Transformation Europas durch Recht

»Transformation durch Recht. Geschichte und Jurisprudenz Europäischer Integration 1985–1992«, das ist der Titel eines Bandes, der soeben bei Mohr Siebeck in Tübingen erschienen ist. Autoren sind der Historiker Kiran Klaus Patel und der Jurist Hans Christian Röhl. Der Historiker Andreas Wirsching hat einen Kommentar beigesteuert. Entstanden ist der Band im Arbeitskreis für Rechtswissenschaft und Zeitgeschichte an der Mainzer Akademie der Wissenschaften und Literatur.

Aus dem Vorwort:

»In diesem kleinen Buch vertreten wir die These, dass die kurze Phase von 1985 bis 1992 ganz entscheidend dafür war, jenes institutionelle Europa zu bauen, in dem wir in den Mitgliedstaaten heute leben. Diesen Ausschnitt aus der längeren Geschichte europäischer Integration stellen wir deswegen in den Mittelpunkt und versuchen, ihn im interdisziplinären Dialog zwischen Rechtswissenschaft und Zeitgeschichte zu beleuchten.«

Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf dem Binnenmarktprojekt der Delors-Kommission. Es wird gezeigt, dass Vieles, was zwischen 1985 und 1992 angelegt und beschlossen wurde, erst mit Verzögerung seine volle Wirkung entfaltete, nämlich die »Europäisierung durch Sekundärrecht«. Hier vollzog sich der Souveränitätstransfer »inkrementell, gewissermaßen schleichend, ohne dass sich die Akteure der Tragweite dieses Prozesses bewusst gewesen wären« (Wirsching S. 238). Der Europaskepsis, ganz gleich aus welcher Richtung sie kommt, hält die historische Betrachtung entgegen, dass das Vereinigte Europa nicht nach einer Blaupause konstruiert worden ist, sondern sich entwickelt hat und weiter entwickeln kann und dabei – wie der Vertrag von Lissabon zeigt – auch auf Kritik reagiert.

Gleichzeitig ist aus demselben Arbeitskreis bei Mohr Siebeck der Sammelband »Autonomie des Rechts nach 1945« erschienen, herausgegeben von Joachim Rückert und Lutz Raphael. Dieser Band leidet drunter, dass er sich nicht auf einen Autonomiebegriff festlegt. Jestaedt ersetzt in seinem Einleitungsbeitrag Autonomie durch Eigengesetzlichkeit, um in einem »vorläufigen Fazit« zu sagen: »Die Eigengesetzlichkeit des Rechts besteht darin, dass – neues – Recht allein nach Maßgabe von – geltendem – Recht entstehen kann, dass das geltende Recht, mit anderen Worten, seine Veränderung selbst reguliert.« (S. 20) Das ist eine Paraphrase auf den Kelsen-Merkelschen Stufenbau. Ich hätte intuitiv geradezu umgekehrt erwartet, dass eine historische Betrachtung unter dem Stichwort Autonomie oder Eigengesetzlichkeit des Rechts aus dem Stufenbau ausbricht. Diese Erwartung erfüllt nur der Beitrag von Patel zur Rechtsautonomie in der Geschichte der Europäischen Union« (S. 209-224 mit einem »Kommentar« von Hans Christian Röhl S. 225-233). Er hätte auch in einem der Rechtssoziologie gewidmeten Band veröffentlicht werden können. Autonomie des Rechts ist ja ein genuin rechtsoziologisches Thema. Patel und Röhl gehen von der rechtstechnischen Autonomie des Europarechts aus, wie sie in den EUGH-Entscheidungen van Gend & Loos und Costa ./. E.N.E.L zum Ausdruck kommt. Sie betrachten die so gewonnene Unabhängigkeit des Unionsrechts von den nationalen Rechtsordnungen als juristische Erfindung und fragen nach dem institutionellen Setting, dass diese Erfindung möglich gemacht hat und nach der Reaktion mit der Gerichte und Politik der Mitgliedsstaaten geantwortet haben. Es ist keine Überraschung, dass dabei eine Art Diskursgemeinschaft zwischen der Kommission, ihrem juristischen Dienst und nationalen Europa(rechts)experten in Ministerien und Verbänden im Mittelpunkt steht. Was diese Fragestellung betrifft, drängt sich eine gewisse Parallele zu Britta Rehders »Rechtsprechung als Politik« (2011) auf. Auch der interessante Aufsatz von Angela Huyue Zhang, The Faceless Court, University of Pennsylvania Journal of International Law 38, 2016, 71-135, auf den kürzlich der Verfassungsblog aufmerksam gemacht hat, ließe sich hier anlagern.

Nachtrag vom 27. 11. 2020: Zu dem Band von Patel und H. C. Röhl gestern eine ausführliche Rezension von Philip Bajon auf Hsozkult.

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Warnung vor juristisch infizierter Bildrhetorik

Auf die Veröffentlichung meines Entwurfs für den Handbuchartikel »Bildrhetorik« habe ich eine verärgerte Mail erhalten. Darin heißt es:

»Es ist an den deutschen Fakultäten üblich, eine bestimmte Forschung zu Bild und Recht zu ignorieren und als nicht-existent zu übergehen. Vielleicht sind die Schnitte, die Sie machen, auch der Kern dessen, was Sie ›Fachkommunikation unter Juristen‹ nennen. Der Effekt eines solchen Vorgehens ist auch, dass ich nicht nur ihren Beitrag äußerst kritisch sehe (ich kann diesen Beitrag nicht ernst nehmen). Darüber hinaus werde ich mich inhaltlich auch nicht zu äußern.

Es ist schade, dass so noch einmal der Abbruch der Kommunikation bestätigt wird. Es ist auch nur ein geringer Trost, dass die wissenschaftliche Kommunikation international wesentlich besser läuft als an den deutschen juristischen Fakultäten.«

Da geht es wohl letztlich um vermisste Interdisziplinarität. Die wird anscheinend durch einen relativen Minderwertigkeitskomplex erschwert, der dazu führt, Juristen und ihre Fakultäten als solche anzugreifen, anstatt mit ihnen zu reden.

Wer hat hier abgebrochen bzw. verweigert die Kommunikation? Ich habe in Postings vom 29.01.2015 und vom 09.03.2016 für jeden nachlesbar erklärt, dass ich mich künftig auf andere Themen konzentrieren wollte. Ob es unter diesen Umständen sinnvoll war, den alten Entwurf zur juristischen Bildrhetorik aus dem Datenkeller zu holen, mag man bezweifeln. Aber bisher fehlt ein auf dieses Thema fokussierter Text. Wer immer sich berufen fühlt, ist eingeladen, meinen Entwurf zu verbessern. Wer gegen Legendriose und Derridadaismus, Vulvitis und Dekonstruktitis hinreichend immun ist, wird bei Fabian Steinhauer[1] die notwendigen Anregungen finden.

Der Verfasser der Mail wollte sich inhaltlich nicht äußern, konnte dann aber doch nicht an sich halten und hat auf seiner Tumblr-Seite – ohne Datum – eine einige Absätze unter der Überschrift »Bildrhetorik« gepostet, die darüber sinnieren, wie man denn mit dem Thema beginnen könne. Es folgt eine vernichtende Kritik meines Textes (ohne einen Link auf Rsozblog). Da verzichte ich auch meinerseits auf einen Link. Wen es interessiert, der wird sich die Kritik schnell ergugeln.


[1] Derrida, Luhmann, Steinhauer: Über Dekonstruktion, System und Rhetorik, in: Gunther Teubner (Hg.), Nach Jacques Derrida und Niklas Luhmann: Zur (Un-)Möglichkeit einer Gesellschaftstheorie der Gerechtigkeit, 2016, S. 167-190. Für eine informative Zusammenfassung dieses Aufsatzes setze ich als Preis einen Kasten Fiege Pils aus.

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Juristische Rhetorik mit Bildern

Der Bericht über eine Arbeitsgruppe »Multimodal Rhetoric in Online Media Communications« in den jüngsten ZIF-Mitteilungen erinnert mich daran, dass ich 2014 einen Handbuchartikel über »Bildrhetorik« geschrieben habe, und zwar für das »Handbuch der Juristischen Rhetorik«, herausgegeben von Katharina Gräfin von Schlieffen, das als Bd. 4 der Reihe »Handbücher Rhetorik« im Verlag De Gruyter Mouton, Berlin, erscheinen soll. Als Erscheinungsdatum war 2016 vorgesehen. Nun wird der Band auf der Verlagsseite für den 15. 8. 2021 angekündigt. Die Gründe der Verzögerung sind mir nicht bekannt. Ich hatte meinen Artikel rechtzeitig abgeliefert, und er war auch von der Herausgeberin akzeptiert worden. Nun habe ich meinen Text wieder aus dem Keller geholt. Hier ein kleiner Ausschnitt und am Ende der Link zum ganzen Artikel:

Es ist beinahe Mode geworden, nach dem Vorbild des methodologischen Etatismus überall methodologische Verzerrungen zu erkennen, die insbesondere darin bestehen sollen, dass das beschriebene Phänomen als natürlich und unvermeidlich erscheint. Wiewohl Bilder bedeutungsoffener sind als Worte, hat ihr kommunikativer Einsatz Verzerrungseffekte, die nicht bloß zufällig sind, denn was als Bild vorge-zeigt wird, ontologisiert in gewisser Weise die Existenz eines Referenten.

Visualisierung erschöpft sich nie in bloßer Repräsentation von Referenzen, son-dern sie bietet Deutung oder Verzerrung, Inklusion oder Exklusion. Mit visueller Kompetenz kann der Redner diesen Vorgang bis zu einem gewissen Grade steuern. Dabei wird er die Visual Literacy seines Publikums im Blick haben. Dieser Ausdruck (der 1969 von John L. Debes eingeführt wurde) wird heute als Parallelbegriff zur produktiven visuellen Kompetenz des Redners für die Kompetenzen auf der Empfängerseite der Kommunikation verwendet.

Sachs-Hombach (2006:318) spricht davon, dass Bilder »mit dem Gestus des Faktischen auftreten und so zeichenbedingte Eigenschaften des Dargestellten unkrtisch als Eigenschaften realer Gegenstände erscheinen lassen«. Die wichtigste Verzerrung ergibt sich aus einem ontologischen Verständnis von Indexbildern. Der ontologisierende Effekt haben auch solche Bilder, die offensichtlich keine Spurbilder sind, wie Infografik oder logische Bilder, etwa wenn sie als Pyramide oder Baum gestaltet sind. Selbst virtuelle Bilderwelten zehren von diesem Effekt.

Prinzipiell kann man davon ausgehen, dass eine Visualisierung zu einer Überbewertung von Sicherheit des dargestellten Objekts oder Zusammenhangs führt, während umgekehrt mögliche Zweifel oder Ambivalenzen ausgeblendet werden. An die Stelle der Autorität des Sprechers tritt die Autorität des Bildes. Dieses Phänomen ist schon mit der Visualisierung als solcher verbunden. Bilder verfestigen durch darstellungstechnisch bedingte und durch ästhetische Entscheidungen bei ihrer Herstellung kulturelle Konventionen und/oder spezielle Interpretationen (Beck 2013: 81f). Die Visualisierung wird zur unangreifbaren Abbildung. Selbst die scheinbar harmlose Anordnung von Rohdaten in Tabellen, Kurven oder Diagrammen ist keine bloß objektive Verdichtung, sondern immer auch schon Deutung. Quantifizierung und mathematiknahe Formen erwecken den Anschein von Objektivität.

Gesteigert wird dieser Effekt durch die Verwendung von Präsentationssoftware nach Art von PowerPoint. PowerPoint war ursprünglich als Hilfsmittel zur Unterstützung des Vertriebs gedacht und unterstützt dementsprechend eine Verkaufsstrategie, die vereinfacht und zuspitzt. Der Folienmaster zwingt den Redner, sein Material zu portionieren und sich für bestimmte Ergebnisse zu entscheiden. Die typische Folie zeigt unter einem Titel eine kurze Liste mit Bullet Points, also mit Stichpunkten, die keinen Widerspruch zu dulden scheinen, selbst wenn sie mit einem Fragezeichen versehen werden.

