In vier Teilen poste ich hier den Volltext meines Vortrags »Feminismus, Gender Studies und Rechtsentwicklung« auf der Bochumer Tagung »Organisierte Interessen und Recht, organisierte Interessen im Recht« der DVPW am 28./29. November 2019. Es konnte nur eine stark gekürzte Fassung vorgetragen werden, da die Vortragszeit auf 20. Minuten begrenzt war. Dies ist eine überarbeitete Version des an die Teilnehmer ausgehändigten Manuskripts.
Zusammenfassung
Die Frauenbewegung und die Bewegung der Lesben und Schwulen finden in der Geschlechterforschung eine starke Stütze. Umgekehrt lebt diese Forschung davon, dass sie von Interessen getragen wird. Das wäre für sich genommen noch nicht bemerkenswert. Auch andere soziale Bewegungen wie die Arbeiterbewegung und die Umweltbewegung verfügen über eine wissenschaftliche Basis. Die Geschlechterforschung zeigt jedoch eine Besonderheit, die Aufmerksamkeit verdient, nämlich die Allianz von Feminismus und Queer-Theorie unter dem Dach der Gender Studies. Was auf den ersten Blick wegen unterschiedlicher Interessen überrascht, hat sich als durchsetzungsstarke Formation organisierter Interessen erwiesen. Die Allianz ist für beide Seiten strategisch vorteilhaft. Dem Feminismus hat sie eine intellektuelle Erneuerung gebracht. Die Bewegung der Queers hat sich damit aus einer Minderheitensituation befreit. Es sind jedoch Zielkonflikte eingebaut, die zum Vorschein kommen, wenn es bei der Interessenvermittlung konkret wird. Letzlich hindert die Allianz mit der Queer-Theorie den Feminismus, ein positives Frauenbild zu formulieren.
Die Lektüre von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts lässt Wege der Einflussnahme erkennen. Bei der Einwirkung auf die Öffentlichkeit zeigt die kommunikative Arena jedoch eine Eigendynamik, die sich gegenüber dem queer- feministischen Diskurs als resistent erweist.
Inhaltsübersicht
Teil I Geschlechterforschung als Interessentenwissenschaft
I. Begriffliches
II. Von der sozialen Bewegung zur Wissenschaft
1) Zum Interessenbegriff
2) Soziale Bewegungen als Träger immaterieller Interessen
3) Wissenschaft als Form organisierter Interessen
4) Institutionalisierungsstufen der Geschlechterforschung
Teil II Die Queers als Minderheit
III. Um wessen Interessen und um welche Interessen geht es?
1) Der tückische Interessenbegriff
2) Queers als Minderheit
3) Zielkonflikte
Teil III Die Allianz von Feminismus und Queer-Theorie
IV. Die Erneuerung des Feminismus durch die Queer-Theorie
1) Intellektuelle Erneuerung
2) Strategische Allianz
3) »Uncomfortable Conversations«
Teil IV Instrumente und Strategien feministischer Interessenpolitik
V. Erfolge feministischer Interessenpolitik
VI. Instrumente und Strategien der Interessenverfolgung
1) Advokatorische Interessenvertretung
2) Politik- und Justizberatung durch Gutachten
3) Verbands- und Sachverständigenanhörung
4) Eindringen von Interessenvertretern in Parteien,
Parlamente und Regierungen
5) Pingpong zwischen Soft Law und Hard Law
VII. Mobilisierung der öffentlichen Meinung
Schluss
VIII. Das Dilemma bleibt
Teil I
I. Begriffliches
Auf dem Feld der Geschlechterforschung hat mehr oder weniger alles, was man sagt, Konnotationen, an Hand derer man von Insidern qualifiziert oder disqualifiziert wird. Daher sind vorab sind einige Erläuterungen zu den verwendeten Begriffen angezeigt.
Der Begriff des Feminismus steht sowohl für die Frauenbewegung als auch für die daraus hervorgegangenen wissenschaftlichen Bemühungen.
Schwieriger ist die zusammenfassende Benennung der Menschen, die aus der heterosexuellen Norm herausfallen. Zeitweise konnte man diese Gruppe als LGBT ansprechen. Heute soll es wohl LGBTI*Q oder LGBTQIA+ heißen. Ich bevorzuge die Benennung als Queer. Dieser Ausdruck war ursprünglich abwertend gemeint. Aber er hat sich zu einem Titel entwickelt, den die Gemeinten stolz für sich in Anspruch nehmen (können). Unproblematisch ist auch diese Benennung nicht, vor allem deshalb, weil sie nicht erkennen lässt, dass die Interessen innerhalb des so bezeichneten Teils der Gesellschaft durchaus unterschiedlich ausfallen.
