich Texte aus verschiedenen Disziplinen lese, dass sie auf den ersten Blick zwar nichts miteinander zu tun haben, bei näherer Hinsicht jedoch erstaunliche Parallelen aufweisen. Das ist mir zuletzt bei ethnologischen Texten aufge­fallen, die der Sache nach der Diffusion von bestimmten gesellschaftlichen Organisationsformen nachgehen, die sich aber strikt weigern, sich als Diffusionsforschung einzuordnen, und ihre Beobachtung statt dessen in Konzepte von travelling models und kultureller Übersetzung verpacken.

Schließlich fällt mir auf, dass das neue Ideal der Geistes- und Sozialwissenschaften in der erfolgreichen Suche nach Vielfalt zu bestehen scheint, während die Suche nach Konsonanzen oder Übereinstimmungen als langweilig oder gar als diskriminierend gilt. Der »Willkommensgruß des postmodernen Philosophen in Richtung der Vielfalt, des Fragmentierten, Polymorphen und Instabilen« [1]Umberto Eco, Gesten der Zurückweisung, in: Markus Gabriel (Hg.), Der neue Realismus, 2014, 33-51, S. 36. war höchst erfolgreich.

Diese Beobachtungen sind Anlass, drei zunächst grobe Thesen zu formulieren:
– Das Wissen der Welt konvergiert.
– Es lohnt sich, der einst von Peirce formulierten Konvergenztheorie der Wahrheit nachzugehen.
– Das Internet erweist sich als Konvergenzmaschine für das Wissen der Welt.

Die Publikationsform des Blogs bietet Möglichkeit und Versuchung zugleich, unfertige Gedanken vorzuzeigen. Die folgende Begründung ist ebenso grob wie die Thesen. Jeder Absatz könnte und müsste breit ausgearbeitet werden, und vermutlich gibt es zu den darin angesprochenen Fragen schon viele Überlegungen, die – unter anderem mit der Konvergenzmaschine Internet – zu einer Antwort zusammengefügt werden können. Sicher gibt es viele Gegengründe, die ich aber ausblende, um mich zunächst meiner These zu versichern. Auch so ist dieser Notizzettel schon so lang geworden, dass ich ihn auf mehrere Einträge verteile. Ich nummeriere die Notizen durch, weil mir bisher eine systematische Gliederung fehlt.

78 [2]Vielleicht werden es noch mehr, bis der letzte Eintrag zum Thema gemacht ist. Gründe
Teil I: Empirische und epistemische Konvergenztheorien

1. Es geht um Wissen, dass als wissenschaftlich gilt. Für die MINT-Fächer wäre die Konvergenzthese vielleicht kaum der Rede wert, wiewohl auch diese von wissenschaftstheoretischen Skrupeln geplagt werden. [3]Ulrich Wengenroth, Zur Einführung: Die reflexive Modernisierung des Wissens, in: ders. (Hg.), Grenzen des Wissens, 2012, 7-22. Mir geht es um die Geistes- und Sozialwissenschaften.

2. Konvergenztheorien treten entweder als empirische oder als epistemische auf. Empirische Konvergenztheorien behaupten die Konvergenz sozialer Entwicklungen, welcher Art auch immer. Prominent war etwa die Konvergenzthese als Element der Modernisierungstheorie, die besagte, dass kapitalistische und sozialistische Gesellschaftsformen am Ende konvergieren würden. Auch die Modernisierungstheorie selbst ist in ihrer klassischen Version eine Konvergenztheorie. Rechtsvergleicher diskutieren die Konvergenz des Rechts auf Weltebene oder jedenfalls auf Europaebene, auch das primär unter empirischen Aspekten.

3. Demgegenüber stehen epistemische Konvergenztheorien, das heißt solche, die in irgendeiner Weise die Wahrheitsfrage behandeln. Allen modernen Wahrheitstheorien ist die Ablehnung des von ihnen so genannten Fundamentalismus gemeinsam. Gemeint ist damit die Vorstellung, dass wissenschaftliche Erkenntnis auf einem festen Fundament aufbauen könne und müsse, sei es auf dem empirischen Sinnkriterium, sei es auf Vernunft oder auf einer Kombination von beidem. Konsenstheorien der Wahrheit sind jedenfalls insoweit noch fundamentalistisch, als sie darauf abstellen, dass nicht jeder Konsens, sondern nur ein solcher, der durch einen vernünftigen Diskurs gewonnen wird, als Wahrheitsersatz gelten kann.