Ein Nebeneffekt, der häufig bei programmgestützten Präsentationen zu be-obachten ist, ist eine störende Selbstinszenierung des Redners. Ein Redner, der oh-ne solche Hilfsmittel auftritt, stellt sich in der Regel nicht einmal selbst vor. Anders dagegen auf der Titelfolie einer Präsentation. Da werden meistens nicht nur Namen und Status des Redners vorgezeigt, sondern regelmäßig auch die institutionelle Zu-gehörigkeit, die oft ein Corporate Design, regelmäßig mit einem Logo, aufgewertet wird. Oft läuft diese Selbstdarstellung während der ganzen Präsentation als Fußzei-le mit, und nicht selten bescheinigt sich der Redner durch einen Copyright-Vermerk seine Originalität. Inszenierungen werden heute in der Regel vom Publikum als solche durchschaut, und wirken deswegen eher kontraproduktiv.

Auch der Ästhetisierung visueller Kommunikationsmittel lässt sich ein Verzerrungseffekt vorhalten. Manche nehmen es als rigides Ordnungsbedürfnis wahr, was andere als Wohlgestalt oder schöne Form schätzen, insbesondere, wenn letztere sich dazu auf den goldenen Schnitt oder geometrische Formen berufen. Der Ord-nungsgedanke liegt besonders bei den von der fraktalen Geometrie erzeugten Figu-ren nahe, weil diese einen Umschlag von chaotischen zu geordneten Zuständen markieren.

Soweit der Ausschnitt aus dem Text. Bevor mein Artikel vollends veraltet, stelle ich ihn hier ins Netz: Bildrhetorik.

Soeben bin ich auf das noch unveröffentlichte Manuskript von Michael D. Murrray, Diagrammatics and the Proactive Visualization of Legal Information, gestoßen, das im University of Arkansas at Little Rock Law Review erscheinen soll und im August 2020 zunächst bei SSRN verfügbar wurde: http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3533412. Dieser Text wird voraussichtlich eine Überarbeitung meines Entwurfs nach sich ziehen.

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Geschlechterforschung als Interessentenwissenschaft Teil IV

Instrumente und Strategien feministischer Interessenpolitik

Dies ist die dritte und letzte Fortsetzung des Beitrags vom 4. 8. 2020.

V. Erfolge feministischer Interessenpolitik

Feminismus und Queerismus als soziale Bewegungen in Kombination mit ihrer wissenschaftlichen Basis können erstaunliche Erfolge verzeichnen. Zwar geht den Interessenten, die auf einen sozialen Wandel hinwirken, alles nicht weit genug und zu langsam. Aber Historiker werden später mit einiger Sicherheit von einer Revolution des Geschlechterarrangements sprechen.

Die aus deutscher Sicht wichtigsten Erfolge haben sich in Art. 3 GG niedergeschlagen. Die Fassung, die Art. 3 Abs. 2 GG im Parlamentarischen Rat erhielt, ist zugleich ein historisches Beispiel für die erfolgreiche Tätigkeit einer feministischen Aktivistin. 1948 wurde die Sozialdemokratin Elisabeth Selbert vom Niedersächsischen Landtag in den Parlamentarischen Rat entsandt. Art. 109 Abs. 2 der Weimarer Reichsverfassung hatte gelautet »Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.« Das hätte praktisch bedeutet, dass die verfassungsrechtlich garantierte Gleichheit sich nur auf das Wahlrecht und das Recht zu Bekleidung öffentlicher Ämter beschränkt hätte. Nach dem Entwurf des Ausschusses für Grundsatzfragen sollte es dabei bleiben. Selbert konnte aber binnen acht Wochen so viel Unterstützung mobilisieren, dass Art 3 Abs. 2 die aktuelle Fassung erhielt.[1] Damit konnten alle rechtlich greifbaren Diskriminierungen bekämpft werden, auch wenn dieser Prozess der Rechts­bereinigung noch Jahrzehnte in Anspruch nahm. Ein Meilenstein war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. 3. 1953 (BVerfGE 3, 225), das klarstellte, dass Art. 3 Abs. 2 GG kein bloßer Programmsatz, sondern eine anzuwendende Rechtsnorm sei.

1994 erhielt Art. 3 Abs. 2 GG einen zweiten Satz, der lautet: »Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.« Damit gewann auch die praktische Gleichstellung von Männern und Frauen Verfassungsrang.

Im Anschluss an die Gleichbehandlungsrichtlinie des Europäischen Rates vom 9. 2. 1976 (76/207/EWG) erließen Bund und Länder so genannte Gleichstellungs­gesetze. In Behörden und öffentlichen Einrichtungen aller Art wurden Frauenbüros eröffnet und Frauenbeauftragte bestellt. Heute heißen sie Gleichstellungsbeauftragte, um jedenfalls eine begriffliche Öffnung auch für Männer zu schaffen. Schließlich wurde das Gender Mainstreaming als Handlungsdevise der Politik installiert. Was in rechtlicher Hinsicht geschehen konnte, hat die Frauenbewegung erreicht, und nicht nur das, sie ist selbst ein Teil des Staates geworden.

Die Bewegung der Schwulen und Lesben brauchte länger, um auf dem Feld des Rechts erfolgreich zu sein. 1957 hatte das Bundes­verfassungs­gericht noch die Strafbarkeit der Homosexualität bestätigt.[2] Erst 1994 wurde der alte § 175 StGB aufgehoben. 2001 erging das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft und seit 2017 gibt es die »Ehe für alle« (§ 1353 BGB n. F.). Das Bundes¬verfassungs¬gericht hat sich wiederholt der Situation der Trans- und Intersexuellen angenommen. Das letzte Glied in der Kette der Entscheidungen[3] ist der Beschluss vom 10. 10. 2017, in dem das Gericht die die Öffnung des Geburtenregisters für die Eintragung eines weiteren Geschlechts neben männlich und weiblich verlangt. Die Lektüre dieser Entscheidung führt direkt zu den Instrumenten und Strategien der Interessenverfolgung, die den sozialen Bewegungen und ihren wissenschaftlichen Unterstützern zur Verfügung stehen

VI. Instrumente und Strategien der Interessenverfolgung

In der politikwissenschaftlichen Literatur werden Strategien zur Interessenverfolgung durch Verbände aufgezählt.[4] Viele davon scheiden für die Wissenschaft aus. Aber Wissenschaft verfügt über andere Strategien.[5] Diese zeigen sich bei der Lektüre einschlägiger Verfassungsgerichtsentscheidungen.

1) Advokatorische Interessenvertretung

Liest man den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Geburtenregister von 2017, fällt als erstes auf, dass der Beschwerdeführer von zwei Rechtsprofessorinnen vertreten wurde, nämlich von Konstanze Plett und Friederike Wapler[6]. Plett hatte sich schon zuvor in ihren Veröffentlichungen der Problematik der Intersexuellen angenommen. Diese Art der Unterstützung durch die Wissenschaft ist als advokatorische Interessenvertretung geläufig. Für die Jahrzehnte vor der Jahr­tausendwende ist in den USA von einer advocacy explosion[7] die Rede.

Solche Interessenvertretung geht jedenfalls in den USA mit einem social movement turn in law einher, mit einer Hinwendung der Rechtswissenschaft zu sozialen Bewegungen.[8] In den USA gab es seit den 1960er Jahren in der akademischen Jurisprudenz starke progressive Kräfte, die auf sozialen Wandel mit Hilfe der Gerichte setzten. Schwerpunktmäßig formierten sich diese Kräfte als Critical Legal Studies. Etwa gleichzeitig gab es mehrere Urteile insbesondere des US Supreme Courts von beinahe revolutionärem Format. Das wohl wichtigste war das Urteil in Sachen Brown v. Board of Education, das die Rassentrennung in den Schulen für unrechtmäßig erklärte. Der legal liberalism aktivistischer Juristen sah sich jedoch auf Dauer dem Problem gegenüber, dass sich die Grenze zwischen Recht und Politik nicht aufrecht erhalten ließ. Als Lösung des countermajoritarian problem, der Problems also, dass Juristen und Gerichte gegen Wähler- und Parlamentsmehrheiten agierten, erschien die Möglichkeit, auf soziale Bewegungen abzustellen, die neue Politiken fordern und die öffentliche Meinung in diesem Sinne verändern, so dass Juristen und Gerichte nicht selbst vorarangehen, sondern nur einen inzwischen gewachsenen politischen Konsens bestätigen. Ob dieses Modell überzeugt, muss hier offen bleiben. Aber jedenfalls scheint es eine progressive Jurisprudenz anzutreiben.

2) Politik- und Justizberatung durch Gutachten

Das Bundesverfassungsgericht bezieht sich auf verschiedene Gutachten. Die drei Autorinnen des von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veranlassten Gutachtens »Geschlechtervielfalt im Recht«, die im Deutschen Institut für Menschenrechte verankert waren, darf man wohl als feministisch orientierte Wissen­schaftlerinnen einordnen. Im Vorwort dieser Gutachten dankt die Ministerin der Professorin Konstanze Plett für wissenschaftliche Beratung. Im Deutschen Ethikrat, auf den sich das Bundesverfassungsgericht wiederholt bezieht, ist dagegen aktuell keine explizit feministisch orientierte Wissenschaftlerin vertreten.

3) Verbands- und Sachverständigenanhörung

Grundsätzlich ist das Recht zur Teilnahme an einem Gerichtsverfahren auf die Parteien im weiteren Sinne beschränkt. Aber niemand hindert Dritte, sich mit einer Stellungnahme in das Verfahren einzumischen. Ob das Gericht die Stellungnahme zur Kenntnis nimmt, steht auf einem anderen Blatt. Solche Eimischung von Seiten der Wissenschaft hat in den USA als amicus curiae brief eine gewisse Tradition. Das Bundesverfassungsgericht ist dagegen frei, sachkundigen Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 27a BVerfGG).[9] Auf diesem Wege wird das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht »bei mündlicher Verhandlung zum öffentlichen Gespräch mit den für das jeweilige Gebiet relevanten politischen Kräften mit dem Ziel der Bewahrung oder Fortbildung des Verfassungsrechts.«[10]

Die Entscheidungsgründe des Beschlusses zum Geburtenregister referieren 16 Stellungnahmen von staatlichen und anderen Stellen, darunter sechs von NGO, die die Interessen von Queers vertreten. Natürlich lässt sich insoweit keine Kausalität feststellen. Die Entscheidung ist durch einen langen Diskussionsprozess angebahnt worden.[11] Aber dort stehen die Stellungnahmen aus der Wissenschaft und von Queer-NGOs auf einer Ebene mit den Stellungnahmen von Ministerien und Kirchen.

4) Interessenvertreter in Parteien, Parlamente und Regierungen

An dem Beschluss zum Geburtenregister hat auch die Professorin Susanne Baer mitgewirkt, allerdings nicht als Berichterstatterin. Soweit man das von außen beurteilen kann, nutzt sie ihre Richterstellung nicht zu blanker Interessenvertretung, sondern füllt ihr Amt in vornehmer Zurück­haltung aus.[12] Vermutlich hat sie jedoch einen starken indirekten Einfluss, weil mit ihrer Person und dem damit verbundenen wissenschaftlichen Werk das queerfeministische Anliegen allen Mitgliedern des Gerichts ständig präsent ist.

Frau Baer ist auf Vorschlag mit von Bündnis 90/Die Grünen in das Bundesverfassungsgericht gewählt worden. Die Grünen haben sich wie keine andere politische Partei queerfeministischer Interessen angenommen. Sie schauen auf über 30 Jahre engagierter Frauenpolitik zurück.[13] Die Parteistiftung der Grünen verbindet Wissenschaft und Politik in queerfeministischem Interesse.

5) Pingpong zwischen Soft Law und Hard Law

Das Bundesverfassungsgericht zitiert bei der Darstellung der Verfahrensgeschichte (Rn. 4) den durch die Frauenrechtskonvention von 1979 (CEDAW) eingerichteten Ausschuss, der 2009 die Bundesrepublik Deutschland aufforderte, »in einen Dialog mit Nichtregierungs­organisationen von intersexuellen und transsexuellen Menschen einzutreten, um ein besseres Verständnis für deren Anliegen zu erlangen und wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Menschenrechte zu ergreifen«[14]. Dieses Zitat lässt sich als Hinweis auf das Wechselspiel zwischen national und international, zwischen Soft Law und Hard Law lesen. Die klassischen sozialen Bewegungen, wiewohl sie sich parallel in vielen Ländern entwickelten, von der Idee her als international verstanden und auch über Ländergrenzen hinweg Kontakte knüpften, blieben in ihren konkreten Aktionen doch immer in nationalen Grenzen gefangen. Erst die Umweltbewegung unter der straff organisierten Führung von Greenpeace schaffte den Durchbruch zu transnationalen Kampagnen. Während sich die Aktion gegen die Versenkung der Bohrinsel Brent Spar im Atlantik noch auf Westeuropa beschränkte, mobilisierte eine Kampagne gegen die chinesischen und französischen Atomwaffentests des Jahres 1995 die Weltöffentlichkeit. Das gelang in demselben Jahr auch der Weltfrauenkonferenz, die die Aufmerksamkeit der Weltpresse nicht allein wegen ihres Themas, sondern vor allem auch durch den Kleinkrieg mit den chinesischen Behörden gewonnen hat, der mit der Wahl Pekings als Austragungsort verbunden war.