Die Soziale Bewegung der Queers ist weniger konsolidiert als die Frauenbewegung. Das mag der Grund sein, dass dafür eine griffige Benennung fehlt. Die Sammelbezeichnung als Lesben- und Schwulenbewegung lässt Intersexuelle und Transgender außen vor. Das gilt auch für Regenbogenbewegung. In Analogie zu Feminismus spreche ich daher von Queerismus. Diese Benennung soll auch zum Ausdruck bringen, dass es sich nicht um eine Gruppe mit homogenen Interessen handelt. In der Wissenschaft hat sich der Queerismus als Queer-Theorie etabliert.
Der Ausdruck Geschlechterforschung wurde in den 1990er Jahren üblich, als der wissenschaftliche Feminismus in Universitäten und Hochschulen Eingang fand. Er trat regelmäßig in Verbindung mit Frauenforschung auf und sollte wohl jedenfalls in der Denomination die Geschlechtsneutralität des Faches herstellen. Nach der Jahrtausendwende, nachdem sich die Allianz zwischen Feminismus und Queer- Theorie formiert hatte, traten an die Stelle der Frauen- und Geschlechterforschung die Gender Studies.
Wie lässt sich die Ausrichtung des Queerismus auf die Überwindung der Heterosexualität treffend benennen? Man könnte an Abolitionismus denken. Aber dieser Begriff ist mit der Forderung nach der Zurückdrängung strafender Gewalt besetzt. Das gilt auch für »feministischen Abolitionismus«.[1]
Ein Sammelband mit dem Titel »Genderismus: Der Masterplan für eine geschlechtslose Gesellschaft«[2] (mit ziemlich polemischen gender-kritischen Aufsätzen) legt es nahe, Genderismus für die gesuchte Benennung zu verwenden. Genderismus gilt jedoch als abwertende Bezeichnung für Gender Mainstreaming und Gender Studies[3], so als ob im Genderismus schon das »anti« steckte.[4] Selbst wenn man Genderismus auch deskriptiv ohne pejorativen Beiklang verwenden könnte, so würde doch damit ein ursprünglich von Goffman geprägter Begriff verfälscht. Für Goffman bedeutete Genderismus eine »geschlechtsklassengebundene individuelle Verhaltensweise«.[5] Die Übersetzer (Margarethe Kusenbach und Hubert Knoblauch) merken an: »Weder der Begriff der Geschlechtsideologie noch der Ausdruck ›Geschlechtstypik‹ geben diese gleichsam als Habitus inkorporierte Geschlechtsideologie im Deutschen ausreichend wieder.« Ideologie führt in die Irre. Geschlechtstypik passt schon ganz gut. Besser ist das Stichwort Habitus, das auf Bourdieu verweist. Nimmt man von Bourdieu noch die Hexis hinzu, so kommt auch das »Inkorporierte« zum Ausdruck.
Die Sache wird komplizierter dadurch, dass der Queerfeminismus inzwischen den Gender-Begriff für inhaltsleer erklärt und die Devise des Degendering ausgegeben hat.[6] Es gehe darum, »das zweigeschlechtliche Klassifikationsverfahren von Grund auf in Frage zu stellen und aus der Welt zu schaffen«[7]. Deshalb ist Degendering wohl ein angemessener Ausdruck zur Benennung der spezifischen Strategie des Queerismus, die Heterosexualität als solche zu negieren.
II. Von der sozialen Bewegung zur Wissenschaft
1) Zum Interessenbegriff
Bei organisierten Interessen, die auf das Recht Einfluss nehmen, denkt man in erster Linie an wirtschaftliche Interessen und an deren Lobby. Der Interessenbegriff ist aber weiter. Er deckt auch primär immaterielle Interessen sehr verschiedener Art.[8]
Immaterielle Interessen werden von sozialen Bewegungen getragen, die sich als moralische Unternehmer betätigen. Zu bedenken ist allerdings, dass soziale Bewegungen wegen ihrer Breite, ihrer inneren Pluralität und fehlender einheitlicher Organisation selbst nicht direkt als Interessengruppen wirken können. Berry/Wilcox weisen am Beispiel der LGBT-Bewegung darauf hin, dass diese aus einer ganzen Reihe von organisierten Interessengruppen zusammengesetzt ist.[9] Diese Differenzierung muss hier vernachlässigt werden.
Rückschauend betrachtet haben soziale Bewegungen einen erstaunlichen Einfluss auf die Rechtsentwicklung ausgeübt. Es ist ihnen wiederholt gelungen, Forderungen über nationale Grenzen hinweg zu verbreiten und damit die Durchsetzung neuer rechtlicher Standards zu unterstützen, die überall in der Welt ähnlich sind. So haben sie zur weltweiten Ächtung z.B. von Piraterie, Sklaverei oder Menschenhandel beigetragen.[10] Immaterielle Interessen müssen keine schwachen Interessen sein.
