Die Zeit des Biofeminismus ist gekommen

Ökofeminismus kennt man. Aber Biofeminismus kennt selbst Google nicht. Bisher gibt es ihn nur als Schreckgespenst der Geschlechterforschung.

»Vor allem in medialen und politischen Diskursen zum nachhaltig niedrigen Geburtenniveau in Deutschland, insbesondere der sogenannt deutschstämmigen Bevölkerung, greift trotz einer inzwischen weit ausgereiften Theoriebildung zu Geschlecht als sozialer Konstruktion die Betonung der ›Natürlichkeit‹ der Geschlechterdifferenz um sich.«[1]

Biofeminismus geht von der Natürlichkeit der Geschlechterdifferenz aus. Er wendet sich damit gegen das Dogma vom Geschlecht als sozialer Konstruktion. Biofeminismus wendet sich nicht gegen die grundlegende Einsicht vom Geschlecht als einer sozialen Rolle. Aber Gender gehört eben doch nur zur zweiten Natur des Menschen, die auf dem biologischen Geschlecht als der ersten Natur aufbaut. Zum biologischen Geschlecht gehört »natürlich« auch, dass es nicht immer eindeutig ist.

Gegen die Übertreibungen des Konstruktivismus formiert sich Widerstand. Drei Koryphäen der deutschen Soziologie, Thomas Luckmann, Hans-Georg-Soeffner und Georg Vobruba, kleiden ihn in eine Anekdote[2]:

»Brecht beschreibt … einen großen Philosophenkongress in China, auf dem es darum ging, ob der Gelbe Fluss wirklich oder nur in den Köpfen existiert. Man hat drei Tage diskutiert und dann ist leider eine große Überschwemmung gekommen und hat alle Philosophen ersäuft. Darum konnte die Frage nie endgültig geklärt werden.«

In der Wissenschaftstheorie ist von einem neuen philosophischen Realismus = Neorealismus die Rede, in den Kulturwissenschaften von einem material turn. Eine neophänomenologische Soziologie, die sich u. a. auf Alfred Schütz beruft, sucht nach dem ­sozial­ontologischen Fundament von Sozialität.[3] Für die Soziologie spricht Kneer, allerdings in kritischer Absicht, von Post­konstruktivismus.[4] Ich zögere nicht, den Biofeminismus als postkonstruktivistisch zu charakterisieren, auch wenn es hinter den Sozialkonstruktivismus von Berger und Luckmann kein Zurück gibt. Für eine begriffliche Befreiung aus der konstruktivistischen Umklammerung könnte der Begriff der zweiten Natur hilfreich sein, um den Menschen als soziales Wesen zu begreifen, aber dennoch nicht vollkommen zu entnaturalisieren.[5]

Biofeminismus in diesem Sinne gibt es bisher nicht. Aber viele rufen danach. Biofeminismus muss allerdings von vornherein in einer Weise begründet werden, die einer Okkupation durch falsche Freunde vorbeugt. Die wirksamste Verteidigung ist nach wie vor die Differenz von Sein und Sollen. Die Berufung auf die Natur kann Manches erklären, aber Weniges rechtfertigen. Juristen wissen um die Problematik des Arguments aus der Natur der Sache.

Ich will gerne gestehen, dass dieser Eintrag meinen Unmut über die Publikumsbeschimpfung in dem eingangs angeführten Text zum Ausdruck bringt. Dennoch handelt es sich nicht um einen verspäteten Aprilscherz. Die Zeit des Biofeminismus ist gekommen. Aber es grenzt schon an einen Witz, dass ein Jurist, zudem ein Mann, den Biofeminismus ausruft.

Nachtrag vom 29. 4. 2019: Google ist nicht so klug wie (oder klüger als?) gedacht. Erst im Kontext von »Biofeminismus« auf Rsozblog findet Google den »Bio-Feminismus« mit Bindestrich im Titel einer Rezension von Heike Kahlert von 2013: Bio-Feminismus – die (Re-)Produktion populärwissenschaftlichen Geschlechterwissens in und durch Medien. Rezension zu Lou-Salomé Heer, »Das wahre Geschlecht«. Der populärwissenschaftliche Geschlechterdiskurs im Spiegel (1947 – 2010), Zürich 2012. Frau Kahlert ist Inhaberin des Lehrstuhls für Soziologie/Soziale Ungleichheit und Geschlecht and der Ruhr-Universität und hat vermutlich den Call for Papers formuliert, aus dem ich eingangs zitiert habe.

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[1] So beginnt der Call for Papers für den Workshop »Die Organisation von Familie, Generativität und Geschlecht zwischen Re-Naturalisierung und Vergesellschaftung«, der vom 6.- 8. November 2019 an der Ruhr-Universität stattfinden soll.

[2] »Nichts ist die Wirklichkeit selbst.«, Soziologie 44, 2015, 211-234, S. 234.

[3] Robert Gugutzer, Leib und Situation. Zum Theorie- und Forschungsprogramm der Neophänomenologischen Soziologie, Zeitschrift für Soziologie 46, 2017, 147-166.

[4] Georg Kneer, Jenseits von Realismus und Antirealismus. Eine Verteidigung des Sozialkonstruktivismus gegenüber seinen postkonstruktivistischen Kritikern, Zeitschrift für Soziologie 38, 2009, 5-25.

[5] Gedanke und Formulierung nach Philip Hogh/Julia König, Bestimmte Unbestimmbarkeit. Über die zweite Natur in der ersten und die erste Natur in der zweiten, Deutsche Zeitschrift für Philosophie 59, 2011, 419–438, S. 421.