Die UNESCO, die auch die Weltfrauenkonferenz koordiniert hatte, stellt den sozialen Bewegungen und ihren NGO das Spielfeld für ein Pingpong zwischen der nationalen und der internationalen Ebene zur Verfügung. Zu den internationalen Konferenzen finden Akteure aus der Zivilgesellschaft leichter Zugang als zu staatlichen Gesetzgebungsverfahren. Dort gelingt es ihnen, Beschlüsse durch­zusetzen, die progressiver ausfallen, als es auf nationaler Ebene möglich wäre. Das liegt nicht zuletzt daran, dass diese Beschlüsse zunächst nur unverbindliches Soft Law enthalten. Künftig beruft man sich auf nationaler Ebene dann jedoch auf internationale Standards, um seine Forderungen durchzusetzen. Die Frauenrechts­konvention als solche ist 1985 ratifiziert worden und hat damit den Rang eines Bundesgesetzes. Die Empfehlungen des Ausschusses, der NGOs großzügig Zugang gewährt, sind dagegen nur Soft Law.

VII. Mobilisierung der öffentlichen Meinung

Die Mobilisierung der öffentlichen Meinung ist der Königsweg der Interessenvermittlung, und dieser Weg steht auch der Wissenschaft offen. Es ist dem Thema angemessen, für den Begriff der Öffentlichkeit die Dreigliederung einer prominenten Feministin zugrunde zu legen. Danach ist die Öffentlichkeit zunächst rein faktisch eine kommunikative Arena. Darüber hinaus ist die Öffentlichkeit ein Medium, mit dem sich eine diskursiv gebildete und darum legitime Meinung als politische Kraft zur Geltung bringt. Schließlich ist die öffentliche Meinung mehr oder weniger effektiv.[15]

Eine Strategie, die jeder Wissenschaftsdisziplin zur Verfügung steht, um sich als politische Kraft zur Geltung zu bringen, besteht darin, »Meinungen als verallgemeinerbare Meinungen zu plausibilisieren«[16]. Damit war die Geschlechter­forschung hinsichtlich der Egalitätsforderung für Frauen und der Toleranzforderung gegenüber den Queers weitgehend erfolgreich. Die Massenmedien sind bemüht, sowohl bei den gesellschaftlichen Eliten[17] als auch für die Lebenswelt des Publikums die Repräsentations­forderungen von Feminismus und Queerismus zu erfüllen. Insoweit hat die Geschlechterforschung nicht nur die so genannten Intellektuellen und damit einen erheblichen Teil der Medien- und Kunstszene für sich eingenommen, sondern weithin auch das Publikum. Dagegen ist es der Geschlechter­forschung kaum gelungen, die Forderung nach »Auflösung der Geschlech­ter­differenz« zu plausibel zu machen. Der Abolitionismus der Queer-Theorie bleibt akademisch.

Die Einwirkung der Geschlechterforschung auf die öffentliche Meinung läuft nicht nur über die Plausibilisierung feministischen Wissens, sondern auch über einen »diskursiven Klassenkampf«[18]. Kampfbasis ist zunächst eine eigene Medienwelt. Es wäre eine Untersuchung wert, die feministische Literaturproduktion zu quantifizieren und vielleicht auch zu qualifizieren. Bei der Vorbereitung dieses Vortrags bin ich aus dem Staunen nicht herausgekommen.

Aus der feministischen Medienwelt heraus wächst der diskursive Klassenkampf mit Texten als politischer Aktivität.[19] Bei der Strukturierung des moralisch­-rechtlichen Diskurses ist »Gender« zu einer diskurstragenden Kategorie geworden. Dieser Einfluss verläuft nicht ohne, aber auch nicht allein über Sachargumente, sondern hängt auch an der Artikulationsfähigkeit und der Ausdauer der Beteiligten. Insoweit hat die Geschlechterforschung sich als sehr leistungsfähig erwiesen.

Frauenbewegung und Queerismus nehmen qua Wissenschaft den »Willen zur Wahrheit« (Foucault) für sich in Anspruch. Sie bemühen sich recht erfolgreich, die Gegenkräfte als inkompetent darzustellen und sie ins politische oder moralische Abseits zu drängen.[20] Dazu wird auch sachliche Kritik als »anti-« oder »feindlich«[21] zurückgewiesen. Die einschlägigen Diskursfiguren werden wissenschaftlich vorbereitet und von intermediären Akteuren als »Argumentationshilfen«.[22] Der fraglos vorhandene unsachlich polemische rechtspopulistische Antifeminismus bietet Gelegenheit, kritische Stimmen als »neoreaktionär« zurückzuweisen.[23] Antifeministische und maskulinistische Stimmen finden sich praktisch nur in der unorganisierten Online-Öffentlichkeit[24]. In den etablierten Medien ist allenfalls ein Raunen über politische Korrektheit wahrzunehmen. Die mediale Konsonanz ruft Noelle-Neumanns Theorie von der Schweigespirale in Erinnerung.

Ohne die Unterstützung der Gender Studies ist die Sichtbarkeit feministischer und queer-feministischer Interessen in den Medien kaum erklärbar. Insoweit ist eine gewisse Effektivität gegeben. Als kommunikative Arena hat die Öffentlichkeit jedoch eine Eigendynamik entwickelt, deren Ergebnis von der Geschlechterforschung als neoliberaler Popular­feminismus kritisiert wird. Das betrifft sowohl die feministische Egalitätsforderung als auch die queertheoretische Heteronormativitätskritik.[25]

Was zunächst die Egalitätsforderung betrifft, so ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Standardthema der Medien. Zwar wird dabei die ungleiche familiäre Arbeitsteilung angesprochen. Doch letztlich werden die Probleme auf die Unzulänglichkeit öffentlicher Kinderbetreuung abgeschoben und das traditionelle Familienbild bestätigt. Vor allem aber wird der Feminismus am Beispiel von Karrierefrauen als Erfolgsgeschichte dargestellt. Aus der Mitte der Medienwelt, vom »Spiegel«[26] und von der »Zeit«[27], wurde die Forderung nach einem neuen pragmatischen Feminismus artikuliert.[28] Die Kritik aus der Geschlechterforschung macht geltend, damit werde das strukturelle Problem individualisiert, aus dem politischen Anliegen des Feminismus werde ein »Selbst­verwirk­lichungsprojekt für Privilegierte«[29]. Nancy Fraser hält der neuen Frauen­bewegung vor, sie habe feministische Grundsatzkritik an einen pseudolinken Neoliberalismus verraten. »Zum Maßstab der Emanzipation avancierte der Aufstieg von ›talentierten‹ Frauen, Minderheiten, Schwulen und Lesben in der kommerziellen Winner-take-all-Hierarchie – und nicht mehr deren Abschaffung.«[30]

Erst recht die sozialen Medien konterkarieren die Öffentlichkeitsarbeit der Geschlechterforschung. Zwei Untersuchungen von NGOs, nämlich von der Maria- und Elisabeth-Furtwängler-Stiftung Malisa und von dem Kinder­schutzverein Plan International zeigen, dass in den Sozialen Medien die traditionellen Rollenbilder lebendig sind.[31]

Nicht viel anders ergeht es den queerfeministischen Genderthemen. Die Medien greifen sie gerne auf, denn mit Gender verbindet das Publikum immer auch Sex, und Sexthemen haben einen hohen Erlebnis- und Unter­haltungswert. Daher dringen Stellungnahmen der Gender Studies bis in die Boulevardmedien vor. Ein Beispiel ist bietet die Gynisierung der Männer[32].

Die Queers ziehen ein größeres Medien- und Kunstecho auf sich als der ältere Feminismus. Das liegt an den internen Gesetzmäßigkeiten von Me­dien und Kunst. Die Medien suchen nach dem Abweichenden, Auffäl­ligen. Das Normale ist langweilig. Die Kunst braucht das Schillernde, Zweideutige, eben den Regenbogen.[33] Selbst Bayreuth schmückt sich mit einer Drag­queen. Andererseits sind Queers anscheinend künstlerisch besonders begabt und innovativ.[34] Die Medien haben insofern eine gewisse Affinität zu den Queers, als nicht wenige ihren Beruf in der Unterhaltungsindustrie suchen. Elton John, Hape Kerkeling und Conchita Wurst sind prominente Beispiele. Ihr Publikum lässt sich die Unterhaltung gerne gefallen. Ähnliches gilt für die Modebranche, wo allerdings nur das High End mit einem fluiden Geschlechtsbild kokettiert, während die Konsummode es bei Gendermain­streaming mit Unisex-Jeans belässt.

Zur kommunikativen Arena gehört auch die Werbung. Die von der Queer- Theorie als neoliberal kritisierte Wirtschaft lässt sich keine Chance zur Werbung und zur Weckung von Konsumbereitschaft entgehen. Schwule Männer gelten als besonders kaufkräftig. Regenbogen-Marketing liegt daher im Trend. [35]

Von feministischer Seite wird kritisiert, dass es in den Medien an »einer grundlegenden Kritik am symbolischen System der Zweigeschlechtlichkeit oder einer Infragestellung gesellschaftlicher Machtverhältnisse entlang der Trias von race, class, gender« fehle.[36]

VIIII. Schluss: Das Dilemma bleibt

Geschlechterforschung will parteilich sein.[37] Partei für wen? Ein Feminismus, der für die Mehrheit der Frauen sprechen will, muss wohl an der Heterosexualität als natürlichem und sozialem Normalfall festhalten. Von einem solchen Feminismus ist der Versuch zu erwarten, die binäre Geschlechternorm so zu gestalten, dass sie für beide Geschlechter vorteilhaft wird und zugleich den Queers Raum lässt. Schon immer war es das Dilemma des Feminismus, dass er einerseits das Geschlecht als Analysekategorie zugrunde legen musste, andererseits aber die Differenz zum anderen Geschlecht nicht weiter qualifizieren wollte. Das Dilemma wird durch den in die Gender Studies eingebauten Zielkonflikt zwischen Heterosexualität und fluidem Geschlecht verfestigt. Die Allianz mit der Queer-Theorie hindert den Feminismus, ein positives Frauenbild zu formulieren. Die Frage, welche positive Rolle für Männer Platz greifen könnte, wenn diese denn endlich ihre hegemonialen Attitüden abgelegt hätten, wird nicht einmal gestellt.

Nachtrag: Das vollständige Vortragsmanuskript steht jetzt bei SSRN zu Verfügung: Roehl, Klaus F., Feminismus, Gender Studies und Rechtsentwicklung: Geschlechterforschung als Interessentenwissenschaft (Feminism, Gender Studies and Legal Development: Gender Studies As Interest Group Scholarship) (August 1, 2020). Available at SSRN: https://ssrn.com/abstract=3665173 or http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3665173.


[1]       Ich habe nicht selbst recherchiert, sondern beziehe mich auf Jutta Limbach, Elisabeth Selbert und ihre Sternstunde im Parlamentarischen Rat am 18. Januar 1949; Michael Wrase/Alexander Klose, Gleichheit unter dem Grundgesetz (§ 4), in: Lena Foljanty/Ulrike Lembke (Hg.), Feministische Rechtswissenschaft, 2. Aufl. 2012, S. 89-108, S. 89.

[2]       BVerfGE 6, 389-443 (Bestätigung der Strafbarkeit der Homosexualität).

[3]       BVerfGE 49, 286-304 (Anerkennung der Transsexualität); BVerfGE 85, 191-214 (Nachtarbeitsverbot für Frauen unzulässig, hier nahm das Gericht Stellungnahmen des Deutschen Juristinnenbundes und des Deutschen Frauenrings zur Kenntnis); BVerfGE 88, 87-103 (Schwangerschaftsabbruch II; keine Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung); BVerfGE 105, 313-365 (Eingetragene Lebenspartnerschaft kein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG. Hier nimmt das Gericht Stellungnahmen des Lesben- und Schwulenverbands sowie der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche zur Kenntnis); BVerfGE 115, 1-25 Transsexuelle III – (gehört werden die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und der sonntags.club); BVerfGE 128, 109-137 (Lebenspartnerschaft von Transsexuellen).