2) Soziale Bewegungen als Träger immaterieller Interessen
Der Prototyp für soziale Bewegungen ist die Arbeiterbewegung. Aus ihr gingen die Forderungen nach einem Recht zur Bildung von Gewerkschaften, nach Sicherheitsstandards, Altersgrenzen, begrenzten Arbeitszeiten, gerechter und besserer Bezahlung, Schutzrechten für junge oder behinderte Arbeiter und für Schwangere, Forderungen nach Sozialversicherung, Rentenkassen und Kündigungsschutz hervor.
Im historischen Ablauf, wenn auch nicht in der Bedeutung, folgte der Arbeiterbewegung die erste Welle der Frauenbewegung, die als Bürgerliche nach 1848 ihren Anfang nahm.[11] Sie wies in ihren Themen über die Nationen hinweg erstaunliche Ähnlichkeiten auf, trotz der Tatsache, dass sie ein Jahrhundert und Nationen unterschiedlichster Kulturen, Religionen und politischer Formen überspannt. Am Anfang stand die Forderung nach besserer Ausbildung. Gleiche Bildungschancen hieß in Ländern mit hohem Analphabetismus zunächst vor allem Alphabetisierung, in Ländern mit hoher Literalität dagegen Zugang zu den Universitäten. Themen wie Alkoholismus und doppelte Sozialmoral, besonders wichtig in den USA, waren nicht nur in den angelsächsischen Ländern und in Europa verbreitet, sondern auch in China, Japan, Ägypten und Lateinamerika.
Die Forderungen an das Recht variierten aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslage. Regelmäßig bezogen sie sich aber auf die rechtliche Situation verheirateter Frauen. Das Wahlrecht wurde erst relativ spät zum Thema, was daran gelegen haben mag, dass es zunächst nur als Mittel zum Zweck der Erreichung anderer Ziele angesehen wurde. Dann aber wurde es zum vorherrschenden Ziel der Bewegung. War das Wahlrecht einmal erstritten, verloren die Frauenbewegungen der ersten Welle an Schwung.
Der Beginn der zweiten Welle der Frauenbewegung fällt mit der Studentenbewegung von 1968 zusammen.[12] Nachdem die rechtliche Emanzipation jedenfalls in Europa und in den USA, weitgehend erreicht war, ging es nunmehr um die soziale Gleichstellung. Insoweit kann man von egalitärem Feminismus reden. Dieser feierte in Deutschland nach der Wiedervereinigung einen wichtigen Erfolg mit der Neufassung des Art. 3 Abs. 2 GG. Aber damit nicht genug. Der neue Feminismus zielte auf Kritik und Neuordnung quasi aller Bereiche des sozialen Lebens. Fast immer ging es um das Recht zur Abtreibung und den freien Zugang zu Verhütungsmitteln, Gleichstellung im Arbeitsleben, im Erziehungssektor und im Recht, größeren politischen Einfluss und ganz allgemein um die Beseitigung von Geschlechterstereotypen. Daneben standen regelmäßig Fragen der Gesundheitsversorgung, Hilfe für alleinerziehende Frauen, der Sicherheit vor männlicher Gewalt und Bedrohung und nur am Rande auch die Rechte von Lesben[13].
Die soziale Bewegung der Queers ist relativ jung. Sie entstand etwa gleichzeitig mit der zweiten Frauenbewegung. Sie hatte manche Vorläufer, die aber Hinblick auf die Strafbarkeit der Homosexualität und ihre moralische Verurteilung nur wissenschaftlich oder künstlerisch verkleidet an die Öffentlichkeit traten. Das änderte sich mit den Stonewall-Unruhen in der Christopher Street in New York 1969. Im Windschatten des Vietnamkrieges formierten sich Lesben und Schwule zu einer eigenständigen sozialen Bewegung mit der Gay Liberation Front an der Spitze. Das erste große Ziel war die Straffreiheit der Homosexualität, das zweite die gleichgeschlechtliche Ehe und das dritte der Status vollgültiger Elternschaft. Bei der Konsolidierung der Bewegung[14] spielte die mit den 1980er Jahren einsetzende Aids-Epidemie eine Rolle, weil sie die Gay-Community zusammenschweißte und damit die für das Interessenbewusstsein konstitutive Gruppenidentität beförderte.
Getragen wurde und wird die Bewegung von Lesben und Schwulen. Erst in jüngerer Zeit richtet sich die Aufmerksamkeit stärker auf die kleinere Gruppe der Intersexuellen. Besondere Aufmerksamkeit gilt schließlich den Transsexuellen, die als vorbildlich für die Fluidität der Geschlechtergrenzen in Anspruch genommen werden. Als zusammenfassende Bezeichnung für diese nicht ganz kohärente soziale Bewegung, die sich in irgendeiner Weise für die Belange aller Menschen einsetzt, die sich nicht als heterosexuell einordnen, verwende ich den Ausdruck Queerismus.
