Konvergenz als »Ende der Geschichte«

Den wackeligen Gipfel der Konvergenztheorie bildet die These vom Ende der Geschichte.

Schon 1974 hatte Arnold Gehlen in einem Aufsatz über das »Ende der Geschichte« geschrieben: »Der alte, überspannte, großherzige Utopismus mit seiner Opferbereitschaft für nichtprofitable Zwecke verschwindet«. Damit schicke sich die Großgeschichte an abzuziehen. Der Mensch werde sich damit abfinden, dass er seine Grundsituation festgelegt vorfinde. Diese Beschränkung werde ihm durch die »Gratifikation des Dogmatismus« entgolten, die er genießen könne, wenn die meisten Probleme vorentschieden und die Handlungsziele definiert seien. Doch nach dem Ende der Geschichte und des Fortschritts gelte es, »die Wirklichkeit der offensichtlich empörenden Not anzugreifen – das wäre Fortschritt«.

1989 erregte Francis Fukuyama, ein Beamter im amerikanischen Außenministerium, großes Aufsehen mit der These, die Geschichte nähere sich ihrem Ende, wir seien Zeugen nicht bloß der Reformpolitik eines Michail Gorbatschow, des Endes des Kalten Krieges oder einer besonderen Epoche der Nachkriegsgeschichte, wir erlebten vielmehr das Ende der Geschichte schlechthin, denn die Evolution der politischen Ideologien habe mit weltweiter Ausbreitung der liberalen Demokratie westlichen Musters ihr Endstadium erreicht. Dagegen stand und steht die Auffassung, dass sich insbesondere die Staaten Ostasiens aufgrund ihrer einzigartigen kulturellen Traditionen für eine Demokratie westlichen Musters auf Dauer als unzugänglich erweisen würden. Auch wenn diese Staaten sich die technischen und wirtschaftlichen Errungenschaften des Westens zum Vorbild genommen und zu ihrer Durchsetzung viele der institutionellen Arrangements kopiert hätten, so füllten sie diese Institutionen doch mit anderem Inhalt. An die Stelle der liberalen Demokratie des Westens trete eine »asiatische Demokratie«, als deren Kennzeichen der Vorrang personenbezogener Loyalitäten vor Institutionen und Gesetzen, der Respekt vor Autorität und Hierarchien, von einer übermächtigen, konservativen Partei dominierte Parteiensysteme und ein starker, in wirtschaftliche und gesellschaftliche Abläufe intervenierende Staat genannt werden.[1] Andere halten jedoch die Berufung auf »asiatische Werte« für einen »Versuch des konservativen und autoritären politischen Establishments …, durch einen konservativen Wertediskurs die Kontrolle über Gesellschaft und Politik zurück zu gewinnen«[2]. Ähnliche Argumente liegen für die Ausbreitung der Demokratie in der Islamischen Welt nahe. Über 20 Jahre nach dem Zusammenbruch des sozialistischen Ostblocks, nach islamischen Aufbruch und Arabellion ergibt sich immer noch kein einheitliches Bild.

Aus der Sicht der Modernisierungstheorie bedeutet Konvergenz nicht das Verschwinden von Konflikten und damit das Ende der Geschichte, denn Modernisierung ist ein Prozess, der vielleicht alte Probleme überwindet, aber dafür neue aufwirft und damit auch neue Konfliktfronten aufreißt. Die Geschichte ist noch immer für Überraschungen gut. Wirtschaftskrisen, Terrorismus und technischer Wandel, Klimaveränderungen und Kriege bringen den geordneten Verlauf der Dinge immer wieder durcheinander.