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Zum Vielfaltsbarometer 2019 der Bosch Stiftung

Es bleibt keine Wahl. Die Welt muss sich mit der Vielfalt arrangieren, die die Globalisierung mit sich gebracht hat. Moralische Appelle bringen wenig. Hilfreich ist die Umwertung der mehr oder weniger negativ besetzten Diskriminierungsmerkmale zu positiv belegten Merkmalen gesellschaftlicher Vielfalt, wie sie sich mit dem Bakke-Urteil des US-Supreme Courts von 1978 anbahnte. In dem Verfahren Bakke v. Regents of University of California wehrte sich ein weißer Amerikaner namens Bakke dagegen, dass er nicht zum Medizinstudium zugelassen worden war, weil im Zulassungs­verfahren letztlich Zusatzpunkte für nicht-weiße Bewerber den Ausschlag gaben. Das Gericht bestätigte die vom Kläger schon in der Vorinstanz erkämpfte Zulassung zum Studium und äußerte sich grundsätzlich positiv über die Vereinbarkeit der so genannten affirmative action mit der Equal Protection Clause der Verfassung. In der Begründung gab es jedoch keine Übereinstimmung. Richter Powell hob in seinem Votum als maßgeblichen Grund für das Quotensystem der Universität das Streben nach einer ethnisch gemischten Studentenschaft (ethnic diversity) hervor, nicht dagegen die Bevorzugung farbiger Studienbewerber als Nachteilsausgleich für eine diskriminierte Minderheit.[1]

Längst hat auch die Wirtschaft Diversität als Produktivitätsfaktor entdeckt. Es ist daher kein Zufall, dass jetzt die Bosch Stiftung das in der Jacobs Universität Bremen erarbeitete Vielfaltsbarometer 2019 vorlegt. Das kommt zwar als wissenschaftliche Untersuchung daher, zeichnet sich aber doch mit dem Grußwort des Bundespräsidenten und die Betonung von »Zusammenhalt« als Aktionsforschung aus. (Das muss kein Fehler sein.)

Was mich an dieser Untersuchung stört – aber das gilt für viele Äußerungen über Diversität –, ist die Einbeziehung des Geschlechts. Frauen und Männer sind keine Minderheiten. Die Probleme im Geschlechterverhältnis liegen anders als mit den Gruppierungen, welche die postmoderne Vielfalt ausmachen.

Die diagnostische Validität solcher Umfrageuntersuchungen ist nicht unproblematisch. Hinter den Fragen, die aus dem Anhang S. 110f zu entnehmen sind, scheint immer schon die Wunschantwort auf. Die absoluten Werte beschönigen daher wohl eher. Aber die Relationen mögen stimmen. Eine Relation ist auffällig, nämlich die relativ geringe Toleranz für religiöse Diversität. Juristisch liegt hier zurzeit ein Diskussionsschwerpunkt. Erlaubt sei da ein Gedankensprung zu der neuen Leibniz-Preisträgerin Ayelet Shachar, wenn sie von der Privatisierung von Diversität spricht[2], was im Klartext bedeutet, das Familienbeziehungen, insbesondere die Ehe, qua Religion das staatliche Recht unterlaufen. Der nächste Gedankensprung führt zum Kulturkampf in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die obligatorische Zivilehe mit allen ihren Konsequenzen ist kein Auslaufmodell.

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[1]  Zum Urteil ausführlich Ulrich Beyerlin, »Umgekehrte Rassendiskriminierung« und Gleichbehandlungsgebot in der amerikanischen Verfassungsrechtsprechung, ZöaRV 39, 1979, 496-554.

[2] Ayelet Shachar, Faith in Law? Diffusing Tensions Between Diversity and Equality, Philosophy & Social Criticism 36, 2010, 395-411.

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Vom Equal Pay Day zum Equal Life Day

Was man mit der Statistik alles anrichten kann: Am 18. März war Equal Pay Day. Für den 10. Dezember hat das Forum für Männerrechte vor bald drei Jahren den Equal Life Day ausgerufen, freilich ohne großes Echo.[1] Aber die Rechnung stimmt. Die Lebenserwartung von Männern liegt nach den jüngsten vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung veröffentlichten Daten bei 78,31, die von Frauen bei 85,20 Jahren. Frauen leben also fast fünf Jahre länger als Männer. Der Gender Life Gap hat sich zwar laufend verringert. Mit zunehmendem Alter reduziert sich zunächst die fernere Lebens­erwartung. Bei 65-Jährigen beträgt sie 3,22 Jahre. Noch ist nicht zu erkennen, ob und wann jemals ein Gleichstand erreicht sein könnte. Rechnet man die Lebenserwartung in Prozente um, so werden aus der Differenz von 4,91 Jahren 5,8 %. Bezogen auf die männliche Lebenserwartung wären es 6,3 %. Mit Frauen verglichen ist jedes Lebensjahr für Männer um 21 Tage kürzer. Aus Männersicht ist die Lebenserwartung der Frauen um 22 Tage höher. Daher der 10. Dezember als Equal Life Day. So kann man mit Zahlen jonglieren, die höchst interpretationsbedürftig sind.