[4]       Z. B. bei Martin Sebaldt/Alexander Straßner, Verbände in der Bundesrepublik Deutschland, 2004, S. 19f.

[5]       Die »traditionalen und provokativen Strategien der Interessensdurchsetzung« des Arbeitskreises Wissenschaftlerinnen in NRW, wie sie Sigrid Metz-Göckel beschreibt, dienten der unmittelbaren Interessenwahrnehmung der beteiligten Wissenschaftlerinnen (Grenzgänge zwischen Feminismus und Politik oder die Eroberung des Politischen, in: Barbara Rendtorff u. a. (Hg.), 40 Jahre Feministische Debatten, Resümee und Ausblick, 2014, 178-191. Die Vermittlung von nicht unmittelbar wirtschaftlichen Interessen, insbesondere von Parteien, Kirchen, Religionsgemeinschaft und Verbänden aus dem Gesundheitswesen, behandelt Thomas Gawron, Bundesverfassungsgericht und Organisierte Interessen, 2019.

[6]       Wapler ist 2015 durch ein Gutachten über »Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare« im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung hervorgetreten. Vgl. jetzt auch Friederike Wapler, Politische Gleichheit: Demokratie­theoretische Überlegungen, Jahrbuch des öffentlichen Recht NF 67, 2019, 427­455.

[7]       Jeffrey M. Berry/Clyde Wilcox, The Interest Group Society, 6. Aufl., 2018, S. 19ff. Von einer advocacy explosion sprach Berry schon in der ersten von ihm allein besorgten Auflage von 1984.

[8]       Scott L. Cummings, The Social Movement Turn in Law, Law & Social Inquiry 43 , 2018, 360-416.

[9]       Ergänzt wird die Bestimmung durch § 22 Abs. 5 der Geschäftsordnung des BVerfG: »Auf Vorschlag des berichterstattenden Mitglieds des Senats oder auf Beschluss des Senats ersucht der oder die Vorsitzende Persönlichkeiten, die auf einem Gebiet über besondere Kenntnisse verfügen, sich zu einer für die Entscheidung erheblichen Frage gutachtlich zu äußern.«

[10]      Klaus Schlaich/Stefan Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 11. Aufl., 2018, § 27a BVerfGG Rn. 66.

[11]      Diesen Diskussionsprozess rekapituliert Elisabeth Holzleithner in einer ausführlichen Würdigung der Entscheidung (Geschlecht als Anerkennungsverhältnis, Jahrbuch des öffentlichen Recht NF 67, 2019, 457-485.

[12]      Über Amtsverständnis und erste Erfahrungen Susanne Baer im Interview: »Die Geschlechtergleichstellung hat eine etwas ambivalente Situation erreicht«, Femina Politica, 2012/2, 24-37. Die Äußerung einer wissenschaftlichen Meinung zu einer Rechtsfrage, die für das Verfahren bedeutsam sein kann, ist nach § 18 Abs. 2 Nr. 3 BVerfGG kein Befangenheitsgrund. Das muss auch für wissenschaftliche Meinungen zu Sachfragen gelten, die nur mittelbar für die Rechtsfrage relevant sind. Dagegen wird von Erna Scheffler, der ersten Richterin am Bundesverfassungsgericht, gesagt, sie habe maßgeblich auf die Rechtsprechung des Gerichts zur Gleichberechtigung eingewirkt (Ursula Rust, Die Rechtsprechung des Bundesverfassungs-Gerichts zur garantierten Gleichberechtigung, Aus Politik und Zeitgeschichte B37-38/2001, S. 26-33; Michael Wrase/Alexander Klose, Gleichheit unter dem Grundgesetz (§ 4), in: Lena Foljanty/Ulrike Lembke (Hg.), Feministische Rechtswissenschaft, 2. Aufl., 2012, 89-108, S. 91).

[13]      30 Jahre Grüne Frauenpolitik – Mission erfüllt? 19. April 2013 von Barbara Unmüßig/Marie-Theres Knäpper.

[14]      CEDAW/C/DEU/ CO/6 Nr. 62.

[15]      Nancy Fraser, Die Transnationalisierung der Öffentlichkeit. Legitimität und Effektivität der öffentlichen Meinung in einer postwestfälischen Welt, in: Johanna Dorer u. a. (Hg.), Medien – Politik – Geschlecht. Feministische Befunde zur politischen Kommunikations­forschung, 2008, S. 18-34. S. 18f.

[16]      Jürgen Gerhards/Friedhelm Neidhardt, Strukturen und Funktionen moderner Öffentlichkeit, 1990, S. 11.

[17]      Kritisch noch Beiträge in dem Sammelband von Jutta Röser/Margreth Lünenborg (Hg.), Ungleich mächtig. Das Gendering von Führungspersonen aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft in der Medienkommunikation, 2012, sowie Elisabeth Klaus/Margreth Lünenborg, Zwischen (Post-) Feminismus und Antifeminismus. Reflexionen zu gegenwärtigen Geschlechterdiskursen in den Medien, Gender 5, 2013, 78-93.

[18] Sabine Hark, Dissidente Partizipation, 2005, S.34. Klassenkampf steht dort in Anführungszeichen.

[19]      Sabine Hark, Dissidente Partizipation, 2005, S. 34.

[20]      Artikel von Volker Zastrow in der FAZ und von René Pfister im Spiegel werden dem »extrem rechten Diskurs um Gender« zugeordnet (Juliane Lang, Familie und Vaterland in der Krise. Der extrem rechte Diskurs um Gender, in: Sabine Hark/Paula-Irene Villa (Hg.), Anti- Genderismus, Sexualität und Geschlecht als Schauplätze aktueller politischer Auseinandersetzungen, 2015, S. 167-181). Wer es wagt, natürliche Unterschiede zwischen Mann und Frau anzuführen, wird zum symbolischen Gewalttäter (Irene Dölling, Symbolische Gewalt in aktuellen Diskursen zum Anti- bzw. Neo-Feminismus, in: Daniel Suber u. a. (Hg.), Pierre Bourdieu und die Kulturwissenschaften, 2011, S. 179-197).

[21]      Vgl. Elisabeth Holzleithner, Geschlecht als Anerkennungsverhältnis, Jahrbuch des öffentlichen Recht NF 67, 2019, 457-485, S. 485 bei Fn. 170.

[22]      Die Böll-Stiftung und die Friedrich Ebert-Stiftung haben entsprechende Argumentations­hilfen zusammengestellt: Melanie Ebenfeld/Manfred Köhnen (Hg.), Gleichstellungspolitik kontrovers. Eine Argumentationshilfe, 2011; Regina Frey/Gärtner/Manfred Köhnen/Seba­stian Scheele, Gender, Wissenschaftlichkeit und Ideologie, Argumente im Streit um Geschlechterverhältnisse, 2013.

[23]      Vgl. das Schwerpunktheft »Normalisierung reaktionärer Politiken« der Zeitschrift Feministische Studien (Band 36 Heft 2, 2018).

[24]      Ricarda Drüeke/Elisabeth Klaus, Öffentlichkeiten im Internet: Zwischen Feminismus und Antifeminismus, Femina Politica 2014/2, 59-71. Ähnlich schon Ilse Lenz im Interview, Freiburger Zeitschrift für Geschlechterstudien 22, 2016, 125-136.

[25]      Günter Burkart (Soziologie der Paarbeziehung, 2018, S.227) empfiehlt, zwischen Diskurs und Normen der Praxis zu unterscheiden. Anscheinend folgt die Praxis dem feministischen Diskurs nur mit großem Abstand.

[26]      Spiegel Special 1/2008: »Das starke Geschlecht«, darin Barbara Supp u. a., Die Alphamädchen.

[27]      Heike Faller, Wir brauchen einen neuen Feminismus, Die Zeit Nr. 35 vom 24. 8. 2006.

[28]      Dazu gut und kritisch mit vielen Nachweisen Brigitte Friederike Gesing, »Das Private ist politisch« revisited: Zum Mediendiskurs um einen Neuen Feminismus in Deutschland, Abschlussarbeit im Fach Gender Studies/Geschlechterstudien, Humboldt-Universität, Berlin 2008.

[29]      Gesing a. a. O. S. 2.

[30]      Nancy Fraser, Feminismus, Kapitalismus und die List der Geschichte, Blätter für deutsche und internationale Politik, 2009, 43-57.

[31]      Für die USA hat Donna Zuckerberg diesen Gesichtspunkt aufgegriffen (Not All Dead White Men. Classics and Misogyny in the Digital Age, 2018). Zuckerberg kritisiert, dass sich im Internet aktiven Maskulinisten auf antike Klassiker berufen. Darin liegt in der Tat ein normativer Rückschaufehler. Freilich begeht Zuckerberg den gleichen Fehler in umgekehrter Richtung, indem sie eben diesen Klassikern Misogynie vorzuhält.

[32]      Stefan Hirschauer, Mein Bauch gehört uns. Gynisierung und Symmetrisierung der Elternschaft bei schwangeren Paaren, Zeitschrift für Soziologie 48, 2019, 6-22. Dazu Gerald Wagner, Wie schwanger können Männer werden?, FAS vom 12. 5. 2019.

[33]      Vgl. dazu die Einleitung von Penny Farfan, Performing Queer Modernism, New York, NY 2017.

[34]      Florida, Richard (2002), The Rise of the Creative Class. And How It’s Transforming Work, Leisure, Community and Everyday Life, New York; ders., The Rise of the Creative Class. Why Cities without Gays and Rock Bands are Loosing the Economic Development Race, The Washington Monthly, Mai 2002, S. 15-25. In der Queer-Theorie wird »engagierte Ekphrasis« als Strategie erörtert (Engel).

[35]      Antke Engel, Bilder von Sexualität und Ökonomie. Queere kulturelle Politiken im Neoliberalismus, 2009; FAZ vom 13. 10. 2019 S. 21: Das Geschäft mit der Toleranz. Immer mehr Einzelhändler werben mit Regenbogenprodukten. Aus der Werbewirkungsforschung: Martin Eisend/Erik Hermann, Consumer Responses to Homosexual Imagery in Advertising: A Meta-Analysis, Journal of Advertising 48, 2019, 380-400; dies., Sexual Orientation and Consumption: Why and When Do Homosexuals and Heterosexuals Consume Differently?, International Journal of Research in Marketing, 2020, online.

[36]      Elisabeth Klaus/Margreth Lünenborg, Zwischen (Post-)Feminismus und Antifeminismus. Reflexionen zu gegenwärtigen Geschlechterdiskursen in den Medien, Gender – Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft 5, 2013, 78-93, S. 89.

[37]      Christa Müller, Parteilichkeit und Betroffenheit, in: Ruth Becker u. a. (Hg.), Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung, 2010, S. 340-343.

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Geschlechterforschung als Interessentenwissenschaft Teil III

Die Allianz von Feminismus und Queer-Theorie

Dies ist die zweite Fortsetzung des Eintrags vom 4. 8. 2020.

IV. Die Erneuerung des Feminismus durch die Queer-Theorie

1) Intellektuelle Erneuerung

Aus der Beobachterperspektive erscheint die Allianz von Feminismus und Queer- Theorie im Blick auf die unterschiedliche Interessenlage von Frauen und Queers zunächst fernliegend. Rückschauend betrachtet erweist sie sich jedoch als intellektuelle Erneuerung des Feminismus.

Der emanzipatorische Reformfeminismus litt an Erschöpfung, nachdem er jedenfalls in den westlichen Industrieländern große Erfolge mindestens hinsichtlich der formalen Gleichstellung erzielt hatte. Durch die rechtliche Gleichstellung änderte sich aber wenig an der Zurücksetzung der Frauen im Alltag. Die greifbare rechtliche Diskriminierung von Schwulen und Lesben dauerte fort. Während der Aidskrise brachten die moralischen Appelle, die Enthaltsamkeit oder jedenfalls die Vermeidung von Promiskuität als Mittel gegen den grassierenden Virus empfahlen, auch die Frauen auf die Barrikaden.[1]

Die Frauenbewegung und mit ihr der wissenschaftliche Feminismus waren zu einem pluralen Gebilde geworden.[2] Die Patriarchatsthese hatte ihre Erklärungskraft verloren. Danach fehlte ein theoretisches Konzept, das die unterschiedlichen Feminismen hätte zusammenhalten können. Es ging dem Feminismus ähnlich wie vor ihm dem Marxismus. Die monothematische oder gar monokausale Kritik der Gesellschaft wurde zwar als durchaus erhellend, aber letztlich als unterkomplex abgelegt. In dieser Phase bot sich die Queer-Theorie für eine intellektuelle Erneuerung an. Sie brachte den Feminismus auf die Höhe des poststrukturalistischen Zeitgeistes und versprach einen komplexeren Forschungsansatz.