Nichtsdestoweniger ist die Geschichte in einem anderen Sinn zu einem Ende gekommen. Bis in das 20 Jahrhundert konnten wir erwarten, tatsächlich noch etwas Neues zu entdecken, eine neue Kultur, eine neue Gesellschaft oder gar eine neue, bislang unbekannte Rechtskultur. Globalisierung heißt insofern, dass nichts mehr zu entdecken bleibt. Auf der Karte der Gesellschaften finden sich keine weißen Flecken mehr. Der Globus ist zur geschlossenen Gesellschaft geworden. Allenfalls könnten wir unsere Phantasie anspannen, um uns außerirdische Gesellschaften vorzustellen, aber nur in der Rolle eines Filmproduzenten oder -betrachters, nicht als Rechtssoziologen. Die Weltgesellschaft ist die einzige Gesellschaft ohne soziale Umwelt. Das hat Folgen, die auf den ersten Blick widersprüchlich wirken. Auf der einen Seite beginnen Konzepte mit universellem Anspruch wie die Idee der rule of law oder der Menschenrechte die globale Gesellschaft zu uniformieren. Auf der anderen Seite provoziert die Abwesenheit einer äußeren Umwelt die Weltgesellschaft, durch Differenzierung in neue Subsysteme ihre eigene, innere Umwelt hervorzubringen, als Ersatz oder neben der existierenden Substruktur aus Nationen.

Literatur: Francis Fukuyama, Das Ende der Geschichte, Europäische Rundschau, 1989, Nr. 4, 3-25 (Original in: The National Interest, Summer 1989); Arnold Gehlen, Ende der Geschichte? Zur Lage des Menschen im Posthistoire, in: Oskar Schatz (Hg.): Was wird aus dem Menschen? Analysen und Warnungen prominenter Denker, 1974, 61-75 = Gehlen, Einblicke, 1975, 115-133; Friedrich H. Tenbruck, Der Traum der säkularen Ökumene. Sinn und Grenze der Entwicklungsvision, Annali di Socologia/Soziologisches Jahrbuch 3, 1987, 11-36.



[1] Clark D. Neher, Asian Style Democracy, Asian Survey (Berkeley) 34, 1994, 949-961.

[2] Thomas Meyer, Theorie der sozialen Demokratie, Wiesbaden 2005, S. 459.

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Modernisierung durch Recht: Konvergenz zum Weltstaat?

Die universalen Imperative moderner Ideen und Institutionen, so meint Cyril E. Black[1], könnten in einem Zustand enden, in dem die verschiedenen Gesellschaften so homogen würden, dass sie am Ende einen Weltstaat formen. Martin Albrow (Abschied vom Nationalstaat: Staat und Gesellschaft im globalen Zeitalter, 1998[2]) geht sehr viel weiter mit der Behauptung, der Weltstaat sei schon da. Dazu verabschiedet er allerdings die Modernisierungstheorie mit der These, die Moderne habe ihr Ende erreicht und mit der globalen Gesellschaft sei etwas völlig Neues entstanden, weil alle Möglichkeiten einer Expansion erschöpft seien. Für ein Inhaltsreferat seines Buches kann auf Wikipedia verwiesen werden, für die notwendige Kritik auf die Rezension[3] von von Rolf Wiggershaus »Blinder Optimismus«vom 10. 6. 1998.



[1] Cyril E. Black, The Dynamics of Modernization, A Study in Comparative History, New York [u.a.] 1966, S. 174.

[2] Martin Albrow, The Global Age: State and Society beyond Modernity, Stanford University Press, 1997.

[3] Eine Rezension von Saskia Sassen im American Journal of Sociology, 103 (1998) 1412-1414 ist eher unergiebig.

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Modernisierung durch Recht: Die klassische Modernisierungstheorie in neun Punkten IV

Dieser Eintrag beendet die kleine Reihe, mit der ich die neun Punkte, in denen Samuel Huntington[1] die klassische Modernisierungstheorie zusammengefasst hat, repetiere und fortzuschreibe.

(9) Modernisierung ist Fortschritt. … Auf lange Sicht ist Modernisierung nicht nur unvermeidlich, sondern auch wünschenswert. Kosten und Leiden, besonders in der Anfangsphase, sind hoch. Aber ihre sozialen, politischen und wirtschaftlichen Errungenschaften sind es wert. Auf längere Sicht fördert die Modernisierung die Wohlfahrt kulturell wie materiell. Die Fortschrittsthese, die eine Leistungssteigerung aller Systeme postuliert, an der prinzipiell alle teilhaben sollen, wird entgegengehalten, sie blende die enormen Leiden und Kosten der Modernisierung ebenso aus wie den Umstand, dass der Fortschritt nicht alle erreicht. Im Zusammenhang des Konvergenzthemas ist jedoch eine andere Kritik wichtiger, die Kritik nämlich, hinter der Fortschrittsannahme stecke ein missionarischer Universalismus des Westens. Friedrich Tenbruck spricht von der Vision der »säkularen Ökumene«. Das Konzept der Entwicklungshilfe habe daher, wie alle Fortschrittskonzepte, ein innerweltliches Ziel der Geschichte vor Augen, und münde damit in die Vision einer geschichtslosen Zukunft ein.[1] Tatsächlich wollte Francis Fukuyama 1989 das Ende der Geschichte vorhersagen, denn die Evolution der politischen Ideologien habe mit der weltweiten Ausbreitung der liberalen Demokratie westlichen Musters ihr Endstadium erreicht.[2]