Etwa ab 1990 griff der so genannte Gender Turn, durch den sich Feminismus und Queerismus annäherten. Zwar gingen die Netzwerke und Organisationen der Lesben. Schwulen und anderer Queers nicht in der Frauenbewegung auf. Am Internationalen Frauentag und am Christopher-Street-Day gehen die Akteure getrennte Wege.[15] Aber die Frauen- und Geschlechterforschung rezipierte die Queer Theorie und machte sich auch das Anliegen der Queers zu Eigen. Teilweise spricht man von Postfeminismus, teilweise von einer dritten Welle der Frauenbewegung.[16] Aus der Frauenfrage wurde die Geschlechterfrage. Hier ist dennoch weiterhin von der Frauenbewegung im Singular die Rede, obwohl man angesichts der verschiedenen »Wellen«, Teilbewegungen und Protestzyklen eigentlich nur von Bewegungen im Plural reden kann. An dieser Stelle kommt es allein darauf an, dass es Bewegungen gab und gibt, die die Geschlechterforschung angetrieben haben und weiter antreiben.
3) Wissenschaft als Form organisierter Interessen
Soziale Bewegungen werden von der Wissenschaft beobachtet und finden dort Unterstützung. Der Weg für die soziale Bewegung der Lesben und Schwulen wurde durch wissenschaftliche Vorarbeiten erleichtert. Die Psychoanalyse in der Tradition Siegmund Freuds und die Sexualforschung, wie sie zunächst von Magnus Hirschfeld und nach dem zweiten Weltkrieg von Alfred Kinsey betrieben wurde, befreiten die Homosexualität von dem Odium der Krankhaftigkeit, Immoralität oder gar Abartigkeit.[17]
Es lohnt sich nicht, darüber zu streiten, ob Feminismus und Queer-Theorie überhaupt als Wissenschaft gelten können.[18] Ich gehe von einem institutionellen Wissenschaftsbegriff aus. Kunst ist, was im Museum hängt, Wissenschaft, was in den Universitäten betrieben wird. Damit gehören Feminismus und Queer-Theorie zur Wissenschaft, obwohl sie nicht nur ihre Wurzel in sozialen Bewegungen haben, sondern auch deren Interessen vertreten. Sie hatten sich einen Platz in der Wissenschaft erobert, schon bevor sie etwa seit der Jahrtausendwende gemeinsam als Gender Studies antraten.[19]
Grundsätzlich erwartet man von der Wissenschaft, dass sie über den Interessen steht. Feminismus und Queer Theorie verstehen sich jedoch selbst als Standpunktwissenschaft.[20] »Queer stellt die Machtfrage.«[21] Geschlechterforschung will parteilich sein.[22] Daher steht nichts im Wege, die Geschlechterforschung als eine Form organisierter Interessen einzuordnen. In der einschlägigen Literatur spricht man ungeniert von feministischen und queerfeministischen Politiken. Die Gender Studies bewegen sich damit in einem »stetigen Gleiten zwischen Wissenschaft und politischer Intervention«[23].
Wieso handelt es sich um organisierte Interessen? Nicht schon deshalb, weil die Forschung in Universitäten usw. organisiert ist, sondern weil sie darüber hinaus in vielfacher Weise in politischer Absicht vernetzt ist. Einen Eindruck vermittelt die Internetseite »Legal Gender Studies« der Hagener (jetzt Berliner) Professorin Ulrike Lembke mit Linklisten zu einschlägigen Forschungszentren, Institutionen, Netzwerken, Publikationen und Medien.