Die Queer-Theorie war, wie der Feminismus, praktisch Frauensache.[3] Die Rezeption der Queer-Theorie wurde durch eine große Schnittmenge von Feministinnen und Queers erleichtert. Für die Annäherung war es weiter hilfreich, dass der Queerismus keine konsolidierte Theorie vorlegte, sondern vieles in der Schwebe ließ. Queer-Theorie legt sich nicht fest, sondern will auch als Theorie queer bleiben.[4]

Zum gemeinsamen Nenner von Feminismus und Queer-Theorie wurde der Konstruktivismus. Der Konstruktivismus war die neue Methode, um die Kontingenz aller Phänomene zu behaupten, die noch in der Moderne als natürlich oder jedenfalls unveränderlich gelten. Der Konstruktivismus überbrückt ein weites Feld zwischen Wissenschaftstheorie und interaktionistischer Handlungstheorie, auf dem verschiedene Positionen ihren Platz finden.

Platz fand hier vor allem die Unterscheidung von biologischem und kulturellem Geschlecht, die dem Feminismus schon durch Simone de Beauvoir vertraut war. Die Unterscheidung von Gender und Sex wurde sozusagen zum Masterframe der Geschlechterforschung, der inhaltliche Differenzen überdeckt. Man kann von Gender reden, ohne das biologische Geschlecht zu verabschieden.

Auf dem weiten Feld des Konstruktivismus führte ein Weg über die Ethnomethodologie von Garfinkel[5] und Goffman[6] über West und Zimmermans »Doing Gender«[7] zur Praxistheorie Bourdieus. Ein zweiter von Judith Butler vorgezeichneter Weg betont, dass Geschlecht und seine Machteffekte in »performativen« Diskursen hergestellt werden, also in einem Prozess der Darstellung und Wiederholung.[8] Wegweiser war hier Foucault.[9]

Über diese Wege bezog der Queerfeminismus eine wissenschafts­theoretische Position, die sich nahtlos in postmoderne Wissenschafts­kritik einfügte. Postmoderne Wissen­schafts­kritik wurde zum Ausgangspunkt eines epistemischen oder Standpunkt-Feminismus.[10] Er fand im Cartesianismus die Quelle der schrecklichen Dualismen[11] von Objekt und Subjekt, Natur und Kultur, Körper und Geist, Sein und Sollen, öffentlich und privat, Mann und Frau. Die Dualismen wurden als »phallozentrische Logik« zu Ontologien mit eingebauter Hierarchie stilisiert. Auf dieser Basis konnte die Geschlechterforschung an die großen Debatten anknüpfen, die der Poststrukturalismus französischen Ursprungs vor allem in den USA ausgelöst hatte. Das verhalf ihr wissenschaftsintern zu einem enormen Prestigegewinn.

Mit Hilfe des Paradigmas von der heterosexuellen Matrix gelang es der Queer- Theorie, den Charakter einer sozialen Bewegung abzustreifen und sich als kritische Wissenschaft zu präsentieren. Mit der Heteronormativitätsperspektive schuf sie sich ein Universalwerkzeug der Gesellschaftskritik, das in die Lücke sprang, die der Marxismus und die daran anschließende kritische Theorie Frankfurter Provenienz hinterlassen hatten. Machtkritik, Staatskritik[12], Kapitalismuskritik[13], Religionskritik, Faschismuskritik – auf diesen und anderen Feldern ersetzt die heteronormativitäts­kritische Perspektive die marxistische Gesellschaftskritik.[14]

Durch die Ausweitung und Verknüpfung von Ungleichheitsdimensionen mit dem Konzept der Intersektionalität wurde der Feminismus für die Mainstream-Soziologie attraktiv und anschlussfähig. Dieses Konzept kam von der schwarzen Rechtsprofessorin Kimberlé Crenshaw[15], die nicht direkt der Queer-Theorie zugerechnet werden kann, deren Gedanken aber im Queerfeminismus schnell übernommen wurden. Dort führten sie zu einer »internen Differenzierungen des Begriffs der Weiblichkeit«, den nun auch die sexuelle Orientierung einbezog.[16]

Donna Haraway schließlich hat den Feminismus mit ihrem »Manifesto for Cyborgs«[17] auf die Möglichkeiten des Bio-Engineering und die Schaffung von Metaorganismen vorbereitet.

2) Strategische Allianz

Die Allianz des Feminismus mit den Queers brachte beiden Seiten strategische Vorteile. Die Queer-Theorie verhalf dem Feminismus zu einer Erneuerung der wissenschaftlichen Ansätze. Die Queers konnten sich durch die Anlehnung an die große Gruppe der Frauen aus ihrem Minderheitsstatus befreien. Indem sie sich gemeinsam wissenschaftlich artikulierten, gelang es ihnen, sich auf breiter Front als Gender Studies zu organisieren. 30 Jahre später sind die Gender Studies zum Rückzugsort für Queers geworden, während das Interesse der heterosexuellen Frauen am Feminismus als sozialer Bewegung und Wissenschaft nachgelassen hat, nachdem aus der sozialen Bewegung der Frauen institutionalisierte Gleichstellungspolitik geworden ist.

3) »Uncomfortable Conversations«

Die Begegnung von Feminismus und Queer-Theorie war anfangs nicht ohne Spannungen. Ein Sammelband aus den USA, der die unterschiedlichen Theorie­positionen gegenüberstellt, spricht von »Uncomfortable Conversations«.[18]

Queer-Theorie entstand als Kritik an den bis dahin relativ festen Identitäten des Feminismus. Sogar den Lesben- und Gay-Studies wurde vorgehalten, dass sie letztlich von einer zweigeschlechtlichen Welt ausgingen, in der nur das sexuelle Begehren einer Minderheit umgepolt sei. Dagegen setzte und setzt die Queer-Theorie auf eine Dekonstruktion sexueller Identitäten.

Das Patriarchat war das zentrale Paradigma des Feminismus. Das entsprechende Paradigma des Queerismus ist die hegemoniale heterosexuelle Matrix. Nur auf den ersten Blick sind beide miteinander vereinbar, zielen sie doch auf eine Kritik männlicher Herrschaft. Auf den zweiten Blick ist Heterosexualität jedoch die als selbstverständlich vorausgesetzte Basis des Patriarchats. Dagegen ist Heterosexualität für den Queerismus nur das Sekundärphänomen einer als solcher nicht weiter erklärten hegemonialen Struktur. Was zum zentralen Streitpunkt hätte werden können, nämlich die Heterosexualität an sich, wurde jedoch überdeckt durch einen mehr oder weniger radikalen Konstruktivismus.

Als offene Streitfrage wurde von der Queer-Theorie zunächst herausgestellt, dass der Feminismus das sexuelle Begehren der Frau nicht angemessen in Betracht ziehe, während umgekehrt von feministischer Seite betont wurde, Sexualität in Verbindung mit Gewalt bilde die Quelle männlicher Dominanz. Diese als Sex War[19] geläufige Auseinandersetzung wurde zwischen zwei Fraktionen der lesbisch-feministischen Community ausgetragen. Den radikalen standen libertäre oder sex-positive Feministinnen gegenüber.

Der Streit ist insofern noch interessant, als er von dem Dominanzfeminismus der Juristin Catharine A. MacKinnon geprägt wurde, der männliche Sexualität schlechthin[20]  als Quelle allen Übels brandmarkte. Kehrseite des radikalen Feminismus, für den MacKinnon steht, war einmal ein Differenzfeminismus. Ausgehend von der weiblichen Körperlichkeit und der mit ihr verbundenen Gebärfähigkeit wurden die positiven Qualitäten »weiblichen« Sozialverhaltens wie Empathie, Intuition und ganzheitliche Wahrnehmung betont.[21] Davon ist heute in den Gender Studies keine Rede mehr. Susan Pinkers »The Sexual Paradox«[22]V ist vom Feminismus totgeschwiegen worden. Die Geschlechterdifferenz wird fast[23] nur noch von der Psychologie thematisiert.[24]

In Deutschland entzündete sich an Judith Butlers Buch »Das Unbehagen der Geschlechter« (1990 [1991]) zunächst »ein Sturm der Entrüstung«.[25] Barbara Duden schrieb über »Die Frau ohne Unterleib«[26], Hilge Landweer »verteidigte« die Kategorie Geschlecht[27], Gesa Lindemann beklagte »die Verdrängung des Leibes«[28] und Barbara Holland-Cunz kritisierte den Konstruktivismus Butlers als »blass und diffus«[29].

Heute wird der ursprüngliche Antagonismus zwischen Feminismus und Queer Theorie nur noch wenig reflektiert.[30] Als schonungslose Darstellung dieses Antagonismus hätte man 2003 Stefan Hirschauers Aufsatz »Wozu ›Gender Studies‹?«[31] lesen können. Darin hält Hirschauer den Gender Studies vor, sie verstünden sich als erweiterte Frauenforschung; sie seien noch in politischer Rahmung gefangen und folgten damit der Logik sozialer Bewegungen; sie hielten am Geschlecht als Analysekategorie fest, anstatt die Geschlechterunterscheidung selbst zum Thema zu machen. Hirschauers scharfsinnige Darstellung wird zwar zitiert, aber ihre Brisanz nicht wahrgenommen.[32]

2005 und 2015 machten Schwerpunkthefte der Zeitschrift »Femina Politica« die »queerfeministische Politiken« zum Thema, mündeten aber nicht in eine breitere Auseinander­setzung. Wissenschaftsinterne Kritik an der queer- feministischen heteronegativen Perspektive gibt es praktisch nicht.[33] Die unterschied­liche Ausgangslage wurde durch den Erfolg in Gestalt einer »toleranzpluralistischen Integration«[34] verdeckt.

Erst im Anschluss an die Silvester-Übergriffe 2015 kam es zunächst in den Publikumsmedien[35] und dann auch in der wissenschaftlichen Literatur zu einer Debatte zwischen Alice Schwarzer[36] auf der einen Seite und Sabine Hark und Paula Irene Villa[37] auf der anderen. Während Schwarzer und ihre Mitautoren die Übergriffe als Auswüchse fremder Kulturen verurteilten, folgten Hark und Villa der postkolonialen Wende Judith Butlers und beklagten den impliziten Rassismus des weißen Feminismus. Bei diesem »Rosenkrieg« – den Ausdruck habe ich von Frau Rehder gelernt – ging es also gar nicht um die eigentlich zu erwartende Aus­einandersetzung um die Heterosexualität, sondern um Kritik am so genannten Neo­-Orientalismus, dem vorgehalten wird, dass er den Kampf gegen Sexismus sowie Toleranz gegen Homosexualität mit Abgrenzungen gegenüber Flüchtlingen und dem Islam verbinde.[38] Immerhin hieß es in einem Vortrag von Ilse Lenz, der Feminismus in Deutschland sei heute tief gespalten; die Bruchlinien verliefen entlang der Themen Antirassismus/Feminismus, Prostitu­ti­on/Abolitionismus und Queerer/Radikalfemi­nismus.[39] Aber innerfemini­stische Kritik am Queerfeminismus ist schwer zu finden.[40] Das mag auch mit einem Generationenkonflikt zusammenhängen, der schon 1998 von Ute Gerhard angesprochen wurde, sich aber erst heute voll entfaltet hat. Die alte Garde der heterosexuellen Feministinnen hat sich zur Ruhe gesetzt. Junge Frauen interessieren sich kaum noch für feministische Aktivitäten oder für die Geschlechterforschung nachdem die Gleichstellung der Frau offizielle Politik geworden ist. Die Gender Studies sind zur Domäne der Queers geworden.

Nachtrag: Das vollständige Vortragsmanuskript steht jetzt bei SSRN zu Verfügung: Roehl, Klaus F., Feminismus, Gender Studies und Rechtsentwicklung: Geschlechterforschung als Interessentenwissenschaft (Feminism, Gender Studies and Legal Development: Gender Studies As Interest Group Scholarship) (August 1, 2020). Available at SSRN: https://ssrn.com/abstract=3665173 or http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3665173.