Zieht man eine neue Untersuchung der Bertelsmann Stiftung zur Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt[2] zu Rate, so sind Frauen die Gewinner auf dem Arbeitsmarkt. Politiker dürfen über den immer noch verbleibenden Abstand jammern. Wissenschaftler, die in die Klage einstimmen, haben ihre Lektion nicht gelernt, in diesem Falle das Gesetz von der Pfadabhängigkeit der sozialen Entwicklung. Martin Schröder hat kürzlich auf die Schwarzmalerei als déformation professionelle der Soziologen hingewiesen und als Beispiel den Gender Pay Gap genannt:

»Geschlechterungleichheit ist mittlerweile eines der großen soziologischen Themen. Doch wer reflektiert, warum heute ein (unbereinigter) Gender Pay Gap von etwas über 20 % ein enormes Forschungsfeld motiviert, während derselbe Gender Pay Gap noch Mitte der 1950er Jahre bei circa 80% und selbst 1990 bei circa 40% lag, ohne entsprechende Debatten auszulösen?«

Die Untersuchung der Bertelsmann Stiftung belässt es für die Interpretation der Zahlen nicht bei der individuellen Perspektive einzelner Frauen, sondern stellt auf den Haushaltskontext ab, das heißt also, auf die Familienverhältnisse. Da zeigt sich, dass alleinerziehende Mütter die größte Problemgruppe sind. Man darf wohl fragen, warum die Mütter ihre Kinder nicht häufiger den Vätern überlassen. Dass die Väter sie nicht wollen, ist keineswegs immer der Grund. Irgendwie scheint es doch eine besondere Affinität der Mütter zu ihren Kindern zu geben. Das war die Auffassung des Gesetzgebers hinter § 1626a II BGB a. F., die der EGMR aus Rechtsgründen nicht hat gelten lassen[3], die aber damit als Faktum nicht aus der Welt ist. Wer diese Auffassung nicht teilt, muss fragen, wieweit der Status der alleinerziehenden Mutter ein selbstgewählter ist mit der Folge, dass er keine besondere Unterstützung verdient.

In der Ehe und wohl auch in anderen Dauerpartnerschaften mit Kindern ist das Erwerbseinkommen der Männer höher. Solange die Partnerschaft funktioniert, haben die Frauen an dem Einkommen ihrer Männer Anteil. Bei einer Auflösung der Ehe schafft die Aufteilung des Zugewinns einschließlich der Versorgungsansprüche einen Ausgleich. Das kann man nur beklagen, wenn man das damit verbundene Familienbild ablehnt. Elisabeth Badinter hat vollkommen recht, wenn sie meint, die Mutterrolle nehme höchstens 15 Jahre des Lebens ein; es sei kurzsichtig, das gesamte Lebensschicksal darauf auszurichten.[4] Sie schließt ihren Essay mit dem Satz:

»Ich sage nicht, dass Nicht-Stillen ein Sieg für die Frauen ist. Was in meinen Augen zählt, ist die Entscheidungsfreiheit.«

Genau diese Freiheit wird jedoch unterlaufen, wenn equal pay das Ziel ist. Damit verbindet sich ein Druck, der das viel diskutierte Nudging als Kinderspiel erscheinen lässt. Überragendes Ziel sollte es dagegen sein, dass Frauen während der Zeit, in der sie die Mutterrolle wahrnehmen wollen, ihre Berufsqualifikation bewahren und den Anschluss an die Arbeitswelt behalten können. Das ist nicht nur notwendig, weil Ehegatten einander nach der Scheidung nicht mehr unterhaltspflichtig sind. Beruf ist nicht nur Einkommensquelle, sondern auch Lebensinhalt. Deshalb verdient die Möglichkeit, jederzeit voll in den Beruf einzusteigen, Priorität.

Nicht weniger interessant als das Erwerbseinkommen ist die Verteilung des Vermögens zwischen den Geschlechtern. Insoweit fehlen (mir) neuere Zahlen. Ich lege daher die Annahmen der Hans-Böckler-Stiftung von 2010[5] zugrunde. Danach gibt es auch einen deutlichen Wealth Gap. Auch die Vermögensunterschiede werden jedoch erst relevant, wenn sie im Haushaltskontext interpretiert werden. Dann ergibt sich beinahe zwangsläufig, dass der Mann als der formale Breadwinner formal auch Vermögensträger ist. Dann kommt es darauf an, ob und wie die Frauen während der Partnerschaft an dem Vermögen teilhaben und wo es nach dem Ende der Partnerschaft verbleibt. Auch hier gibt es den Ausgleichsmechanismus für Zugewinn und Versorgungsansprüche. Wegen ihrer längeren Lebenserwartung genießen die Frauen das mehr oder weniger gemeinsame Vermögen häufiger als Erben. Ohne genaue Beschreibung der Familienpraxis kommt man hier nicht weiter.[6] Im Gap-Modus formuliert ist das die Frage nach dem Gender Decision Making Gap.[7]

Interessant bleibt vor allem die Frage, ob Frauen in der Arbeitswelt diskriminiert werden. Allgemein wird angenommen, dass viele Frauen für die gleiche Arbeit schlechter bezahlt werden als Männer. Diese Annahme liegt dem Entgelttransparenzgesetz von 2017 zugrunde. Sie ist freilich nicht belegt. Bei Tariflöhnen und Beamtengehältern gibt es keine Unterschiede. Die Statistik besagt nur, dass Frauen bei gleicher formaler Qualifikation noch 7 % weniger verdienen als Männer.[8] Das kann viele Gründe haben, etwa die Wahl des Arbeitgebers, eine Selbstselektion hinsichtlich des Berufsfeldes, fehlende Berufspraxis oder fehlendes Karriereinteresse. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist vermutlich in erster Linie ein Karriereproblem, das heißt, dass Frauen beim Aufstieg in höher bezahlte Positionen Schwierigkeiten haben. Das ist schlimm genug. Aber auch insoweit sollte man nicht mehr mit pauschalen Zahlen hantieren. Es braucht eine genauere Beschreibung der Mechanismen, die sich als Karriereschwellen erweisen.[9] Wenn Frauen dann einmal ein bestimmtes Level erreicht haben, dann scheint sie nichts mehr zu bremsen.[10]