Konvergenz bedeutet aber nicht das Verschwinden von Konflikten und damit das Ende der Geschichte, denn Modernisierung ist ein Prozess, der vielleicht alte Probleme überwindet, aber dafür neue aufwirft und damit auch neue Konfliktfronten aufreißt. Anhänger der Modernisierungstheorie führen die Konflikthaftigkeit des Prozesses nicht in erster Linie auf religiöse und kulturelle Differenzen zurück, sondern auf die Ungleichheiten, die die Modernisierung durch das unterschiedliche Tempo in den verschiedenen Ländern hat aufbrechen lassen.[3]

Ein Grundproblem der Modernisierungstheorie bleibt ihre relative Allgemeinheit. Wenn immer die Tatsachen nicht recht mit der Theorie übereinstimmen wollen, lässt sich die Theorie leicht verändern, so dass sie schwerlich widerlegbar ist. Das ist ein Problem vieler Theorien, dem der einzelne Anwender nur durch den Versuch der Aufrichtigkeit und Konsequenz begegnen kann.

Es ist beabsichtigt, diese Reihe durch eine Erörterung der Konvergenzthese und der daran geübten Kritik fortzusetzen. Im Hintergrund steht natürlich die Frage nach der Konvergenz der Rechtsentwicklung insbesondere auch in den nicht-OECD-Staaten. (Und im Vordergrund steht das Vielfaltsthema des Soziologentags, der demnächst in Bochum stattfindet.)

 


 


[1] A. a. O. (Fn. 1025) S. 27.

[2] Francis Fukuyama, Das Ende der Geschichte, Europäische Rundschau, 1989, Nr. 4, 3-25 (Original in: The National Interest, Summer 1989); vgl. auch Arnold Gehlen, Ende der Geschichte? Zur Lage des Menschen im Posthistoire, in: Oskar Schatz (Hg.): Was wird aus dem Menschen? Analysen und Warnungen prominenter Denker, 1974, 61-75 = Gehlen, Einblicke, 1975, 115-133.

[3] Wolfgang Zapf, Modernisierungstheorie – und die nicht-westliche Welt, in: Thomas Schwinn (Hg.), Die Vielfalt und Einheit der Moderne, 2006, 227-235, S. 234; Thomas Schwinn, Konvergenz, Divergenz oder Hybridisierung?, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 58, 2006, 201-232, S. 214.

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Das Christentum ist eine moderne Religion

Der Predigttext des letzten Sonntags war aus dem Brief des Paulus an die Galater (2, 16–21):

(16) aber [da] wir wissen, daß der Mensch nicht aus Gesetzeswerken gerechtfertigt wird, sondern nur durch den Glauben an Christus Jesus, haben wir auch an Christus Jesus geglaubt, damit wir aus Glauben an Christus gerechtfertigt werden und nicht aus Gesetzeswerken, weil aus Gesetzeswerken kein Fleisch gerechtfertigt wird.
(17) Wenn aber auch wir selbst, die wir in Christus gerechtfertigt zu werden suchen, als Sünder erfunden wurden – ist dann also Christus ein Diener der Sünde? Das ist ausgeschlossen.
(18) Denn wenn ich das, was ich abgebrochen habe, wieder aufbaue, so stelle ich mich selbst als Übertreter hin.
(19) Denn ich bin durchs Gesetz [dem] Gesetz gestorben, damit ich Gott lebe; ich bin mit Christus gekreuzigt,
(20) und nicht mehr lebe ich, sondern Christus lebt in mir; was ich aber jetzt im Fleisch lebe, lebe ich im Glauben, [und zwar im Glauben] an den Sohn Gottes, der mich geliebt und sich selbst für mich hingegeben hat.
(21) Ich mache die Gnade Gottes nicht ungültig; denn wenn Gerechtigkeit durch Gesetz [kommt], dann ist Christus umsonst gestorben.