[1]       Dazu etwa das Kapitel »Queer Theory« in Lutz Hieber, Zur Aktualität von Douglas Crimp. Postmoderne und Queer Theory, 2013, S. 85-110.

[2]       Einen Eindruck von der Vielfalt des Feminismus der 1980er Jahre vermittelt Judith Lorbers Kapitel über die »Variety of Feminisms«. Ferner Annegret Künzel, Feministische Theorien und Debatten, in: Lena Foljanty/Ulrike Lembke (Hg.), Feministische Rechts­wissenschaft, 2. Aufl., 2012, 52-73. Lorber sagt von sich selbst, sie sei auf dem Weg über einen liberalen und später sozialistischen Reformfeminismus zum konstruktivistischen Feminismus gelangt, den sie mit Postmodernismus und Queer Theorie verbunden habe. Dieser Weg scheint typisch gewesen zu sein.

[3]       Rüdiger Lautmann, Queerness, Forum Wissenschaft, 2018/3.

[4]       Queer wird »von einer Lust an Widersprüchlichkeiten, Uneinheitlichkeiten [und] Uneindeutigkeiten« getragen (Barbara Paul/Johanna Schaffer, Einleitung: Queer als visuelle politische Praxis, in: Barbara Paul/Johanna Schaffer, Hg., Mehr(wert) queer, Visuelle Kultur, Kunst und Gender-Politiken = Queer added (value), Bd. 11, 2009, S. 7-19, S. 19).

[5]       Harold Garfinkel, Passing and the Managed Achievement of Sex Status in an »Intersexed« Person, in: ders: Studies in Ethnomethodology, 1967, S. 116-185.

[6]       Erving Goffman, Interaktion und Geschlecht, 1994. Der Band enthält zwei Arbeiten, die Goffman 1977 und 1982 verfasst hat.

[7]       Candace West/Don H. Zimmerman, Doing Gender, Gender & Society 1, 1987, 125-151.

[8]       Auch bei Butler geht es um eine Praxistheorie, die aber anders, als diejenige von Bourdieu, auf Subversion statt auf Reproduktion abstellt (Andreas Reckwitz, Die Reproduktion und die Subversion sozialer Praktiken. Zugleich ein Kommentar zu Pierre Bourdieu und Judith Butler, in: Karl H Hörning/Julia Reuter (Hg.), Doing Culture, 2004, 40-53).

[9]       Als Schlüsseltexte der Queer-Theorie gilt ferner Eve Kosofsky Sedgwick, Between Men, English Literature and Male Homosocial Desire (1985). Teresa de Lauretis gab der Queer Theory 1991 mit ihrer Einleitung zu einem Band mit Vorträgen, die auf einer Konferenz im Februar 1990 gehalten worden waren, den Namen (Queer Theory. Lesbian and Gay Sexualities: An Introduction, Differences: A Journal of Feminist Cultural Studies 3, 1991, III- XVII).

[10]      Zwei Schlüsseltexte: Sandra Harding, The Science Question in Feminism, 1986; Donna Haraway, Situated Knowledges: The Science Question in Feminism and the Privilege of Partial Perspective, Feminist Studies 14, 1988, 575-599.

[11]      Vgl. Annegret Künzel, Feministische Theorien und Debatten, in: Lena Foljanty/Ulrike Lembke (Hg.), Feministische Rechtswissenschaft, 2. Aufl., 2012, 52-73, S. 63 Rn. 35; Sigrid Schmitz, Entweder — Oder? Zum Umgang mit binären Kategorien, in: Kirsten Smilla Ebeling (Hg.), Geschlechterforschung und Naturwissenschaften, 2006, S. 331-346.

[12]      Helga Haberler/Katharina Hajek/Gundula Ludwig/Sara Paloni (Hg.), Que[e]r zum Staat. Heteronormativitätskritische Perspektiven auf Staat, Macht und Gesellschaft, 2012.

[13]      Vgl. den Call for Papers der Sektion »Politik und Geschlecht« der DVPW »Queer. Widerstand. (Anti-) Kapitalismus und globale Ökonomien. Genealogien, Potentiale und Politiken queer-feministischer Kapitalismus- und Ungleichheitskritik« für eine Sektionstagung, die am 7./8. Mai 2020 in Marburg stattfinden soll.

[14]      Vgl. dazu ferner u. a. Bettina Kleiner, Heteronormativität, 2016, https://gender- glossar.de/glossar/item/55-heteronormativitaet; Jutta Hartmann/Christian Klesse/Peter Wagenknecht/Bettina Fritzsche/Kristina Hackmann (Hg.), Heteronormativität. Empirische Studien zu Geschlecht, Sexualität und Macht, 2007; Jutta Hartmann/Astrid Messer­schmidt/Christine Thon (Hg.), Queertheoretische Perspektiven auf Bildung, Pädagogische Kritik der Heteronormativität, 2017; Christine M. Klapeer, Vielfalt ist nicht genug! Heteronormativität als herrschafts- und machtkritisches Konzept zur Intervention in gesellschaftliche Ungleichheiten, in: Friederike Schmidt u. a. (Hg.), Selbstbestimmung und Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, 2015, S. 25-44; Volker Woltersdorff, Heteronormativitätskritik: ein Konzept zur kritischen Erforschung der Normalisierung von Geschlecht und Normativität, in: Ruth Becker/Beate Kortendiek (Hg.), Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung, 2. Aufl., 2008, 8 S.

[15]      Grundlegend war ihr Aufsatz »Race, Reform, and Retrenchment: Transformation and Legitimation in Antidiscrimination Law«, Harvard Law Review 101, 1988, 1331-1387; namensgebend ein Jahr später »Demarginalizing the Intersection of Race and Sex: A Black Feminist Critique of Antidiscrimination Doctrine« (University of Chicago Legal Forum, S. 139-167).

[16]      Stefan Hirschauer, Wozu »Gender Studies«?, Soziale Welt 54, 2003, 461-482, S. 462.

[17]      Socialist Review 80, 1985, 65-108; deutsch in: Donna Haraway, Die Neuerfindung der Natur. Primaten, Cyborgs und Frauen, 1995, 33- 72. In einem neuen Buch (Unruhig bleiben, 2018) sieht Haraway die Zukunft der Welt in einer Mischwesen-Phantasie.

[18]      Martha Fineman/Jack E. Jackson/Adam P. Romero, Feminist and Queer Legal Theory, Intimate Encounters, Uncomfortable Conversations, London 2009.

[19]      Ann Ferguson, Sex War: The Debate between Radical and Libertarian Feminists, Journal of Women in Culture and Society 10, 1984, 106-112; Aya Gruber, Sex Wars as Proxy Wars, Critical Analysis of Law, 6, 2019 = SSRN abstract 3395544.

[20]      Vgl. etwa die Texte in Henry Abelove (Hg.), The Lesbian and Gay Studies Reader, New York, NY 1993; Diana Fuss (Hg.), Inside/out, Lesbian Theories, Gay Theories, New York, London 1991.

[21]      Judith Lorber, The Variety of Feminisms and their Contributions to Gender Equality, [Electronic ed.], 1997, S. 16.

[22]      Susan Pinkers »The Sexual Paradox« (2008) ist vom Feminismus totgeschwiegen worden.

[23]      Eine Ausnahme ist die Bochumer Soziologin Heike Kahlert, die das Thema seit ihrer Dissertation von 1996 (Weibliche Subjektivität) verfolgt und sich besonders um die Rezeption des italienischen Differenzfeminismus verdient gemacht, jedoch kein eigenes Differenzkonzept entwickelt hat. Das Thema wird wieder aufgenommen von der Dissertation von Catrin Dingler, Der Schnitt. Zur Geschichte der Bildung weiblicher Subjektivität, 2019.

[24]      Doris Bischof-Köhler, Von Natur aus anders. Die Psychologie der Geschlechtsunterschiede, 4., Aufl., 2011; Richard A. Lippa, Gender Differences in Personality and Interests: When, Where, and Why?, Social and Personality Psychology Compass 4, 2010, 1098-1110.

[25]      Annamarie Jagose, Queer Theory, 2001, S. 185.

[26]      Barbara Duden, Die Frau ohne Unterleib: Zu Judith Butlers Entkörperung, Feministische Studien 11, 1993, 24-33.

[27]      Hilge Landweer, Kritik und Verteidigung der Kategorie Geschlecht, Feministische Studien 11 , 1993, 34-43.

[28]      Gesa Lindemann, Wider die Verdrängung des Leibes aus der Geschlechtskonstruktion, Feministische Studien 11, 1993, 44-54. Differenziert kritisch auch Stefan Hirschauer, Dekonstuktion und Rekonstruktion. Plädoyer für die Erforschung des Bekannten, Feministische Studien 11, 1993, 55-67. Auf der Linie Butler dagegen Carol Hagemann-White, Die Konstrukteure des Geschlechs auf frischer Tat ertappen?, Methodische Konsequenzen einer theoretischen Einsicht, Feministische Studien 11, 1993, 68-78.

[29]      Barbara Holland-Cunz, Naturverhältnisse in der Diskussion. Die Kontroverse um »sex and gender« in der politischen Theorie, in: Christine Bauhardt/Angelika Wahl (Hg.), Gender and Politics, 1999, 15-28.

[30]      Etwa in dem Abschnitt »Women or Gender?« bei Susan B. Boyd/Debra Parkes, Looking Back, Looking Forward, Social & Legal Studies 26, 2017, 735-756, S. 740f. Eine retrospektive Aufarbeitung aus queerfeministischer Sicht bietet Sabine Hark im 5. Kapitel ihrer Habilitationsschrift von 2005 (Dissidente Partizipation).

[31]      Stefan Hirschauer, Wozu »Gender Studies«? Geschlechtsdifferenzierungsforschung zwischen politischem Populismus und naturwissenschaftlicher Konkurrenz, Soziale Welt 54, 2003, 461-482.

[32]      Z. B. von Sigrid Metz-Göckel, Institutionalisierung der Frauen-/Geschlechterforschung, in: Ruth Becker/Beate Kortendiek (Hg.), Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung, 2. Aufl. 2008, S. 887-895, S. 892.

[33]      Vgl. dazu Eva Cyba, Sammelbesprechung »Genderforschung kontrovers«, Soziologische Revue 40, 2017, 494-509. Der von Anne Fleig herausgegebene Sammelband »Die Zukunft von Gender« (2014) wendet sich eher gegen eine Trivialisierung des Konzepts als dass grundsätzliche Kritik versucht würde. Die Kritik an den institutionalisierten Gender Studies kommt nur von außen, hauptsächlich aus dem allgemeinen Publikum.

[34]      Antke Engel, Wider die Eindeutigkeit, Sexualität und Geschlecht im Fokus queerer Politik der Repräsentation, 2002, S. 165.

[35]      Paula-Irene Villa, The Sargnagel talks back: Eine Replik auf die »EMMA«. Gender Studies als Sargnägel des Feminismus? Villa antwortet auf einen Artikel der aktuellen EMMA, Missy Magazine vom 12. 7. 2017, https://missy-magazine.de/blog/2017/07/12/the-sargnagel- talks-back-eine-replik-auf-die-emma/.

[36]      Alice Schwarzer (Hg.), Der Schock – die Silvesternacht von Köln, 2016.

[37]      Paula-Irene Villa/Sabine Hark, Unterscheiden und herrschen: Ein Essay zu den ambivalenten Verflechtungen von Rassismus, Sexismus und Feminismus in der Gegenwart, 2017.

[38]      Antje Schrupp, Die verschenkte Feminismusdebatte, Blätter für deutsche und internationale Politik, 2017, 87-88.

[39]      Ilse Lenz, Die Sargnägel der feministischen Öffentlichkeit? Zu den aktuellen Spaltungen im Feminismus, Vortrag auf der Tagung Feminismus und Öffentlichkeit: Kritik, Widerstand und Interventionen im medialen Wandel vom 4. -6. 10. 2017. Ich kenne nur die Zusammenfassung des Vortrags und den Tagungsbericht von Imke Schminke, Feministische Studien 36, 2018, 200-203.

[40]      Etwa bei Ute Gerhard, Für eine andere Gerechtigkeit. Dimensionen feministischer Rechtskritik, 2018, S. 55, 6

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Geschlechterforschung als Interessentenwissenschaft Teil II

Die Queers als Minderheit

Dies ist die erste Fortsetzung des Eintrags vom 30. 7. 2020.

III. Um wessen Interessen und um welche Interessen geht es?

1) Der tückische Interessenbegriff

Der Interessenbegriff hat viele Tücken.