Letztlich bleibt der entscheidende Grund für den beruflich-wirtschaftlichen Abstand zwischen den Geschlechtern das Familienbild, an dem sich noch immer die Mehrheit der Paare mit Kindern orientiert. Es mutet der Mutter eine stärkere Rolle bei der Kindererziehung zu, die durch Karriereverzicht erkauft wird. Man kann das freilich auch positiv formulieren: Mütter fühlen sich eher zur Kindererziehung berufen und lassen ihren Männern bei der Karriere den Vortritt. Viele Paare scheinen damit glücklich zu sein, ein Glück, dass der Zeitgeist ihnen nicht mehr gönnen will. Der Zeitgeist wird geprägt durch den Feminismus- und LGBT-Diskurs, an dem sich in erster Linie Autoren beteiligen, die als Person aus der heterosexuellen Matrix und damit aus dem traditionellen Familienschema herausfallen.

Nachtrag: In einem Leserbrief an die FAZ vom 18. 3. 2023 beanstandet Dr. Dr. Maren Krohn, in der Berichterstattung werde meist das nicht bereinigte gender pay gap von 18 % erwähnt, der bereinigte Wert von 7 % gehe unter: »Aber selbst dieser Wert basiert auf Rechentricks. Die Berechnung erfolgt nach EU-Vorgaben. Der gesamte öffentliche Dienst geht nicht ein. Hier wird gleicher Lohn für gleiche Arbeit gezahlt. Kleinbetriebe unter zehn Beschäftigten gehen nicht ein, also kleine Familienbetriebe entfallen. Fischerei, Forst- und Landwirtschaft, also die schlecht bezahlten Männerberufe, entfallen.«

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[1] Das »Forum« ist inzwischen geschlossen, angeblich weil die Diskussion sich auf andere Kanäle verlagert hat.

[2] Timm Bönke/Astrid Harnack/Miriam Wetter, Wer gewinnt? Wer verliert?, Bertelsmann Stiftung 2019.

[3] Urteil vom 3. 12. 2009 – Zaunegger.

[4] Elisabeth Badinter, Der Konflikt. Die Frau und die Mutter, 2010 [Le conflit, 2010].

[5] Böckler Impuls Ausgabe 16/2010: Vermögen: Frauen fallen weiter zurück.

[6] Eine solche Beschreibung für Doppelverdiener bieten Wolfgang Ludwig-Mayerhofer/Jutta Allmendinger/Andreas Hirseland/Werner Schneider, The Power of Money in Dual-Earner Couples, Acta Sociologica 54, 2011, 367-383.

[7] Vgl. Fernanda Mazzotta/Anna Papaccio/Lavinia Parisi, Household Control and Management Systems and Women Decision Making within the Family in Europe, 2017.

[8] Vgl. die Gesetzesbegründung BT Drucksache 18/11133.

[9] Solche Studien gibt es durchaus in größerer Zahl. Hier nur ein neues Beispiel aus der Wissenschaft: Sophie E. Acton u. a., The Life of P.I. Transitions to Independence in Academia 2019, bioRxiv Preprint.

[10] Lisa A. Hechtmann u. a., NIH Funding Longevity by Gender, Proceedings of the National Academy of Sciences of the United States of America 115, 2018, 7943-7948.

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Gratulation an Greta Thunberg

Gratulation an Greta Thunberg zu ihrer mutigen Protestaktion für den Klimaschutz. Gratulieren heißt, sich freudig zu bedanken und für die Zukunft Glück zu wünschen. Das sei hiermit geschehen.

Den Followern und Kritikern Gretas empehle ich Martin Krieles kleinen Aufsatz »Recht und Ordnung« von 1972 zu Lektüre.[1] Die Empfehlung richtet sich ebenso an jene, die dazu auffordern, außerhalb der Schulzeit zu protestieren, als an die anderen, die meinen, die Proteste während der Schulzeit dürften keine Sanktionen nach sich ziehen.

Kriele hat in seinem Aufsatz zu dem damals aktuellen Problem des zivilen Ungehorsams Stellung genommen. Ziviler Ungehorsam, so nennt man bekanntlich die bewusste Gesetzesverletzung zur Durchsetzung politischer Ziele. Mittel des Protests waren Hausbesetzungen, Blockaden oder Sit-ins. In den USA richtete sich der Protest gegen Rassendiskriminierung und den Vietnamkrieg, bei uns ging es um den Schahbesuch, um Drittelparität oder um Fahrpreiserhöhungen. Kriele wies darauf hin, dass die Protestierer um Martin Luther King nicht verlangt hätten, dass Polizei und Gericht die Gesetzesübertretungen dulden sollten. Sie seien bereit gewesen, um der Sache willen die Konsequenzen auf sich zu nehmen. Diese Einstellung scheint sich heute mehr oder weniger überall auf der Welt geändert zu haben. Streikende, Protestierer, Blockierer oder Besetzer nehmen ihre Ziele als Recht­fertigungsgrund in Anspruch. Das steht ihnen frei. Dagegen steht es dem Staat nicht frei, sein Recht durchzusetzen.