4. Konvergenztheorien der Wahrheit sind in der Regel Kohärenztheorien. Das heißt, sie stellen darauf ab, dass Sätze nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern dass menschliches Wissen »holistisch« als Netzwerk zu verstehen sei. Es gewinnt seine Qualität aus der stimmigen Einbettung in einen größeren Zusammenhang. Moderne Konvergenztheorien tragen daher die Sammelbezeichnung »semantischer Holismus«. Analog zur diskursorientierten Konsenstheorie der Wahrheit gibt es auch eine realistisch orientierte Konvergenztheorie der Wahrheit. Sie stammt von Peirce und besagt etwa, dass in einer unendlich entfernten Zukunft Realität und Gedanken über die Realität konvergieren werden. Bis dahin sei alle Erkenntnis fallibel: »Wahrheit ist die Übereinstimmung einer abstrakten Feststellung mit dem idealen Grenzwert, an den unbegrenzte Forschung die wissenschaftliche Überzeugung anzunähern die Tendenz haben würde.« [4]Charles S. Peirce, Schriften II, hgg. v Karl-Otto Apel, 1970, 459. »In the long run«, so lautet die häufig wiederkehrende Formel in den »Collected Papers«. Mit dem Internet und seinen Suchmaschinen ist der weite Weg ein Stück kürzer geworden.

5. Ob die Wahrheitstheorie von Peirce ihrerseits als Korrespondenztheorie oder als Konsenstheorie einzuordnen ist, ist sekundär. Ältere Äußerungen sprechen für eine fundamentalistische Korrespondenztheorie, die eine Entsprechung der Erkenntnis zu einer unabhängigen Realität erwartet, die eben durch die vollständige Konvergenz der Realitätsbeschreibungen angezeigt wird. »Es gibt reale Dinge, deren Eigenschaften völlig unabhängig von unseren Meinungen über sie sind; dieses Reale wirkt auf unsere Sinne nach regelmäßigen Gesetzen ein, und obwohl unsere Sinnesempfindungen so verschieden sind wie unsere Beziehungen zu den Gegenständen, können wir doch, indem wir uns auf die Gesetze der Wahrnehmung stützen, durch schlußfolgerndes Denken mit Sicherheit feststellen, wie die Dinge wirklich und in Wahrheit sind; und jeder, wenn er hinreichende Erfahrung hat und genug darüber nachdenkt, wird zu der einzig wahren Konklusion gerührt werden« [5]Charles S. Peirce, Die Festlegung einer Überzeugung (1877), in: Ekkehard Martens, Texte der Philosophie des Pragmatismus, 1975, S. 79.

6. Wichtiger ist, dass der Wahrheitsbegriff von Peirce nicht nur epistemisch, sondern auch empirisch ist. Er ist epistemisch, weil er Bedingungen angibt, unter denen Sätze, als wahr ausgezeichnet werden können. Und er ist empirisch, weil er die Prognose wagt, dass tatsächlich einmal (»in the long run«) ein Konvergenzzustand erreicht sein könnte.

7. Solche Konvergenz betrifft nur einzelne wissenschaftliche Propositionen. Sie ist zwar hinsichtlich jeder singulären Proposition denkbar. Es ist aber nicht anzunehmen, dass irgendwann einmal alle wissenschaftlichen Sätze durch Konvergenz bestätigt werden – Oder?

8. Für die Auszeichnung als wissenschaftlich verwende ich den institutionellen (oder formellen) Wissenschaftsbegriff. [6]Röhl/Röhl, Allg. Rechtslehre, 3. Aufl. 2008, 83. Das heißt, Wissenschaft definiert sich selbst und ist darauf angewiesen, dass ihre Umgebung diese Definiition akzeptiert. Was immer in den traditionellen Institutionen der Wissenschaft (Universitäten, Forschungsinstitute usw.) produziert wird, wird wie selbstverständlich als wissenschaftlich angenommen. Vielleicht geht die Entwicklung dahin, dass auch durch Datenverarbeitung gewonnene Sätze als wissenschaftlich akzeptiert werden. Dann werden wir Google Scholar eines Tages als Kollegen begrüßen.

