Auf die Veröffentlichung meines Entwurfs für den Handbuchartikel »Bildrhetorik« habe ich eine verärgerte Mail erhalten. Darin heißt es:
»Es ist an den deutschen Fakultäten üblich, eine bestimmte Forschung zu Bild und Recht zu ignorieren und als nicht-existent zu übergehen. Vielleicht sind die Schnitte, die Sie machen, auch der Kern dessen, was Sie ›Fachkommunikation unter Juristen‹ nennen. Der Effekt eines solchen Vorgehens ist auch, dass ich nicht nur ihren Beitrag äußerst kritisch sehe (ich kann diesen Beitrag nicht ernst nehmen). Darüber hinaus werde ich mich inhaltlich auch nicht zu äußern.
Es ist schade, dass so noch einmal der Abbruch der Kommunikation bestätigt wird. Es ist auch nur ein geringer Trost, dass die wissenschaftliche Kommunikation international wesentlich besser läuft als an den deutschen juristischen Fakultäten.«
Da geht es wohl letztlich um vermisste Interdisziplinarität. Die wird anscheinend durch einen relativen Minderwertigkeitskomplex erschwert, der dazu führt, Juristen und ihre Fakultäten als solche anzugreifen, anstatt mit ihnen zu reden.
Wer hat hier abgebrochen bzw. verweigert die Kommunikation? Ich habe in Postings vom 29.01.2015 und vom 09.03.2016 für jeden nachlesbar erklärt, dass ich mich künftig auf andere Themen konzentrieren wollte. Ob es unter diesen Umständen sinnvoll war, den alten Entwurf zur juristischen Bildrhetorik aus dem Datenkeller zu holen, mag man bezweifeln. Aber bisher fehlt ein auf dieses Thema fokussierter Text. Wer immer sich berufen fühlt, ist eingeladen, meinen Entwurf zu verbessern. Wer gegen Legendriose und Derridadaismus, Vulvitis und Dekonstruktitis hinreichend immun ist, wird bei Fabian Steinhauer[1] die notwendigen Anregungen finden.
Der Verfasser der Mail wollte sich inhaltlich nicht äußern, konnte dann aber doch nicht an sich halten und hat auf seiner Tumblr-Seite – ohne Datum – eine einige Absätze unter der Überschrift »Bildrhetorik« gepostet, die darüber sinnieren, wie man denn mit dem Thema beginnen könne. Es folgt eine vernichtende Kritik meines Textes (ohne einen Link auf Rsozblog). Da verzichte ich auch meinerseits auf einen Link. Wen es interessiert, der wird sich die Kritik schnell ergugeln.
[1] Derrida, Luhmann, Steinhauer: Über Dekonstruktion, System und Rhetorik, in: Gunther Teubner (Hg.), Nach Jacques Derrida und Niklas Luhmann: Zur (Un-)Möglichkeit einer Gesellschaftstheorie der Gerechtigkeit, 2016, S. 167-190. Für eine informative Zusammenfassung dieses Aufsatzes setze ich als Preis einen Kasten Fiege Pils aus.
2 comments on “Warnung vor juristisch infizierter Bildrhetorik”
Huhu, Mitleser Röhl! Schauen Sie mal auf meinen tumblr, da gibt es jetzt einen Link. Der Text, den Sie in den Fußnoten zitieren ist doch nicht von 2016! Bitte sorgfältig bleiben, das haben wir Juristen doch so gelernt.
Grüße FS
Richtig. Der Aufsatz von Steinhauer ist in Heft 1/2008 der Zeitschrift für Rechtssoziologie veröffentlicht worden. Die in der Fußnote angegebene Jahreszahl folgt daraus, dass das Sonderheft unter der ISBN 978-3-8282-0443-0 als selbständiger Band erschienen ist, erstmals wohl auch schon 2008. Nach dem Verlagswechsel der Zeitschrift zu de Gruyter hat man den Band verjüngt. Jedenfalls hat mein Literaturverwaltungsprogramm (Citavi) als Erscheinungsjahr 2016 angegeben.