Der Gesetzesverstoß bleibt wesentlicher Teil des Protests. Er zeigt an, wie ernst es den Protestierern ist. Die Protestierer sollten deshalb nicht nachlassen. Das bedeutet allerdings auf der anderen Seite auch: Die Schulbehörden sollten nicht zögern, die Schulpflicht einzufordern, und zwar auch mit Sanktionen. Sie werden schon einen Weg finden, um diese Sanktionen nicht existentiell ausfallen zu lassen.

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[1] ZRP 1972, 213-218. Kriele hatte seinen Titel in Anführungszeichen gesetzt. Das wird oben im Text nicht deutlich, weil die Anführungszeichen dort das Zitat anzeigen.

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Drei Mal generisches Femininum

Die Anzeige[1] habe ich zunächst nur gelesen, weil ich mich immer noch ein bißchen als Kieler fühle. Aber dann hat mich die Kreativität der Nordstädter in der Praxis des sprachlichen Gendering gefangen genommen. Hier ist sie:

Persönlichkeit, Leitung, Planstelle – alle drei Benennungen für die angebotene Stelle sind weiblich. Um erst gar keinen Zweifel aufkommen zu lassen, das Bild einer Frau, die auf Sieg zeigt. Wenn ich Ingenieur im richtigen Alter wäre, ich würde mich bewerben. Immerhin steckt im Ingenieurbau doch ein bißchen Mann.

Die Forderung nach einer geschlechtergerechten Sprache in Universitäten und Medien, Behörden und Unternehmen ist in wissenschaftlicher Literatur, in Rechtsvorschriften und Leitfäden festgeschrieben und wird von einem Panoptikum aus Behörden, Beauftragten und Betroffenen überwacht. Das Bundesgleich­stellungsG bestimmt in § 4 III, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes sowie im dienstlichen Schriftverkehr auch sprachlich zum Ausdruck gebracht werden soll. An dieser »Wahrheit« prallen alle Argumente ab. Darüber lässt sich nicht mehr diskutieren. Man kann sich nur noch positionieren. Ich nehme die Kieler Anzeige zum Anlass, meine Position zum sprachlichen Gendering mit einigen Stichworten explizit zu machen.

  • Jacob Grimm meinte, das genus habe sich historisch als Bezeichnungsform des sexus entwickelt. Damit stieß er schon bei Zeitgenossen auf Widerspruch. Aber darauf kommt es letztlich nicht an. Der Rhein ist nicht männlicher als die Donau. Niemand hält Mädchen oder Weiber für geschlechtslos.
  • Alle drei grammatischen Geschlechter werden generisch verwendet. Wenn von Personen oder Arbeitskräften die Rede ist, zweifelt niemand, dass auch Männer gemeint sind. Das Mitglied kann männlich oder weiblich sein.
  • Studien, die zeigen, dass das generische Maskulinum Frauen weniger sichtbar erscheinen lässt als Männer, reproduzieren nur den bisherigen Zustand der Gesellschaft. Tatsächlich waren Frauen in den Positionen, nach denen in diesen Studien gefragt wurde, bisher weniger repräsentiert als Männer. Bei medienaffinen Positionen wie z. B. Schauspieler oder Sportler versagt das generische Maskulinum immer schon. Diese Fehlerquellen kann auch die vielzitierte Studie von Stahlberg und Sczesny[2] nicht ausräumen.
  • Die Forderung nach einer durchgehenden Beidnennung der Geschlechter führt erst den Zustand herbei, den sie bekämpfen will, dass nämlich im Umkehrschluss Frauen als ausgeschlossen erscheinen, wo sie nicht ausdrücklich genannt werden.
  • Die Forderung wird nicht konsequent durchgehalten, denn sie gilt nur für positiv belegte Positionen. Die negativ belegten Rollen bleiben männlich.
  • Die Sprache selbst stürzt die Forderung nach geschlechtersensiblem Ausdruck in ein Dilemma, wenn die weiblichen Funktionsbezeichnungen mit Hilfe der Nachsilbe »in« von der männlichen Grundform abgeleitet werden. So erscheinen die Bürgerin, die Professorin oder die Ministerin letztlich doch als etwas Sekundäres.
  • Die Verdrängung des grammatischen Geschlechts zugunsten femininer Bezeichnungen befestigt –mit oder ohne Gendersternchen – die »heterosexuelle Matrix« und schafft damit neue Diskriminierungen für Personen, die sich einem dritten Geschlecht zurechnen.
  • Die Verwendung des Partizips für eine geschlechtsneutrale Benennung (»Studierende«) ist ein Missbrauch grammatischer Kategorien.
  • Der praktischen Umsetzung stehen nicht die Macht der Gewohnheit und sprachästhetische Gesichtspunkte (die ihrerseits wiederum durch Gewohnheit geprägt sind) entgegen. Ich will keine Sprache schreiben, die ich nicht sprechen kann und ich mag auch nicht hören, wie die »Innen« unter den Bürgern von Rednern verschluckt werden.
  • Das sprachliche Gendering bleibt in vielen Situationen eine Lachnummer und weckt unnötigen Widerstand.
  • Wo jemand seine Gesinnung zeigen will, hat es seine Opportunität.

Wo konkret Lebenschancen verteilt werden, etwa in Stellenanzeigen, ist das Gendering mit gutem Grund gesetzlich festgeschrieben. Bei der direkten Anrede ist die Nennung beider Geschlechter eine selbstverständliche Höflichkeit. Aber meine Ärztin würde sich wundern, wenn sie als Frau Doktorin angeredet würde. Die Professorin gehört aufs Türschild, aber nicht in die Anrede.