9. Es gibt nichtpropositionales Wissen, und das hat in der Praxis enorme Bedeutung. [7]Dazu https://www.rsozblog.de/implizites-wissen/. Die Konvergenzthese bezieht sich auf Propositionen über solches Wissen, aber nicht auf dieses Wissen selbst.

10. Die Konvergenz des Wissens, um die es hier geht, ist ein empirisches Phänomen. Es bietet eine gewisse Bestätigung für die epistemische Konvergenztheorie. Die Konvergenzthese besagt, dass die Wissensbestände dieser Welt konvergieren, und zwar nicht als Ergebnis diskursiver oder anderer intentionaler Prozesse, sondern kraft evolutionärer Entwicklung. Die Wahrheitsfrage ist nicht das Thema, wiewohl sie sich natürlich nicht verdrängen lässt. In einem sehr verkürzten Sinn wird sie zum bloßen Selektionskriterium der Evolution.

11. Auch Akkumulation wäre eine Form von Konvergenz. Die Idee der Wissensakkumulation ist allerdings spätestens seit Kuhn verpönt. Doch sie kriecht aus verschiedenen Ecken wieder hervor. Der »neue Realismus« könnte zu einer gewissen Rehabilitation führen. Ein skeptischer Realist ist wohl auch Bruno Latour. Latour spricht von objektiviertem Wissen, das durch Referenzketten entsteht. [8]Vgl. das Referat, das ich im Ethnologenblog der Uni Halle gefunden habe. Als Quelle wird das Hörspiel » Kosmokoloss. Eine Tragikomödie über das Klima und den Erdball« angegeben, dass wohl am 6. … Continue reading

12. Konvergenzen von Politiken, technischen Verfahren, wirtschaftlichen und sozialen Strukturen (darunter auch das Recht) sind eine anscheinend augenfällige und viel diskutierte Folge der Globalisierung. Dabei geht es jedoch um Konvergenzen auf der Objektebene, während die Konvergenz des Wissens auf einer Metaebene zu suchen ist. Die Frage wäre also, ob die Aussagen über Konvergenz als Folge der Globalisierung ihrerseits konvergieren. Auch »globale Wissenswelten« [9]Vgl. dazu Nico Stehr, Globale Wissenswelten oder grenzenlose Erkenntnisse, Rechtstheorie 39, 2008, 301-327. sind zunächst ein Phänomen auf der Objektebene. Es ist immerhin vorstellbar, dass eine oder mehrere epistemic communities zur Plattform für die Konvergenz des Wissens werden.

13. Die Konvergenz des Wissens ist (als empirisches) ein kognitives Phänomen. Aus der Übereinstimmung des Wissens folgt nicht automatisch die Übereinstimmung des Verhaltens.

14. Deshalb gilt die Konvergenzthese zunächst nur für empirisches Wissen. Dazu zählen auch kognitive Vorstellungen über Sätze mit normativem Gehalt. Solche Sätze bilden einen wesentlichen Bestandteil der Jurisprudenz.

15. Aus der Kenntnis von Begriffskonstruktionen, Konzepten und Normen folgt nicht unmittelbar deren Billigung oder gar Übernahme. Analoges gilt für Wissen über Religion und Kultur.

16. Konvergenz des Wissens bedeutet deshalb nicht auch Konvergenz der Kulturen, sondern nur Konvergenz des Wissens über Kulturen. Allerdings ist das Wissen über Kulturen die Voraussetzung einer Diffusion. Aber über die Annahme von Wissen und Kultur wird nach unterschiedlichen Normen entschieden. Die Konvergenz von Wissen gilt prinzipiell als Anzeichen von Wahrheit und wird deshalb begrüßt. Vielfalt von Kulturen gilt dagegen als Wert und wird deshalb konserviert.

17. In der Rechtsphilosophie gibt es teilweise die Idee, dass »in the long run« auch normative Einstellungen konvergieren. Diese Idee ist nicht Teil der hier ausgebreiteten These.

(Fortsetzung folgt.)