Es war nicht immer selbstverständlich, dass feministische Interessenverfolgung sich auf die Mobilisierung und Veränderung des Rechts verlegte, denn feministische Rechtskritik hatte das Recht in erster Linie als frauenfeindliches Herrschaftsinstrument dargestellt. Inzwischen geht die feministische Vereinnahmung des Rechts aber so weit, dass selbst in feministischen Traktaten von einem sich entwickelnden Staatsfeminismus die Rede ist.[24]
4) Institutionalisierungsstufen der Geschlechterforschung
In den USA gab es seit Ende der 1970er Jahre eine Feminist Jurisprudence. Dort ragte der Name von Catharine A. MacKinnon hervor, die einen radikalen Feminismus vertrat, wie er später ähnlich in Deutschland von Alice Schwarzer formuliert wurde. Angetrieben von der Idee, dass das biologische Geschlecht nicht die Rolle eines Menschen in der Gesellschaft bestimmen dürfe, durchforsteten MacKinnon und andere Juristinnen das Recht nach Spuren männlicher Dominanz. Das hatte zur Folge, dass der Feminismus als Wissenschaft zuerst in die juristischen Fakultäten Eingang fand.[25] Auch in Deutschland war der Feminismus akademisch zunächst stark durch Juristinnen repräsentiert. Seit 1948 gibt es den Juristinnenbund, in dem sich Sachkunde mit beruflicher Kompetenz und Beziehungen verbindet. In den Universitäten fasste der Feminismus Fuß, sobald dort überhaupt Frauen in nennenswertem Umfang eingezogen waren, noch bevor dem Thema explizit Lehrstühle oder Institute gewidmet wurden. Von den Juristinnen sei stellvertretend die spätere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach (1934-2016) genannt, aus der Soziologie die Professorin Helge Pross (1927-1994).[26]
In der zweiten Hälfte der 1970er Jahre bot die Sommeruniversität in Berlin ein Forum, auf dem die Verwissenschaftlichung des Feminismus gefordert wurde. Um 1980 setzte in Deutschland eine Gründungswelle mit Lehrstühlen und Zentren für Frauenforschung ein. Ab 1990 erschien auch die Geschlechterforschung in den Instituts- oder Lehrstuhlbezeichnungen.[27] Nach außen entsteht der Eindruck, dass man damit von der einseitigen Parteinahme für Frauen abzurücken wollte. Ilse Lenz spricht von »Bündnissen mit der kritischen Männerbewegung«.[28] Viel Substanz gab es insoweit nicht.[29] Die »kritische« Männerbewegung war von vornherein queer.[30]
Die Queer-Theorie, die sich vor allem in den USA in wenigen Jahren etwa bis 1990 als wissenschaftlicher Überbau des Queers etablierte, war von Anfang in der Hand von Betroffenen. Dafür stehen die Namen von Magnus Hirschfeld, Alfred C. Kinsey und Hans Giese. Heute bilden Autoren, die selbst zu den Queers gehören, den harten Kern der Gender Studies. Sicher darf man hier Judith Butler, Sabine Hark und Susanne Baer nennen.
Auf dem DSG-Kongress in Kassel 2006 konnte der Familiensoziologe Günter Burkhart unwidersprochen erklären, der speziellen Schwulen-, Lesben- und Queer- Forschung fehle es an Anerkennung; sie werde von vielen Soziologen eher als Feld von Politik und Selbstbetroffenheit betrachtet.[31] Aber als der Journalist Volker Zastrow im Sommer 2006 in der FAZ[32] die Personalunion von Feministinnen und Queers thematisierte, musste er sich den Vorwurf des Antifeminismus gefallen lassen.[33]
Selbstbetroffenheit ist kein Makel, sondern kann zu besonderer Scharfsicht verhelfen.[34] Man darf vielleicht fragen, ob es guter wissenschaftlicher Praxis widerspricht, Selbstbetroffenheit zu verbergen.[35] Man kann aber ohne weiteres anerkennen, »dass auch heterosexuelle Frauen von einigen Interventionen von Lesben in der und in die Frauenbewegung und von lesbischen Strategien der Bekämpfung sexistischer Strukturen, Denk- und Handlungsweisen profitiert haben und profitieren können.« Ich würde die Verdienste des Queerfeminismus sogar noch höher ansetzen als Julia Roßhart[36], die ich hier zitiert habe. Aber ihr ist zu widersprechen, wenn sie behauptet[37], dass es zwischen Feminismus und Queerismus keine Zielkonflikte gäbe.
[Teil II bis IV folgen etwa im Wochenabstand.]
Nachtrag: Das vollständige Vortragsmanuskript steht jetzt bei SSRN zu Verfügung: Roehl, Klaus F., Feminismus, Gender Studies und Rechtsentwicklung: Geschlechterforschung als Interessentenwissenschaft (Feminism, Gender Studies and Legal Development: Gender Studies As Interest Group Scholarship) (August 1, 2020). Available at SSRN: https://ssrn.com/abstract=3665173 or http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3665173.
[1] Vanessa Thompson, Die Polizierten dieser Erde. Über die Verunmöglichung von Atmen und die Bedingungen eines abolitionistischen Feminismus, Keynote im Rahmen der Jahrestagung Fachgesellschaft Geschlechterstudien 2019, als Livestream auf der Webseite der Fernuniversität Hagen.
[2] Birgit Kelle/Tomas Kubelik/Wolfgang Leisenberg/Eva Maria Michels/Kathrin Nachbaur/Werner Reichel/Bettina Röhl/Andreas Tögel/Andreas Unterberger, Genderismus. Der Masterplan für die geschlechtslose Gesellschaft, 2. Aufl., Wien 2017.
[3] Z. B. bei Christiane Fuchs, Queerfeindlichkeit in der Wissenschaft, Forum Wissenschaft 25, 2018, Heft 3 S. 23-26.