Der Text gab den Pastoren Gelegenheit, aus christlicher Sicht zum Beschneidungsthema zu sprechen. Anlass des Galaterbriefes war die für den Apostel Paulus beunruhigende Nachricht, dass bei den Heidenchristen in Kleinasien Missionare aufgetreten waren, die von ihnen die Einhaltung der mosaischen Gesetze, insbesondere die Beschneidung und die Speisegebote forderten. Empört beruft Paulus sich auf die Beschlüsse des Apostelkonzils, das wohl zwischen 44 und 49 in Jerusalem stattfand, und wo man sich darauf geeinigt hatte, dass Heidenchristen und auch getaufte Juden zur Wahrung jedenfalls einer kleinen Tradition nur noch die wichtigsten Speisegesetze einhalten sollten (kein Blut, kein Aas, kein Opferfleisch). Die Tora wurde als bloßes Gesetz der Gnade Gottes untergeordnet und ihres Absolutheitsanspruchs beraubt. Das war der Beginn des hermeneutischen Umganges mit einer heiligen Schrift, den das Judentum und der Islam bis heute nicht akzeptieren. Zwar gab es auch im Christentum immer wieder Versuche, die Bibel fundamentalistisch zu nehmen. Aber im Prinzip ist der christliche Umgang mit der Bibel doch ein hermeneutischer. Auch Luthers sola scriptura dient nur der Abwehr außerbiblischer Tradition, enthält aber kein Auslegungsverbot. Damit war das Christentum von Anfang an modern. Damit war und ist es aber auch für eine Säkularisierung offen. Ob allerdings das Dogma der Nichtinterpretationsfähigkeit von Tora, Koran und Sunnah zur Abwehr des sozialen Wandels taugt, kann man bezweifeln. Seine Anhänger sperren sich damit in eine vormoderne Enklave. Sie marginalisieren sich selbst. Marginalität bedeutet – mit den Worten von David E. Apter: » … a sector of functionally superfluous people for whom no prospects for improvement are easily available. [1] «



[1] David E. Apter, Marginalization, Violence, and Why We Need New Modernization Theories, in: World Social Science Report, Knowledge Divides, Paris 2010, 32-37, S. 33.

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In eigener Sache: Zum Layout von Rsozblog

Zum Schreiben der Einträge habe ich bisher, von den Anfangszeiten abgesehen, den HTML-Editor von WordPress benutzt, unter anderem weil sich damit die Fußnoten besser (=bescheidener) formatieren lassen. Das gestaltet sich aber doch bei einer Häufung von Fußnoten als sehr umständlich. Daher werde ich für den folgenden und wohl auch für weitere Einträge den Wysiwag-Editor benutzen. Für Hinweise, wie sich die Formatierung verbessern lässt, wäre ich dankbar.

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»Methoden des Lernens in der Rechtswissenschaft«

Als Band 3 der Reihe »Schriften zur rechtswissenschaftlichen Didaktik« ist erschienen: Judith Brockmann/Jan-Henrik Dietrich/Arne Pilniok (Hg.), Methoden des Lernens in der Rechtswissenschaft, Baden-Baden, Nomos 2012. Darin: Hans Christian Röhl/Klaus F. Röhl, Juristisches Denken mit Versatzstücken (S. 251-258). Es handelt sich um eine überarbeitete Fassung von § 19 III unserer »Allgemeinen Rechtslehre«.

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Trend zu empirischen Arbeiten in der Soziologie

Im jüngsten Heft der Hauszeitschrift der DGS fand ich besonders den Beitrag von Johannes Kapp, Juliana Schneider und Franziska Timmler »Zur Entwicklung soziologischer Forschung« interessant. [1]Soziologie 41, 2012, Heft 3, S.293-310Ich habe dem Beitrag Folgendes entnommen:
1. In den beiden wichtigsten soziologischen Zeitschriften – KZfSS und ZfS – hat sich der Anteil empirischer Arbeiten seit 1970 verdoppelt. Dabei ist der Anteil empirischer Arbeiten in der KZfSS höher. Er lag 2010 bei 100 %, in der ZfS dagegen bei 68 %.
2. Umgekehrt zu der Zunahme empirischer Arbeiten ist der Anteil der Alleinautorenschaft zurückgegangen.
3. Die empirischen Arbeiten, jedenfalls in diesen beiden Zeitschriften, sind fast ausschließlich quantitativer Art.
4. Der Anteil empirischer Arbeiten, der Sekundärdaten verwendet, ist von 1970 bis 2010 von 10 % auf über 60 % gestiegen. Als Datenquellen dienen vor allem das Sozio-ökonomische Panel (SOEP) sowie die Allgemeine Bevölkerungsumfrage in den Sozialwissenschaften (ALLBUS).