Bedürfnis und Interesse: Sicher existieren biologische Grundbedürfnisse nach Nahrung, Kleidung oder jedenfalls Wärme, Befriedigung der Sexualität und Schlaf. So sind menschliche Bedürfnisse zwar alle mehr oder minder auf einen biologischen Ausgangspunkt bezogen. Sie sind dadurch aber keineswegs determiniert. Vielmehr ist es die soziale Überformung, die den Bedürfnissen jeweils ihre konkrete Gestalt gibt, die Bedürfnisse zu Interessen werden lässt.

Subjektiver und objektiver Interessenbegriff: Während ein subjektiver Interessenbegriff darauf abstellt, was ein Mensch tatsächlich wünscht oder will, schreibt der objektive Interessenbegriff den Subjekten vor, was sie wünschen sollen, was für sie gut und richtig ist. Er beruht damit auf einer Idee vom guten oder wertvollen Leben. Wenn man den Unterschied deutlich machen will, redet man von berechtigten, allgemeinen, verallgemeinerungsfähigen oder öffentlichen Interessen.

Artikulierte und vermutete Interessen: Vielfach weiß man nicht, was die Menschen wünschen und wollen. Man kann sie auch nicht immer fragen. Dann muss man Mutmaßungen über ihre Wünsche anstellen. Oft macht man sich aber gar nicht mehr klar, ob man eigentlich Mutmaßungen über die subjektiven Interessen der Betroffenen ausspricht oder ob man ihnen als »Interesse« zuschreibt, was man für sie als gut und richtig ansieht.

Kurzfristige und langfristige Interessen: Ähnliche Übergänge treten auf, wenn kurzfristige und langfristige Interessen zur Debatte stehen. Kurzfristig mag es im Interesse einer Person liegen, häufig den Partner zu wechseln. Langfristig könne es für sie besser ein, wenn sie eine feste Bindung einginge. Wenn wir sie nur richtig aufklärten, würde sie vermutlich selbst auf ihre aktuellen Wünsche zugunsten ihrer langfristigen Interessen verzichten. Ein Beobachter ist leicht geneigt, unterstellte langfristige Interessen eines Individuums dessen aktuellen subjektiven Interessen vorzuziehen.

Individuelle und Gruppeninteressen: Eine andere Verschiebung stellt sich ein, wenn es um die Interessen einer Gruppe geht. Heikel ist schon die Abgrenzung der Gruppe. Das Interesse darf nicht selbst zum Abgrenzungsmerkmal werden. Die konkreten Wünsche der Mitglieder einer Gruppe laufen keineswegs immer konform. Was für die Gesamtheit der Frauen nützlich ist, liegt nicht immer auch im Interesse jeder Einzelnen. Die Zusammenfassung der individuellen Wünsche zu einem gemeinsamen Interesse bedeutet daher regelmäßig schon eine Objektivierung.

Wegen der verbreiteten, fast unvermeidbaren Ambivalenz des Interessenbegriffs ist es vermessen, zumal in der hier gebotenen Kürze, Frauen und Queers, sei es als Individuen, sei es als Gruppe, bestimmte Interessen zuzuschreiben. Das gilt umso mehr, als die Queers unter sich ebenso wenig eine einheitliche Gruppe bilden wie Frauen oder Männer. Aber man kann der Frage nach den Interessen nicht ausweichen.

2)      Queers als Minderheit

Anders als Frauen bilden Queers eine Minderheit, und dieser Status bestimmt ihre Interessenlage. Als Minderheit haben die Queers mit Ausgrenzungs- und Marginalisierungsprozessen zu kämpfen. Die Einordnung der Queers als Minderheit ist aus der Sicht der Queer-Theorie nicht akzeptabel. Aus soziologischer und politikwissenschaftlicher Sicht bleibt aber keine andere Wahl.

Die Verteilung der äußeren Geschlechtsmerkmale auf zwei Geschlechter ist beim Menschen die biologische Normalität. Etwa 2 % werden intersexuell geboren, das heißt, sie können von ihren äußeren Geschlechtsmerkmalen her nicht einem der beiden Geschlechter zugeordnet werden.[1] Es gibt kaum verlässliche Zahlen darüber, wieweit die tatsächliche sexuelle Orientierung von der biologisch erwartbaren abweicht, wie viele Menschen also schwul-, lesbisch-, bi- oder transsexuell sind. Die empirische Forschung begegnet bei Fragen zum Sexualverhalten großen Schwierigkeiten. Schwierigkeiten rühren nicht zuletzt daher, dass die Zahlen oft von Betroffenen erhoben werden. Schon Kinsey verfolgte bei seinen Befragungen das Ziel, Homosexualität als mehr oder weniger normal erscheinen zu lassen. So schwanken die Schätzungen zwischen drei und zehn Prozent und werden anscheinend erheblich von der Homophilie oder Homophobie der Schätzer beeinflusst. Aber auf Genauigkeit kommt es hier nicht an. Man liegt auf der sicheren Seite, wenn man von einer Größenordnung von höchstens zehn Prozent ausgeht.[2] Damit sind und bleiben die Queers eine Minderheit.

Die Queer-Theorie verwirft die biologische Normalität der Zweigeschlechtlichkeit als irrelevant. Der Umstand, dass die Binarität der Geschlechter nur der biologische Normalfall ist, der allerhand Abweichungen kennt, muss dafür herhalten, dass es keinen Normalfall gibt.[3] Analoges gilt für die sexuelle Orientierung.

Der Normalitätsbegriff ist mit einer starken (ab-)wertenden Konnotation belastet. Sie rührt nicht zuletzt von seiner Verwendung in Medizin und Psychiatrie her, wo Normalität Gesundheit bedeutet, Abweichung also Krankheit. Zumal die Queers haben mit diesem Normalitätsbegriff ihre bitteren Erfahrungen gemacht. Aber das ist kein Grund, auf die Unterscheidung zwischen (biologischer) Normalität, Normativität und Normalismus[4] zu verzichten. Auch der kritische Normalitätsdiskurs, wie er heute im Anschluss an Canguilhem und Foucault von Jürgen Link angeführt wird, zeigt keinen Ausweg.

Alle Versuche, Normalität deskriptiv einzugrenzen, müssen als gescheitert gelten. Zwar lassen sich wunderbare Statistiken mit Durchschnittswerten und Normalverteilungen erstellen. Aber zwischen normal und anormal gibt es keine scharfe Grenze. Canguilhem hat in seinen medizinhistorischen Untersuchungen gezeigt, dass die Suche nach einer Qualitätsschwelle zwischen dem normalen und einem pathologischen Zustand vergeblich war. Andererseits lässt sich nicht leugnen, dass es Kranke gibt. Canguilhem verweist daher für den Krankheitsbegriff auf die Klinik, wo sich die Menschen melden, die unter ihrem Zustand leiden. Außerdem akzeptiert er – was bei der Lektüre seiner Untersuchung gerne überlesen wird – dass es neben dem gleitenden Übergang von der Physiologie zur Pathologie doch auch Qualitätssprünge gibt. Die Kontinuitätsthese passt nicht bei Infektionskrankheiten[5], und bei »Phänomenen wie angeborener Klumpfuß, Homosexualität, Diabetes und Schizophrenie«. Insoweit spricht Canguilhem von Anomalien.[6] Selten beeinträchtigen sie die Lebensfähigkeit des Individuums. Noch seltener erweisen sie sich als evolutionär. »Das Anomale ist nicht schon das Pathologische.«[7] Ob eine Anomalie pathologisch ist, hängt, jedenfalls bei Menschen, davon ab, ob sie subjektiv darunter leiden und deshalb Therapie suchen. Insoweit gibt es freilich Rückkopplungsprozesse, bei denen Normalität ins Spiel kommt. Was als belastend empfunden wird, kann sich dem Betroffenen aus einem Vergleich mit anderen, aber auch aus Therapieangeboten erschließen. Wichtiger ist deshalb eine andere These Canguilhems, die These nämlich »daß es an sich und a priori keine ontologische Differenz zwischen gelungenen und verfehlten Gebilden des Lebens gibt«.[8]

Normalität ist zunächst ein deskriptiv statistisches Phänomen. Normal bedeutet dann einfach nur, dass Abweichungen vorkommen. Zwischen Normalität und Normativität steht als psychisches Phänomen die normative Kraft des Faktischen. Der Begriff stammt bekanntlich von Georg Jellinek.[9] Mit dem Faktischen meinte Jellinek das soziale Faktum der Übung oder Gewohnheit. Im Zusammenhang mit Behinderung und Geschlecht muss man aber auch die normative Kraft naturhafter Normalität bedenken. Was als naturhaft normal erscheint, wird als erstrebenswert angesehen. Normalismus ist ein sozialer Mechanismus, der das psychische Phänomen zu einer sozialen Meta-Norm macht.[10]

Was die Queer-Theorie als heterosexuelle Matrix oder Zwangsheterosexualität beklagt, ist die triviale, aber deshalb nicht weniger gravierende Folge der normativen Kraft des Faktischen. Noch vor allem religiösen oder moralischen Überbau äußert sie als »Natur der Sache« ihre Überzeugungskraft. Die biologische Normalität begründet Erwartungen an das sexuelle Verhalten. Das Ergebnis ist die kritisch so genannte Heteronormativität, nach der dem anatomischen Geschlecht eine soziale Geschlechtsidentität entspricht, so dass heterosexuelles Begehren und verschiedengeschlechtliche Paare den Normalfall darstellen. Wer aus diesem Schema herausfällt, gehört zur Minderheit der Queers.

Was Tocqueville die »Tyrannei der Mehrheit« nannte, ist nicht nur ein Demokratieproblem. Die Distanzierung von allem Fremden ist zunächst ein psychisches und in der Folge ein soziales Phänomen, das zu Abgrenzung, Ausgrenzung und Diskriminierung führt. Minderheiten müssen sich die Verbreitung von Opferideologien und Verschwörungstheorien entgegenhalten lassen. Sie leiden unter dem so genannten Minority-Stress, der zu Krankheitsfolgen führen. Andererseits können sich in Minderheiten auch positive Solidarisierungseffekte ergeben.

Der anatomische Befund oder von der heterosexuellen Norm abweichende Präferenzen machen noch keine Minderheit im sozialen Sinne. Dazu müssen diese Besonderheiten erst wahrgenommen werden. Dann gibt es mehrere Stufen der sozialen Konstruktion von Minderheiten. Auf der ersten Stufe ist es allein die Andersartigkeit, die Reaktionen auslöst.[11] Auf der zweiten Stufe folgt die »Problematisierung«.[12]

Als Minderheit sind Queers wie alle Minderheiten einer strukturellen Diskriminierungsgefahr ausgesetzt. Sie sind mit dem gesellschaftlichen Normalismus konfrontiert, der die Heteronormativität hervorbringt, die wiederum vielfältige Ausgrenzungen und Zurückweisungen zur Folge hat.

Der Normalismus ist für diejenigen, die aus der Normalität herausfallen, prinzipiell belastend. Die Lösung scheint dann zu sein, dass man schon die Normalität als solche angreift, indem man sie als kontingente, letztlich willkürliche Konstruktion darstellt. Das ist indessen eine erkenntnistheoretische Notlösung. [13]

3)      Zielkonflikte

Hirschfelds Strategie, »Nicht-Heterosexualität als ›drittes Geschlecht‹ zu naturalisieren«[14], war aus heutiger Sicht durchaus erfolgreich. Aber mit diesem Erfolg gibt die Queer-Theorie sich nicht zufrieden, denn das dritte Geschlecht der Queers bleibt eine Minderheit. Das Ziel ist deshalb, »der Heterosexualität ihren Anschein normativer Natürlichkeit zu nehmen und sie in den Zusammenhang patriarchaler Geschlechterverhältnisse zu rücken«[15]. Von außen betrachtet erweist sich die Queer-Theorie als ein »diskursiver Vorstoß über die bisherigen Grenzen der menschlichen Natur hinaus«[16].

Gruppenrechte gibt es nur für ethnische, religiöse und sprachliche Minderheiten. Die hier in Rede stehenden Minderheiten sind auf den Schutz individueller Menschenrechte und von allgemeinen und besonderen Diskriminierungsverboten angewiesen. Minderheitenpolitik konzentriert sich auf den Abbau von Diskriminierungen, auf die Übung von Toleranz und die Akzeptanz von Diversität. Der Queer-Theorie ist das nicht genug. Sie wendet sich gegen eine »Randgruppenstrategie«[17], gegen »lesbisch-schwulen Minderheitenpolitiken«[18] und verlegt sich darauf, die Heterosexualität zu dekonstruieren, um den Queers ihren Minderheitsstatus nehmen. Die spezifische Strategie des Kampfes gegen die Diskriminierung von Queers besteht darin, die Differenz zwischen den Geschlechtern und sexuellen Orientierungen qua Wissenschaft zu minimieren. Dazu dienen ein radikaler Konstruktivismus und kühne Neuinterpretationen der Biologie[19]. Das ist die Strategie des Degendering[20].