Die Wissenschaftssprache und mit ihr die Rechtssprache braucht auf das generische Maskulinum nicht zu verzichten. Im Gegenteil, sie sollte mit seiner Verwendung zum Vorreiter werden für das, was vermisst wird: »ein tatsächlich inkludierender Begriff«[3].

Nachtrag:  Die AG Gendersprache im Verein Deutsche Sprache e. V. sammelt Unterschriften für einen »Aufruf gegen den Gender Unfug«. Mir gefällt die Sprache dieses Aufrufs nicht, etwa wenn im Titel »Unfug« steht und wenn es im Text heißt, »die Gender-Lobby [werde] immer dreister«. Das ist allerdings noch längst nicht so schlimm wie ein Kommentar, den ich auf meinen Eintrag vom 3. März erhalten habe, in dem von »Sprachterrorismus« die Rede war (und den ich deshalb gelöscht habe). Trotzdem: Ich habe den Aufruf unterschrieben.

Nachtrag vom 5. März 2021: Das Beste aus juristischer Perspektive zum Thema hat bisher Philipp Kowalski geschrieben: Geschlechtergerechte Sprache im Spannungsfeld mit rechtswissenschaftlicher Methodik, NJW 2020, 229-2233. Im Gegensatz zu den Apostel*innen des sprachlichen Gendering argumentiert er dabei wirklich interdisziplinär.

Nachtrag vom 23. Juli2021: Einen Artikel von Peter Eisenberg der FAZ vom 9. 1. 2021 (Unter dem Muff von hundert Jahren), der darauf einging, dass nunmehr auch der Duden sprachliches Gendern unter Benutzung des Gendersterns vorschreibt, hatte ich auf Twitter kommentiert:

Vom Genderstern zum Dudenstern. Zugegeben: Ein schlechter Kalauer, aber besser als die Spaltung der Menschheit durch Gender-Kategorisierung.

Der Tweet zog eine Reihe missbilligender Kommentare auf sich. Ex post erhält der Tweet eine gewisse Rechtfertigung, wenn man aus einem weiteren Artikel des Sprachwissenschaftler Horst-Haider Munske (Zwangsbeglückung der Sprachgemeinschaft, FAZ vom 22. 7. 2021) erfährt, dass Juden und Jüdinnen empört sind, wenn ihnen per Gendering wieder ein Stern angeheftet wird.

 

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[1] Aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 3. März 2019 S. 43.

[2] Dagmar Stahlberg/Sabine Sczesny, Effekte des generischen Maskulinums und alternativer Sprachformen auf den gedanklichen Einbezug von Frauen, Psychologische Rundschau 52, 2001, 131-140.

[3] Michael Grünberger, Das »generische Maskulinum« vor Gericht, JZ 2018, 719-727.

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Schluss mit der Kritik der Rechte

In die Lektüre von Christoph Menkes »Kritik der Rechte«[1] bin ich vor drei Jahren durch ein Posting über Menkes Arbeiten zu »Recht und Gewalt« hineingestolpert.[2] Dort zitiere ich am Ende den Schluss der »Kritik der Rechte«:

»Das neue Recht gibt daher das bürgerliche Programm auf gegen die Gewalt – die Gewalt überhaupt – zu sichern. Aber gerade indem das neue Recht die Gewalt der Veränderung übt, bricht es den (›mythischen‹) Wiederholungszwang, dem alle Rechtsgewalt bisher unterliegt. Denn als verändernde dankt die Gewalt, jedes Mal wieder, mit dem Erreichen ihres Ziels ab. Das neue Recht ist daher das Recht, dessen Gewalt darin besteht, sich aufzulösen: die Gewalt, die mit ihrer Ausübung ›sofort […] beginnen wird abzusterben.‹[3] Die Gewalt des neuen Rechts ist die Gewalt der Befreiung.« (S. 406f)

Die »Kritik der Rechte« von 2015 hatte einen Vorläufer. In der Zeitschrift für Rechtssoziologie erschien 2008 der Aufsatz »Subjektive Rechte: Zur Paradoxie der Form«. Ich hatte ihn gelesen, aber nicht verstanden, obwohl ich versucht hatte, meine Paradoxien-Allergie vorübergehend zu unterdrücken. Das war schwierig genug, belässt Menke es doch nicht bei den einfachen Paradoxien der Systemtheorie Luhmanns, sondern arbeitet mit einem dreifachen reentry und der »Paradoxie der Paradoxie«. Nachdem ich das Buch zur Hand hatte, habe ich zuerst das S. 99 beginnende Kapitel »Ontologie: Der Materialismus der Form« auf Rsozblog eher ironisch kommentiert.[4] Es nahm einige Zeit in Anspruch, bis ich das Buch von Anfang bis Ende gelesen hatte. Danach habe ich auf Rsozblog festgehalten, wie ich das Buch verstand oder missverstand. Nach dem vierten Eintrag habe ich Kritik der Kritik allerdings abgebrochen, obwohl zwei Fortsetzungen schon fertig waren, weil den »Torsionen des Schlangenmenschen« nicht mehr folgen konnte und an das gewaltfreie Paradies, dass die Schlange am Ende verkündete, nicht mehr glauben wollte.