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Soziologie 41, 2012, Heft 3, S.293-310

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Nachträge im Juni 2012

Volkswagen Stiftung checkt Juristenausbildung vom 8. Dezember 2012
Inzwischen ist der Tagungsband erschienen: Hagen Hof/Götz von Olenhusen (Hg.), Rechtsgestaltung – Rechtskritik – Konkurrenz von Rechtsordnungen. Neue Akzente für die Juristenausbildung, Baden-Baden, Nomos, 2012 (ISBN 978-3-8329-7362-9)
Hier die Zusammenfassung der Ergebnisse der Tagung aus der Feder von Wilhelm Krull und Hagen Hof.
Was auf der Tagung nicht zur Sprache kam, war die Frage nach der deutschen Juristenausbildung im europäischen Vergleich. Dazu gibt Matthias Kilian in den BRAK-Mittl 2/2012 S. 59-61 die Antwort (Die deutsche Juristenausbildung – wo steht sie im europäischen Vergleich«). Grundlage ist eine 2010 veröffentlichte Studie, in der der Verfasser die Juristenausbildung in 25 europäischen Staaten analysiert [1]Matthias Kilian, Modelle der Juristenausbildung in Europa: Eine Standortbestimmung, Bonn 2010. Der Bologna-Prozess sei in den anderen Ländern nur »formal implementiert worden, indem traditionelle Ausbildungsgänge in ein Bachelor- und ein Masterstudium gegliedert wurden«. Der wichtigste Unterschied zwischen Deutschland und Resteuropa scheint darin zu bestehen, dass hierzulande der Zugang zum Studium und später auch zum Anwaltsberuf sehr offen ist. Überall sonst wird vor, im und nach dem Studium stärker selektiert. Die post-universitäre Einheitsausbildung (Referendarausbildung) in Deutschland ist europaweit einzigartig. Sie öffnet vor allem den Zugang zum Anwaltsberuf. Diese Offenheit, die anscheinend bisher nicht zu einem Juristenproletariat geführt hat, gilt es zu verteidigen.

Zu Legalisierung von Cannabis II: Steht die zweite Prohibition vor dem Aus? vm 4. April 2012
Nachzutragen ist ein Hinweis auf Gary S. Becker/Kevin M. Murphy/Michael Grossman, The Economic Theory of Illegal Goods: The Case of Drugs, 2004 (NBER Working Paper 10976: http://www.nber.org/papers/w10976). Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass eine Legalisierung weicher Drogen verbunden mit einer hohen Besteuerung wirksamer ist als die strafrechtliche Verfolgung, auch wenn es natürlich Versuche geben werde, die Steuer zu vermeiden. Langsam schwenken auch die Medien auf den Legalisierungskurs ein, so ein großer Artikel von Claudius Seidl und Harald Staun in der FamS vom 29. 4. 2012 (»Machen wir Frieden mit den Drogen«).

Hohfelds analytisches Schema der Rechte (sollte man vergessen) vom 20. September 2011
Neu der (kurze) Artikel von Lawrence B. Solum in seinem »Legal Theory Lexicon«: Hohfeld.
Er gibt keinen Anlass, meine Einschätzung zu ändern.

