Gratulation an Greta Thunberg zu ihrer mutigen Protestaktion für den Klimaschutz. Gratulieren heißt, sich freudig zu bedanken und für die Zukunft Glück zu wünschen. Das sei hiermit geschehen.
Den Followern und Kritikern Gretas empehle ich Martin Krieles kleinen Aufsatz »Recht und Ordnung« von 1972 zu Lektüre.[1] Die Empfehlung richtet sich ebenso an jene, die dazu auffordern, außerhalb der Schulzeit zu protestieren, als an die anderen, die meinen, die Proteste während der Schulzeit dürften keine Sanktionen nach sich ziehen.
Kriele hat in seinem Aufsatz zu dem damals aktuellen Problem des zivilen Ungehorsams Stellung genommen. Ziviler Ungehorsam, so nennt man bekanntlich die bewusste Gesetzesverletzung zur Durchsetzung politischer Ziele. Mittel des Protests waren Hausbesetzungen, Blockaden oder Sit-ins. In den USA richtete sich der Protest gegen Rassendiskriminierung und den Vietnamkrieg, bei uns ging es um den Schahbesuch, um Drittelparität oder um Fahrpreiserhöhungen. Kriele wies darauf hin, dass die Protestierer um Martin Luther King nicht verlangt hätten, dass Polizei und Gericht die Gesetzesübertretungen dulden sollten. Sie seien bereit gewesen, um der Sache willen die Konsequenzen auf sich zu nehmen. Diese Einstellung scheint sich heute mehr oder weniger überall auf der Welt geändert zu haben. Streikende, Protestierer, Blockierer oder Besetzer nehmen ihre Ziele als Rechtfertigungsgrund in Anspruch. Das steht ihnen frei. Dagegen steht es dem Staat nicht frei, sein Recht durchzusetzen.
Der Gesetzesverstoß bleibt wesentlicher Teil des Protests. Er zeigt an, wie ernst es den Protestierern ist. Die Protestierer sollten deshalb nicht nachlassen. Das bedeutet allerdings auf der anderen Seite auch: Die Schulbehörden sollten nicht zögern, die Schulpflicht einzufordern, und zwar auch mit Sanktionen. Sie werden schon einen Weg finden, um diese Sanktionen nicht existentiell ausfallen zu lassen.
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[1] ZRP 1972, 213-218. Kriele hatte seinen Titel in Anführungszeichen gesetzt. Das wird oben im Text nicht deutlich, weil die Anführungszeichen dort das Zitat anzeigen.