[4] Sabine Hark und Paula-Irene Villa hielten es noch für notwendig, das »Anti-« in den Titel eines Titel eine Sammelbandes aufzunehmen, der sich gegen die Kritik an den Gender Studies wandte: (Hg.), Anti-Genderismus. Sexualität und Geschlecht als Schauplätze aktueller politischer Auseinandersetzungen, 2015.
[5] Erving Goffman, Interaktion und Geschlecht, 1994, S. 113.
[6] Vgl. dazu das Doppelheft 3/4 aus 2004 der Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien mit der Einleitung von Angelika Wetterer/Angelika Saupe, »Feminist politics« oder »Gender Mainstreaming«: Über getrennte Diskurse und separierende Begriffe, Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien (S. 3-8) und den folgenden Beiträgen, insbesondere Judith Lorber, Man muss bei Gender ansetzen, um Gender zu demontieren: Feministische Theorie und Degendering, Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, 2004, 9-24.
[7] Wetterer/Saupe a. a. O. S. 4.
[8] Auf einer früheren Tagung der DVPW war von nichterwerbsbezogenen Interessen die Rede (Ulrich Willems/Thomas von Winter (Hg.), Politische Repräsentation schwacher Interessen, 2000). Allgemeiner zum Interessenbegriff Ulrich Willems/Thomas von Winter, Interessenverbände als intermediäre Organisationen, in: dies. (Hg.), Interessenverbände in Deutschland, 2007, 13-50, S. 19ff. Die Stichwortsuche nach Feminismus bleibt im ganzen Band erfolglos.
[9] Jeffrey M. Berry/Clyde Wilcox, The Interest Group Society, 6. Aufl.., 2018, S. 6.
[10] Ethan A. Nadelman, Global Prohibition Regimes: The Evolution of Norms in International Society, International Organization 44, 1990, 479-526.
[11] Die Geschichte der Frauenbewegung ist ein großes Kapitel für sich, die Literatur entsprechend umfangreich. Einen Eindruck vermitteln: Rosemarie Nave-Herz, Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland, 1997; Ilse Lenz, Die unendliche Geschichte? Zur Entwicklung und den Transformationen der Neuen Frauenbewegungen in Deutschland, in: Ilse Lenz (Hg.), Die neue Frauenbewegung in Deutschland, 2. Aufl., 2010, S. 19-42.
[12] Susanne Hertrampf, Ein Tomatenwurf und seine Folgen, Bundeszentrale für politische Bildung, Dossier Frauenbewegung, 8. 9. 2008.
[13] Agnes Senganata Münst, Lesbenbewegung: Feministische Räume positiver Selbstverortung und gesellschaftlicher Kritik, in: Becker/Kortendiek (Hg.), Handbuch der Frauen und Geschlechterforschung, 2004, 691-697.
[14] Seit 1978 existiert die ILGA (International Lesbian and Gay Association), heute als International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association.
[15] Eine Bremer Dissertation stellt anhand von Beobachtungen in Berlin und Istanbul die Frage nach der »(Un-)Möglichkeit von Bündnissen« zwischen den verschiedenen geschlechterpolitischen Akteuren »nach der Dekonstruktion von Geschlecht«: Charlotte Binder, Der Internationale Frauentag nach der Dekonstruktion von Geschlecht. Eine empirisch-qualitative Vergleichsstudie zu Bündnispolitiken im Rahmen des 8. März in Berlin und in Istanbul, Dissertation, 2016.
[16] Annegret Künzel, Feministische Theorien und Debatten, in: Lena Foljanty/Ulrike Lembke (Hg.), Feministische Rechtswissenschaft, 2. Aufl., 2012, 52-73, S. 52. Postfeminismus ist mehrdeutig. Bettina Heintz verwendete den Begriff für die konstruktivistische Überwindung des biologischen Geschlechts; ebenso Katja Sabisch, Im Zeichen des Postfeminismus, unveröffentlichte Magisterarbeit, 2002. Bei Angela McRobbie und vielen anderen steht er für einen als neoliberal kritisierten Pop-Feminismus (Angela McRobbie, Post-Feminism and Popular Culture, Feminist Media Studies 4, 2004, 255-264).
[17] Nach aktuellem Wissenstand kann man sagen, dass Homosexualität eine natürliche Variation geschlechtlicher Präferenzen darstellt, die teilweise genetisch, teilweise durch hormonale Einflüsse im Mutterleib und teilweise durch soziale Einflüsse verursacht wird. Zu den genetischen Einflüssen zuletzt Andrea Ganna u. a., Large-Scale GWAS Reveals Insights into the Genetic Architecture of Same-Sex Sexual Behavior, Science 365 vom 30. 8. 2019 [doi.org/10.1126/science.aat7693]. Es gibt wohl in den letzten Jahrzehnten eine gewisse Zunahme gleichgeschlechtlicher Praktiken. Aber es lässt sich (noch) nicht klären, ob wachsende Toleranz dazu führt, dass Homosexualität häufiger praktiziert wird oder ob auch heterosexuell veranlagte Personen umlernen (Emma Mishel u. a., Increases in Sex with Same-Sex Partners Across U.S. Cohorts Born 1920-1998: A Race-Gender Intersection, New York University Abu Dhabi, Working Paper Nr. 14, März 2018).