Was stimmt nicht mit dem Urheberrecht? vom 10. 4. 2012
Manchmal merke ich selbst nicht gleich, wie nahe die Dinge beieinander liegen. Die Blogsoftware von WordPress verweist automatisch am Ende eines Eintrags auf »ähnliche Artikel«. Das System, nachdem diese Verweisungen funktionieren, ist mir nicht klar. So hätte bei diesem Eintrag eigentlich auch auf Rechtssoziologisches zum Urheberrecht? verwiesen werden müssen. Verwiesen wird immerhin auf den Eintrag vom 12. Mai 2011 Das Urheberrecht ist nicht komisch: Bound by Law. Dabei ist mir selbst eine wichtige Verknüpfung zunächst nicht aufgefallen. In jenem Eintrag ging es eigentlich um Keith Aoki. Aber als sein Mitautor wurde auch James Boyle genannt.
James Boyle ist ein wichtiger Theoretiker und Praktiker der kulturellen Allmende. Bisher hatte ich ihn nur als Praktiker zur Kenntnis genommen und als solchen in dem Eintrag über Keith Aoki erwähnt. Erwähnung verdient er aber auch als Theoretiker der Urheberrechtsdebatte. Er prägte er den Begriff des Second Enclosure Movement [2]James Boyle, The Second Enclosure Movement and the Construction of the Public Domain, Law and Contemporary Problems 66, 2003, 32-74. Gemeint war die schleichende Ausweitung der Immaterialgüterrechte, sei es der Patentrechte auf das menschliche Genom, auf Naturstoffe, biologische Prozesse und traditionelle Rezepte, sei des Urheberrechts durch Ausweitung des Umfangs und Ausdehnung auf Ideen, Software und Daten. »Second« Enclosure deshalb, weil Boyle diese Ausweitung des geistigen Eigentums mit Auflösung der Allemenden im 18. und 19. Jahrhundert und ihrer Überführung in Privateigentum (enclosure of the commons) verglich.

Der späte Start der harten Netzwerkforschung vom 6. Mai 2012
Aus einer Pressemitteilung vom 21. 5. 2012 erfährt man aus der Universität des Saarlandes, dass sich die Informationen in sozialen Netzwerken noch schneller verbreiten, als in Netzwerken, in denen jeder mit jedem kommuniziert, oder deren Struktur völlig zufällig gewachsen ist.« Der Grund dafür, heißt es, »sei das Zusammenspiel zwischen sehr gut und gering vernetzten Personen. »Eine gering vernetzte Person hat natürlich viel schneller ihre wenigen Kontakte informiert«, so Friedrich. Es sei jedoch auch nachweisbar, dass sich unter solchen Kontakten immer sehr gut vernetzte Personen befinden, die wiederum von sehr vielen Personen angefragt würden. Auf diese Weise werde in rasender Geschwindigkeit jeder über die Neuigkeit informiert, so Friedrich. Um das Beziehungsgeflecht in einem realen sozialen Netzwerk zu abstrahieren, nutzten die Forscher sogenannte ›Preferential Attachment Graphs‹ als Netzwerk-Modell. Es beruht auf der Annahme, dass sich neue Mitglieder eher mit bereits bekannten Personen vernetzten als mit unbekannten.« So schrecklich neu klingt das nicht.

Begriffssoziologie V: Konstitutionalisierung strukturell vom 3. März 2011
Gunther Teubner lässt nicht locker, wenn es um seine Idee einer staatsunabhängigen Konstitutionalisierung geht. In der Reihe »Suhrkamp Wissenschaft« ist soeben der Band »Verfassungsfragmente: Gesellschaftlicher Konstitutionalismus in der Globalisierung« erschienen. Auf einer Tagung in Montcalieri bei Turin hat er seine Idee diskutieren lassen. Darüber berichtet Maximilian Steinbeis in der heimlichen Juristenzeitung vom 23. Mai 2012 S. N4 unter der Überschrift »Occupy the Law!«.

Zur interdisziplinären Verwendung der Netzwerkforschung IV: Und wo bleibt Ostroms Frage? vom 10. Juni 2012
Elinor Ostrom ist am 12. Juni 2012 gestorben. An Stelle eines Nchrufs hier der Link auf den Vortrag über »Coevolving Relationships between Political Science and Economics«, den sie im Novbember 2011 in Bielefeld gehalten hat.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Matthias Kilian, Modelle der Juristenausbildung in Europa: Eine Standortbestimmung, Bonn 2010.
2 James Boyle, The Second Enclosure Movement and the Construction of the Public Domain, Law and Contemporary Problems 66, 2003, 32-74.