Seither ist die »Kritik der Rechte« zu einem eigenen wissenschaftlichen Genre mit Karl Marx als Ahnherrn geadelt worden.[5] Zu den Nachfahren werden neben Menke Sonja Buckel, Axel Honneth und Daniel Loick gezählt. Die Schar der Follower ist gewachsen. Vom 28. bis 20. Juni 2018 veranstalteten Benno Zabel und Eric Hilgendorf in Bonn eine Tagung »Die Idee der subjektiven Rechte«, bei der auch Menke auf dem Programm stand. Auch auf dem Kongress der deutschsprachigen Rechtssoziologie­vereinigungen, der vom 13. – 15. September in Basel stattfand, war ein Panel »Kritik der subjektiven Rechte« vorgesehen. Nun ist bei Mohr in Tübingen ein Sammelband erschienen, der sich als Auseinandersetzung mit Menkes »Kritik der Rechte« versteht.[6] Von dem neuen Sammelband habe ich nur Einleitung der Herausgeber gelesen. Die ist informativ, veranlasst mich aber nicht, nun alsbald das Buch zur Hand zu nehmen. Dem Buch von Menke hat ohnehin, so scheint mir, Denninger[7] den Rest gegeben. Ich nehme diese Themenkonjunktur zum Anlass, mich von dem Thema zu befreien, indem ich meine Postings mit den Fortsetzungen aus der Schublade zu einem PDF zusammenschnüre und in das Internet als Papierkorb werfe.

Nachzutragen ist eine einschlägige juristische Dissertation:

Isabelle M. Kutting, Die Normativitätsstruktur subjektiver Rechte. Eine rechtsdogmatische Untersuchung ausgehend von Menkes Kritik der Rechte, Berlin, Duncker & Humblot, 2021.

Das Buch ist schwer zu lesen. Ich habe ihm entnommen, dass die Verf. zwar grundsätzlich mit Menke einverstanden ist, jedoch kritisiert, dass subjektive Rechte keineswegs als bedingungslose Ermächtigung dees Eigenwillens angesehen werden könnten, denn das Recht beschränke den Eigenwillen durch die Ahndung individuellen und institutionellen Rechtsmissbrauchs. Das ersetzt indessen kaum die von Menke avisierte Sittlichkeit.

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[1] Christoph Menke, Kritik der Rechte, Suhrkamp, Berlin 2015, 485 S. 29,95 EUR.

[2] Rsozblog vom 2. Februar 2016: Mehr als postmodernes Gewaltgeraune eines Schlangenmenschen? Prolegomena zur Lektüre der »Kritik der Rechte« von Christoph Menke.

[3] Dieses Binnenzitat wird in einer Endnote auf Lenin zurückgeführt.

[4] Rsozblog vom 14. März 2016: Die Selbstreflexion der Musik hilft bei der Kritik der »Kritik der Rechte«.

[5] Von Christoph Möllers, Was das Recht nicht alles soll bewirken können. Rezension von Daniel Loick, Juridismus (2017), in FAZ Nr. 283 vom 6. 12. 2017 S. 12.

[6] Andreas Fischer-Lescano/Hannah Franzki/Johan Horst (Hg.), Gegenrechte. Recht jenseits des Subjekts, Mohr Siebeck, Tübingen 2018. Dieser Band hat Christian Geyer in der FAZ vom 13. 2. 2019 S. N3 zu einem Essay angeregt (»So subjektiv sind sie nicht«).

[7] Erhard Denninger, Ende der ›subjektiven Rechte‹?, Anmerkungen zu Christoph Menke, Kritik der Rechte, Kritische Justiz 51, 2018, 316-326.

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Unser geframter Rundfunk

Netzpolitik.org sei Dank für die Veröffentlichung des Framing- Manual Unser gemeinsamer freier Rundfunk ARD. Eine erste kursorische Lektüre lässt mich zwischen Entsetzen und Lachen schwanken. Entsetzen, weil hier in der Tat der Eindruck einer Anweisung zur Manipulation des Publikums entsteht. Lachen, weil das Ding mit einiger Sicherheit nach hinten losgeht. Das beginnt schon mit dem Titel. Welchen Frame aktiviert der »Rundfunk«? Ich sehe dabei den Volksempfänger aus der Nazizeit vor mir.

(Bild aus dem Wikipedia-Artikel Volksempfänger)

Da wird auch das Eigenframing der Verfasserin als Berkeley Institute nicht helfen.

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Moralische Maschinen 2.0

Ende Januar 2019 gab es in Honolulu eine Tagung über »Artificial Intelligence, Ethics, and Society«, veranstaltet von der Association for the Advancement of Artificial Intelligence (AAAI) und der Association forComputing Machinery (ACM). Auf der Konferenzseite kann man alle für die Konferenz zum Vortrag akzeptierten Manuskripte herunterladen. Man – gewöhnlich meine ich mich, wenn ich »man« sage – kann sie nicht alle lesen. Ich habe sie nicht einmal gezählt. In ihrer Gesamtheit machen sie darauf aufmerksam, in welchem Tempo die Reflexion über KI fortschreitet. Die geschätzte Hälfte scheint unmittelbar für Juristen relevant zu sein. Hier meine Auswahl:

Daniel Lim Killer Robots and Human Dignity,

Zhiyuan Lin, Alex Chohlas-Wood and Sharad Goel Guiding Prosecutorial Decisions with an Interpretable Statistical Model,

Rodrigo L. Cardoso, Wagner Meira Jr., Virgilio Almeida and Mohammed J. Zaki A framework for benchmarking discrimination-aware models in machine learning,

Jack Parker and David Danks How Technological Advances Can Reveal Rights,

Andrew Morgan and Rafael Pass Paradoxes in Fair Computer-Aided Decision Making

Dylan Hadfield-Menell and Gillian Hadfield Incomplete Contracting and AI Alignment.

Dazu kommen noch zwei Paper, die sich mit autonomen Fahrzeugen befassen.