Nachtrag
Die Serie von fünf Einträgen zur Konvergenz des Wissens habe ich zur Vorbereitung für eine Veröffentlichung überarbeitet. Zunächst habe ich darüber auf der Tagung »Die Versprechungen des Rechts – Dritter Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie-Vereinigungen« in Berlin 2015 vorgetragen. Hier das ungekürzte Vortragsmanuskript.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Umberto Eco, Gesten der Zurückweisung, in: Markus Gabriel (Hg.), Der neue Realismus, 2014, 33-51, S. 36.
2 Vielleicht werden es noch mehr, bis der letzte Eintrag zum Thema gemacht ist.
3 Ulrich Wengenroth, Zur Einführung: Die reflexive Modernisierung des Wissens, in: ders. (Hg.), Grenzen des Wissens, 2012, 7-22.
4 Charles S. Peirce, Schriften II, hgg. v Karl-Otto Apel, 1970, 459.
5 Charles S. Peirce, Die Festlegung einer Überzeugung (1877), in: Ekkehard Martens, Texte der Philosophie des Pragmatismus, 1975, S. 79.
6 Röhl/Röhl, Allg. Rechtslehre, 3. Aufl. 2008, 83.
7 Dazu https://www.rsozblog.de/implizites-wissen/.
8 Vgl. das Referat, das ich im Ethnologenblog der Uni Halle gefunden habe. Als Quelle wird das Hörspiel » Kosmokoloss. Eine Tragikomödie über das Klima und den Erdball« angegeben, dass wohl am 6. 12. 2013 in Radio Bayern 2 gelaufen ist. Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, die Sendung von 65 Minuten anzuhören.
9 Vgl. dazu Nico Stehr, Globale Wissenswelten oder grenzenlose Erkenntnisse, Rechtstheorie 39, 2008, 301-327.

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4 comments on “Eine Konvergenztheorie des Wissens

  • Mich würde interessieren, wie Sie den Zusammenhang zwischen Konvergenz und einem von Niklas Luhmann vorgeschlagenen Äquvalenzfunktionalismus sehen, bzw: ob Sie einen solchen Zusammenhang sehen. Der Äquvalenzfunktionalismus bei Luhmann ist ein theoretisches Problem, das auf der Einsicht fußt, dass Gesellschaft nichts Bestimmtes zu Ihrem Erhalt leisten muss, sondern, dass sich nur solche Funktionen erhalten , die durch andere ersetzt werden können.

    „Für soziale Systeme ist kennzeichnend, dass sie nicht unbedingt auf spezifische Leistungen angewiesen sind, mit denen sie stehen und fallen. Wichtige Beiträge zu ihrer Erhaltung werden durch Leistungen erbracht, die durch andere, funktional äquivalente Leistungen ersetzbar sind.“
    Luhmann, Niklas: Soziologie als Theorie sozialer Systeme. In: Soziologische Aufklärung 1. Aufsätze zur Theorie sozialer Systeme. 7. Auflage. Wiesbaden 2005, S. 143-172.

    Spielt dabei das, was Sie mit einer Konvergenztheorie behandeln wollen, eine Rolle?
    Und noch etwas. Bei Peter Fuchs findet sich eine durchaus brauchbare Weiterführung. Im Prinzip geht es, so Fuchs beim Äquivalenzfunktionalismus “um eine de-ontologisierende Heuristik, die rigides Tatsächlichkeitsdenken ausschließt. Das heißt nicht, daß Probleme im Zuschnitt der sozialen Welt als irreal behandelt würden, sondern nur, daß ein essentialistischer Zugriff auf solche Probleme flexibler mögliches Denken blockiert und schnell zu fundamentalistischen Positionen führt. Das Gegenmittel ist die Einführung von Beobachtern, die Soziallagen als Problemlösungen auffassen, für die das Problem (oder ein Set von vergleichbaren Problemen und äquivalenten Problemlösungen) rekonstruiert werden kann.”

    ders. In: Die Unbeeindruckbarkeit der Gesellschaft – Ein Essay zur Kritikabilität sozialer Systeme

    http://www.fen.ch/texte/gast_fuchs_kritiksystemtheorie.pdf

  • Beim Titel denke ich immer an:
    Arthur Kaufmann: Über die Wissenschaftlichkeit der Rechtswissenschaft. Ansätze zu einer Konvergenztheorie der Wahrheit, ARSP 72 (1986), S. 425-442

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