Juristen neigen zu einem Umkehrschluss. Die offiziellen Gutachten, die für das Gesetzesvorhaben zum Verbot so genannter Konversionstherapien eingeholt wurden, gehen übereinstimmend davon aus, dass es keine Möglichkeit gibt, eine gleichgeschlechtliche Neigung zu »therapieren«. Der Umkehrschluss würde dann lauten: auch eine heterosexuelle Veranlagung lässt sich nicht ändern. Das steht in einem merkwürdigen Gegensatz zu den postmodernen Identitätskonzepten, die den Menschen verheißen, dass sie das Geschlecht, dem sie angehören wollen, selbst bestimmen.
[18] Diesen Streit hatte einst Klaus von Beyme angezettelt (Feministische Theorie der Politik zwischen Moderne und Postmoderne, Leviathan 19, 1991, 208-228). Der Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera hat den Streit mit seinem Buch »Das Gender-Paradoxon« (2016) wieder angefacht, indem er die Geschlechterforschung als »universitäre Pseudowissenschaft« bezeichnete.
[19] Ulla Bock, Zwanzig Jahre Institutionalisierung von Frauen- und Geschlechterforschung an deutschen Universitäten, Feministische Studien 20, 2002, 113-125; Ute Gerhard, Von der Frauenbewegung zur feministischen Rechtswissenschaft, Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft 92, 2009, 163-180; Sigrid Metz-Göckel, Institutionalisierung der Frauen-/Geschlechterforschung: Geschichte und Formen, in: Ruth Becker/Beate Kortendiek (Hg.), Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung, 2. Aufl., 2008, S. 887-895.
[20] Annegret Künzel, Feministische Theorien und Debatten, in: Lena Foljanty/Ulrike Lembke (Hg.), Feministische Rechtswissenschaft, 2. Aufl., 2012, 52-73, S. 59. »Feminist standpoint epistemology identifies woman’s status as that of victim, and then privileges that status by claiming that it gives access to understanding about oppression that others cannot have. … The experience of being a victim therefore reveals truths about reality that non-victirns do not see.« (Katharine T. Bartlett, Feminist Legal Methods, Harvard Law Review 103, 1989, 829-888, S. 872). Bartlett fügt allerdings hinzu: »I doubt that being a victim is the only experience that gives special access to truth.« (S. 875). Ihr eigenen Vorschlag für eine adäquate feministische Methode bezeichnet Bartlett als positionality.
[21] Sabine Hark, Queer Interventionen, Feministische Studien 11, 1993, 103-109, S. 104.
[22] Christa Müller, Parteilichkeit und Betroffenheit, in: Ruth Becker u. a. (Hg.), Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung, 2010, S. 340-343.
[23] Die Formulierung ist der Einleitung von Schirin Amir-Moazami zu dem von ihr hg. Band »Der inspizierte Muslim. Zur Politisierung der Islamforschung in Europa« (2018) entnommen.
[24] Gesine Fuchs/Sabine Berghahn, Recht als feministische Politikstrategie?, Femina Politica 2012/2, 10-24, S. 11; Konstanze Plett, Jenseits von männlich und weiblich. Der Kampf um Geschlecht im Recht — mit dem Recht gegen das Recht?, Femina Politica 2012/2, 49-62.
[25] Martha Fineman, Introduction: Feminist and Queer Legal Theory, in: Martha Fineman u. a. (Hg.), Feminist and Queer Legal Theory. Intimate Encounters, Uncomfortable Conversations, London 2009, S. 1-6.
[26] Als definitive Akzeptanz einer feministischen Rechtswissenschaft lässt sich die Tatsache interpretieren, dass das Jahrbuch des öffentlichen Rechts, seit unvordenklichen Zeiten Gralshüter der dogmatischen Rechtswissenschaft, in Band 67 (NF) von 2019 prominenten Feministinnen die Seiten 361-508 für einen Abschnitt »Debatte: Perspektivenerweiterung durch Genderforschung in der Rechtswissenschaft« überlassen hat. Die Kennzeichnung als Debatte täuscht, denn es gibt keinen Beitrag, der das Postulat der Überschrift in irgendeiner Weise in Frage stellt.