Ein Paper, das ich sogar gelesen habe, kam aus der TU Darmstadt: Sophie Jentzsch u. a., The Moral Choice Machine: Semantics Derived Automatically from Language Corpora Contain Human-like Moral Choices. Es handelt davon, dass Maschinen mit künstlicher Intelligenz aus größeren Textmengen Moral lernen können. Hier das Abstract:

Allowing machines to choose whether to kill humans would be devastating for world peace and security. But how do we equip machines with the ability to learn ethical or even moral choices? Here, we show that applying machine learning to human texts can extract deontological ethical reasoning about ”right” and ”wrong” conduct. We create a template list of prompts and responses, which include questions, such as “Should I kill people?”, “Should I murder people?”, etc. with answer templates of “Yes/no, I should (not).” The model’s bias score is now the difference between the model’s score of the positive response (“Yes, I should”) and that of the negative response (“No, I should not”). For a given choice overall, the model’s bias score is the sum of the bias scores for all question/answer templates with that choice. We ran different choices through this analysis using a Universal Sentence Encoder. Our results indicate that text corpora contain recoverable and accurate imprints of our social, ethical and even moral choices. Our method holds promise for extracting, quantifying and comparing sources of moral choices in culture, including technology.

Noch eine Randbemerkung: Thema der Tagung war »responsible artificial intelligence«. Wie der Wortstamm des Attributs nahelegt, wurde die Konferenz heftig gesponsert, unter anderem von Google, Facebook und Amazon.

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Mit dem Kohlebergbau geht der letzte »echte« Männerberuf

Mit dem Jahr 2018 endete der Kohlebergbau im Ruhrgebiet. Unter Tage haben nur Bergmänner gearbeitet. Ist das Ende des Bergbaus deshalb ein Symbol für das Ende des alten Geschlechter­arrangements, das als Patriarchat geläufig ist?

Das Patriarchat war eine Folge nicht der Geschlechtertrennung an sich, sondern der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern, die ursprünglich von deren humanökologisch relevanten Fähigkeiten und Funktionen induziert wurde. Frauen sind körperlich etwas kleiner, haben weniger Muskelmasse und, nicht zuletzt, sie können Kinder zur Welt bringen und stillen. Der aufrechte Gang, der in der Frühzeit der Menscheit dazu führte, dass Kinder hilflos geboren wurden, hatte zur Folge, dass Mütter länger durch die Pflege und Aufzucht der Kinder in Anspruch genommen waren. Die Männer konnten dagegen ihre Kräfte ungehindert für Versorgungsaufgaben einsetzen.[1] Die anfängliche Arbeitsteilung hat eine Eigendynamik entwickelt, aus der entstanden ist, was heute als Patriarchat bezeichnet wird.

Die körperlichen Unterschiede bestehen fort. Aber sie sind im Zuge der Modernisierung bedeutungslos geworden. Heute sind die biologischen Unterschiede für die Anforderungen, die im gesellschaftlichen Leben zu erfüllen sind, letztlich ohne Bedeutung. Männer haben keine anderen intellektuellen und praktischen Fähigkeiten als Frauen. Frauen erbringen die gleichen innovativen oder künstlerischen Leistungen wie Männer. Unterschiede, die sich sozial als Vor- und Nachteile auswirken können, gleichen sich aus.

Das Ende des Kohlebergbaus hat seinen Grund hat in wirtschaftlicher Ineffizienz. Erleichtert wird der Abschied der Kohle dadurch, dass dieser Rohstoff ökologisch in Verruf geraten ist. Das Ende des Bergbaus hat also nichts mit dem Geschlechter­arrangement zu tun. Und dennoch ist es ein Symbol, denn mit dem Bergmann geht der letzte »echte« Männerberuf, ein Beruf, der von der überlegenen Körperkraft der Männer zehrt.

Wie steht es mit dem Müllmann? Tragen Müllfrauen zur Geschlechtergerechtigkeit bei? Das ist wohl die Überzeugung von Jutta Allmendinger.[2] Wer dann gleich anschließend als Fellow – nein, igitt, ein generisches Maskulinum – in das Thomas-Mann-Haus nach Kalifornien reist, kann sich solche Gedanken leisten. Die Hartz-IV-Empfängerin, der eine Stelle bei der Müllabfuhr nahegelegt wird, ist vielleicht anderer Meinung.

Nachtrag vom 1. Mai 2019: Dem Buch »Grubengold« des Freiburger Historikers Franz-Josef Brüggemeier (2018) entnehme ich, dass, insbesondere in Belgien, neben Kindern auch junge Frauen im Bergwerk arbeiteten, unter Tage als Schlepperinnen, wo ihren auf engen Strecken ihre geringeren Körpergröße zugutekam. »Vielfach handelte es sich um Ehefrauen und Töchter, die als Teil eines Familienverbundes in Gruben arbeiteten … In Westfalen waren sie dabei im 17. Jahrhundert den Männern gleichgestellt, arbeiteten sowohl über wie unter Tage und erhielten den gleichen Lohn. … Nach und nach allerdings wurde die Beschäftigung von Frauen und Mädchen zurückgedrängt, zuerst unter Tage und zunehmend auch über Tage, in Großbritannien jedoch erst 1842 und in Belgien gegen Ende des 19. Jahrhunderts, während sie in Preußen schon zu dessen Beginn verboten wurden.« (a. a. O. S. 31 f).

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[1] So verstehe ich Uwe Wesel, Geschichte des Rechts, 4. Aufl. 2014, S. 22.

[2] Allein unter Männern. Ein Tag als Müllfrau bei der Berliner Stadtreinigung, WZB Mitteilungen Heft 161, September 2018, 51-53.

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