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Postmoderne Rechtstheorie, oder wie man davon abrät, einen Autor zu lesen

Vielleicht aus Anlass seines 65. Geburtstages im Jahre 2008 erschienen 2009 zwei Publikationen zur Würdigung des einer großen Festschrift würdigen Werkes von Karl-Heinz Ladeur, nämlich das Themenheft des German Law Journal »The Law of the Network Society. A Tribute to Karl-Heinz Ladeur« sowie von Ino Augsberg, Tobias Gostomzyk und Lars Viellechner der Band »Denken in Netzwerken, Zur Rechts- und Gesellschaftstheorie Karl-Heinz Ladeurs«. Das Vorwort dieses Bandes fordert gleich doppelten Protest heraus.
Der Band wird vorgestellt als eine Art Lesehilfe zu den schwierigen Texten Ladeurs. Dass diese Texte so schwer zugänglich seien, erklären die Autoren mit deren interdisziplinärem Anspruch. Diesen belegen sie aus dem Vorwort von Ladeurs »Der Staat gegen die Gesellschaft« (2006), wo es heißt: »Auch wenn der Staat vom Recht her gedacht wird, wird der Versuch unternommen, die gesellschaftlichen Bedingungen staatlichen Handelns durch Rekurs auf Beiträge der Sozialwissenschaften, der Ökonomie, der Philosophie, der Geschichte, der Pädagogik, der Psychoanalyse zu rekonstruieren.« Für den geschulteren Leser möge der interdisziplinäre Ansatz reizvoll sein. Den weniger geübten Leser werde er abschrecken. Diese Position ist ärgerlich. Interdisziplinarität ist nur dann unverständlich, wenn sich in tiefsinnigen Andeutungen erschöpft und nicht deutlich macht, auf welche Beiträge aus anderen Fächern sie sich stützt.
Aber es kommt schlimmer. Man könne die Dinge nicht verständlich darstellen, denn die dazu benötigte Differenz zwischen Sprache und Sache sei nicht erreichbar. Die Autoren zitieren dazu Adorno, Philosophie sei »wesentlich nicht referierbar. Sonst wäre sie überflüssig; daß sie meist sich referieren läßt, spricht gegen sie.« Damit sei »offensichtlich über eine ganze Gattung von ›Einführungsliteratur‹, deren Ziel die Zusammenfassung der ›wichtigsten Grundgedanken‹ einer theoretischen Position bildet, der Stab gebrochen.«
Es gibt wohl Texte, die sich nicht referieren lassen. Fontanes »Wanderungen durch die Mark Brandenburg« wird man nicht gerne im Referat lesen wollen. Aber Texte, die Wissenschaftlichkeit für sich in Anspruch nehmen, einer Inhaltsangabe jedoch nicht zugänglich sind, sind nicht wissenschaftlich, sondern im besten Falle Literatur und im häufigsten Falle überflüssig. Da möchte man Ladeur gegen seine Schüler in Schutz nehmen, zumal wenn man einige seiner Positionen teilt.
Mit ihrem Nicht-Referat erreichen die drei Autoren, dass man künftig die Originale erst recht nicht mehr zur Hand nehmen wird. Sie zeigen zudem, dass die Scheu vor einem Referat begründet sein kann, enthüllt es doch auch Trivialitäten. Was wir etwa über Selbstreferenz, Selbstorganisation und Prozeduralisierung erfahren, gehört längst zum Standard der Einführungsliteratur.
Am Ende der Lesehilfe finden sich neun eng bedruckte Seiten mit dem Verzeichnis einer Auswahl der Schriften Ladeurs. [1]Im Internet habe ich keinen dieser Texte gefunden. Ist das Ladeurs Vorstellung von der Wissensgesellschaft? Teubner ist da vorbildlich, indem er alle seine Texte online stellt. Wer soll das alles lesen? Wer kann das alles lesen?
Wenn in den Texten tatsächlich so viel Inhalt steckt, wie es der elaborierte Stil verheißt, dann wäre es ein echter Verdienst der Schülerschar, eine Führung durch das Werk anzubieten, die jedenfalls zur fragmentarischen Lektüre verführt.
Nächstes Jahr wäre eine neue Gelegenheit. Einstweilen lesen wir Fontane.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Im Internet habe ich keinen dieser Texte gefunden. Ist das Ladeurs Vorstellung von der Wissensgesellschaft? Teubner ist da vorbildlich, indem er alle seine Texte online stellt.

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