[27] Ulla Bock, Zwanzig Jahre Institutionalisierung von Frauen- und Geschlechterforschung an deutschen Universitäten, Feministische Studien 20, 2002, 113-125; Sigrid Metz-Göckel, Institutionalisierung der Frauen-/Geschlechterforschung: Geschichte und Formen, in: Ruth Becker/Beate Kortendiek (Hg.), Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung, 2. Aufl., 2008, S. 887-895. Das »Zentrum für Gender Studies und feministische Zukunftsforschung« der Universität Marburg bietet eine »Kleine Geschichte der Institutionalisierung feministischer Wissenschaft im deutschsprachigen Raum«.
[28] Ilse Lenz, Die unendliche Geschichte? Zur Entwicklung und den Transformationen der Neuen Frauenbewegungen in Deutschland, in: Ilse Lenz (Hg.), Die neue Frauenbewegung in Deutschland, 2. Aufl., 2010, 19-42, S. 27.
[29] Mit seinem Aufsatz »Homosexuellenfrage und feministische Strategie« von 1979 kann Rüdiger Lautmann als Vordenker der Queer-Theorie gelten. Der Aufsatz »Queer Theory by Man« (2004), wurde von der lesbischen Harvard-Professorin Janet Halley unter dem Namen Jan Halley veröffentlicht, um zu provozieren (Robyn Wiegman, Dear Jan, Duke Journal of Gender & Law Policy 11, 2003, 93-120, S. 93 und Fn. 10 Auf S. 96). Wenn Bergmann/Moos ihre Einleitung zu dem Themenheft »Männer und Geschlecht« der Freiburger Zeitschrift für Geschlechterstudien (2007) mit dem Satz beginnen: »Die theoretische Auseinandersetzung um Männer und Männlichkeit(en) ist inzwischen zu einem integralen Bestandteil der Gender Studies geworden.«, so ist der Wunsch die Mutter des Gedankens.
[30] In der Materialsammlung von Lenz wird ein Auszug aus Rüdiger Lautmanns Aufsatz »Homosexuellenfrage und feministische Strategie« von 1979 abgedruckt. Ein neuerer einschlägiger Titel wäre Rüdiger Lautmann, Sexuelle Vielfalt oder Ein Ende der Klassifikationen?, in: Cornelia Koppetsch/Sven Lewandowski (Hg.), Sexuelle Vielfalt und die UnOrdnung der Geschlechter, 2015, 29-66. Der Autor des öfter zitierten Buchs »Der gemachte Mann« (2000 [1999], Robert W. Connell ist heute Raewyn Connell.
[31] Günter Burkart, Subjekt und Sexualität bei Giddens und Foucault, in: Karl-Siegbert Rehberg (Hg.), Die Natur der Gesellschaft, Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006, 4737-4746, S. 4738.
[32] Volker Zastrow, Politische Geschlechtsumwandlung, FAZ Nr. 139 vom 19. 6. 2006 S. 8.
[33] Irene Dölling, »Eva-Prinzip«? »Neuer Feminismus«? Aktuelle Verschiebungen in Geschlechterbildern im Kontext gesellschaftlicher Umbruchsprozesse, in: Marburger Gender-Kolleg (Hg.): Geschlecht Macht Arbeit. Interdisziplinäre Perspektiven und politische Intervention, 2008, 24-41. Ausführlich ist die Kritik an dem Zastrow-Artikel in einer von Dölling betreuten Magisterarbeit ausgebreitet worden: Julia Roßhart, Bedrohungsszenario Gender. Gesellschaftliches Geschlechterwissen und Antifeminismus in der Medienberichterstattung zum Gender Mainstreaming, 2007. Darauf bezieht sich Rebekka Blum, Angst um die Vormachtstellung. Zum Begriff und zur Geschichte des deutschen Antifeminismus, 2019, S. 83ff. Dölling selbst hat die Thematik 2011 noch einmal aufgegriffen und die Kritik Zastrows ebenso wie generell den so genannten Neuen Feminismus als symbolische Gewalt im Sinne Bourdieus abqualifiziert (Symbolische Gewalt in aktuellen Diskursen zum Anti- bzw. Neo-Feminismus, in: Daniel Suber u. a., Hg., Pierre Bourdieu und die Kulturwissenschaften, 2011, S. 179-197).
[34] Skeptischer Stefan Hirschauer, Wozu »Gender Studies«?, Soziale Welt 54, 2003, 461-482, S. 466.
[35] Dazu auf Rsozblog.de der Eintrag »Von der Geschlechterforschung zur Ernährungswissenschaft und zurück« vom 2. 1. 2020.
[36] Julia Roßhart, Argumente zum Thema Gleichstellungspolitik und Feminismus, in: Melanie Ebenfeld/Manfred Köhnen (Hg.), Gleichstellungspolitik kontrovers. Eine Argumentationshilfe, 2011, S. 8-17, S. 14.
[37] So aber Roßhart S. 12ff.