Die queerfeministische Strategie der Destabilisierung von Heteronormativität gerät in Konflikt mit dem Feminismus, der schon begrifflich die Geschlechterdifferenz repräsentiert. Zwar ist für den Feminismus die Idee attraktiv, dass mit der Auflösung heterosexueller Identitäten männliche Herrschaft in sich zusammenfiele. Deshalb kann auch der Feminismus, jedenfalls der Tendenz nach, die Bedeutung des biologischen Geschlechts minimieren. Aber es ist schwer vorstellbar, dass Frauen schlechthin auf Heterosexualität verzichten wollen. Unter diesen Umständen wird die 1993 von Bettina Heintz gewählte Überschrift »Auflösung der Geschlechterdifferenz«[21] zum Formelkompromiss. Unter diesem Titel referierte Heintz affirmativ die von ihr »postfeministisch«[22] genannte Theoriewelt des Queerfeminismus und nannte »Geschlecht« eine »durch und durch historische Kategorie« (S. 35). Doch schon in diesem Text wurde am Ende aus der »De-Naturalisierung des Geschlechterbegriffs« (S. 38) die De-Institutionalisierung der Geschlechterdifferenz. In späteren Arbeiten führt Heintz vor, wie sich Reproduktion und Aufhebung der Geschlechterdifferenz auch durch die Kombination klassisch­-soziologischer Theorien begreifen lassen.[23] Die Geschlechter­differenz verfällt nicht schlechthin der Auflösung. Nur in den für die Gleichheit relevanten Sektoren wie Politik, Wirtschaft und Wissenschaft verliert sie ihre Bedeutung. So gelingt es der Geschlechterforschung, Zielkonflikte unter der Decke zu halten. Sie kommen zum Vorschein, wenn es in der Politik konkret wird.

Queer-Theorie hat Probleme mit dem Gender-Mainstreaming. Gender Mainstreaming ist offizielle Politik der UNESCO, der EU und der Bundesrepublik. In den maßgeblichen Dokumenten wird zwar zwischen Gender und Sex unterschieden, Gender ist jedoch nur die soziale Rolle von Mann und Frau.[24] Gender Mainstreaming belässt es damit bei der Heterosexualität. Dagegen setzt der Queerfeminismus auf Degendering.

Queer-Theorie betont in besonderer Weise die Intersektionalität oder Verschränkung sozialer Ungleichheiten und hat deshalb Schwierigkeiten mit den universalistischen Gleich­heitsvorstellungen des Feminismus. Das zeigte sich bei der Zuschreibung der Kölner Silvesterübergriffe zu den so genannten Nafris. Das zeigt sich aber auch im Umgang mit Kopftuch, Schleier und Beschneidung.

Wer die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als ein zentrales Anliegen des Feminismus sieht, muss den Vorwurf eines neoliberalen Elitefeminismus fürchten, denn der Familienbegriff ist per se als »traditional« und heteronormativ belastet. Familie ist die heterosexuelle Kleinfamilie. Deshalb kritisiert Lautmann konsequent[25] im Namen der Queer-Theorie den »Normalisierungskurs, wie er beispielsweise zur Öffnung der traditionellen Ehe nun auch für gleichgeschlechtliche Paare geführt hat. Statt die Institution zu schleifen, wie es vielen Lesben vorschwebte, schreiten wir nun brav zum Standesamt.«[26]

An die Medien richten sich Repräsentationsforderungen von Minderheiten. Nach Laienverständnis wäre solche Repräsentation adäquat, wenn sie nach dem Proportio­nalitätsgrundsatz erfolgte. Diesem Grundsatz entspricht die Quotenpolitik des Feminismus.[27] Die Repräsentationsstrategie des Queerismus hat dagegen keinen »Wirklichkeit abbildenden Charakter«, der »vorgegebene soziale Realitäten sichtbar macht«, sondern soll »antizipativ und transformatorisch« in die symbolische Ordnung intervenieren.[28]

Die Rechtspolitik steht vor einer Diskussion um die Reform der Regulierung der Reproduktionsmedizin.[29] Vor 1990 gab es aus der Frauenbewegung heraus Kritik der Reproduktionstechnologien, die sich in wiederholten Kongressen »Frauen gegen Gen- und Reproduktionstechnologien« äußerte. Diese Kritik ist seither weitgehend verstummt. Es liegt auf der Hand, dass Queers insoweit andere Interessen haben als heterosexuelle Paare. Das gilt auch für die Folgeprobleme im Familienrecht, wo die Heteronormativität herausgefordert wird, wenn mehr als zwei Menschen die Elternschaft für sich in Anspruch nehmen.[30] Aus juristischer Sicht mach Hillgruber geltend, Kinder hätten ein Recht auf Eltern, und zwar grundsätzlich auf einen Vater und eine Mutter, womit die Elternschaft für gleichgeschlechtliche Paare ausgeschlossen wäre.[31]

Im Anschluss an den Beschluss des BVerfG zum Geschlechtseintrag für Intersexuelle wird der völlige Verzicht eines Geschlechtseintrags in dem zu reformierenden Personenstandsrecht gefordert, wohl nicht zufällig von einer Wissenschaftlerin, die sich im Lebenslauf als »verpartnert« zu erkennen gibt und auf ihr Engagement im Autonomen Schwulen- und Lesbenreferat an der Kölner Universität verweist.[32]

Weitere Sachprobleme der Allianz zeigen sich in der Toilettenfrage[33] und beim sprachlichen Gendering. Aus queerfeministischer Sicht sind nach Geschlechtern getrennte Toiletten diskriminierend. Viele Frauen dagegen möchten getrennte Toiletten als Schutzräume behalten. Die gängigen sprachlichen Doppelbezeichnungen affirmieren die Heterosexualität. Das Gendersternchen, das Abhilfe bieten soll, hat sich bisher nicht durchgesetzt, und vor allem, es lässt sich nicht sprechen.

Queer-Theorie legt bei der Sexualpädagogik in Schule und Kindergarten einen Akzent auf die Behandlung von Homosexualität und Regenbogenfamilien[34], der dem Heterofeminismus jedenfalls kein besonderes Anliegen ist. Als Gegner werden vor allem Kirchen und »konservative Kreise« ausgemacht.

Ein relativ neues Thema ist der Umgang mit der Gender-Dysphorie Jugendlicher.[35] Anscheinend werden die Fälle häufiger, in denen Jugendliche, oft gegen den Wunsch ihrer Eltern, eine Geschlechtsumwandlung wünschen. Es ist unklar, ob diese Gender-Dysphorie nur ein Sekundärphänomen psychischer Störungen der Heranwachsenden bildet, so dass man mit medizinischen Maßnahmen zurückhaltend sein müsste. Psychologische und psychiatrische Sachverständige, die als Gutachter in Betracht kommen, haben sich insoweit spezialisiert, weil sie, ähnlich wie Sexualforscher, nicht selten selbst betroffen sind. Es liegt nahe, dass aus queerfeministischer Sicht den Wünschen der Betroffenen schneller nachgegeben wird.

Die Minderheit der Queers ist in sich so verschieden, dass es eine grobe Vereinfachung darstellt, ihr einheitliche Interessen zuzuschreiben. Das zeigt sich bei der Einordnung von Intersexuellen im Sport.[36] Einerseits gilt es, der vergleichsweise geringeren Körpergröße und Kraft der Frauen Rechnung zu tragen. Andererseits ist dem Phänomen der Intersexualität gerecht zu werden. Während die Rolle von Megan Rapinoe im Frauenfußball unstrittig ist, wird heftig darüber gestritten, ob die Olympiasiegerin Casta Semenya sich weiterhin um Meistertitel im Frauensport bewerben dar.

Nachtrag: Das vollständige Vortragsmanuskript steht jetzt bei SSRN zu Verfügung: Roehl, Klaus F., Feminismus, Gender Studies und Rechtsentwicklung: Geschlechterforschung als Interessentenwissenschaft (Feminism, Gender Studies and Legal Development: Gender Studies As Interest Group Scholarship) (August 1, 2020). Available at SSRN: https://ssrn.com/abstract=3665173 or http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3665173.

Nachtrag vom 1. Juli 2022: Zur Gender-Dysphorie im Hinblick auf die Pläne der Ampelkoalition für ein Selbstbestimmungsgesetz, das es Transsexuellen erleichtern soll, ihren Vornamen und die Geschlechtsangabe im Personenstandsregister zu ändern: Thomas Thiel, Das Schweigen über den Sexus., FAZ vom 30. 6. 2022. Mein Problem: Die Forderung nach freizügiger medizinischer Hilfe zum Geschlechtswandel passt irgendwie nicht zum Dogma des sozialen Geschlechts.

Nachtrag vom 17. Juli 2022: Zum Thema: Boulware, Susan u. a., Biased Science: The Texas and Alabama Measures Criminalizing Medical Treatment for Transgender Children and Adolescents Rely on Inaccurate and Misleading Scientific Claims (April 28, 2022) SSRN 4102374.

Nachtrag vom 27. Februar 2024: Pressemitteilung Uniklinikum Jena zu Florian D. Zepf u. a., Beyond NICE: Aktualisierte systematische Übersicht zur Evidenzlage der Pubertätsblockade und Hormongabe bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie, Z Kinder Jugendpsychiatr Psychother 2024: In Westeuropa nimmt die Zahl der Kinder und Jugendlichen sprunghaft zu, die sich nicht zu dem Geschlecht gehörig fühlen, dessen Merkmale ihr Körper aufweist, und die deshalb Hilfe suchen. Eine jetzt erschienene aktualisierte systematische Übersichtsarbeit bewertet die Studienlage zur Pubertätsblockade und Hormongabe bei Minderjährigen als unzureichend und betont die deshalb besondere Bedeutung von psychologischen und psychotherapeutischen Interventionen bei Heranwachsenden mit Geschlechtsdysphorie.


[1]       Gelegentlich kommt es vor, dass die äußeren Geschlechtsmerkmale eindeutig erscheinen, dennoch aber hormonale oder anatomische Besonderheiten bestehen, die nicht zum äußeren Geschlecht passen(Claire Ainsworth, Sex Redefined, Nature 58, 2015, 288-291).

[2]       LGBT-Erhebung in der EU, Erhebung unter Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen in der Europäischen Union; Ergebnisse auf einen Blick, Luxemburg 2014.

[3]       Ein Beispiel gibt Judith Lorber, Gender-Paradoxien, 1999, S. 87 f.

[4]       Ich übernehme diesen von Jürgen Link geprägten Begriff ohne dessen elaborierten Unter- und Überbau (Jürgen Link, Normal/Normalität/Normalismus, in: Karlheinz Barck/u. a. (Hg.), Ästhetische Grundbegriffe. Historisches Wörterbuch in sieben Bänden, 2010, Bd. 7, S. 538-562).

[5] Canguilhem, Das Normale und das Pathologische, 1974, S. 55.

[6] Canguilhem S. 15, 81ff.

[7] Canguilhem S. 94.

[8]       Canguilhem S. 12.

[9]       Allgemeine Staatslehre, 3. Aufl., Berlin 1914, S. 337ff.

[10]      Das ist meine Trivialisierung des überkomplexen Konzepts von Jürgen Link, Versuch über den Normalismus. Wie Normalität produziert wird, 1996. Georg Jellinek, Max Weber und David Hume kommen bei Link nicht vor. Stattdessen beginnt er mit Foucault und macht sich die Sache damit unnötig schwer.

[11]      Das ist ein großes Thema für sich, das hier nicht einmal angedeutet werden kann. Ich beschränke mich daher auf zwei Zitate von Autoren, die von Feministinnen respektiert werden. Bei Simone de Beauvoir (Das andere Geschlecht [1949]) liest man schon in der Einleitung: »Die Kategorie des Anderen ist so ursprünglich wie das Bewußtsein selbst. In den primitivsten Gesellschaften, in den ältesten Mythologien findet sich immer eine Dualität: die des Gleichen und des Anderen. … Die Alterität ist eine grundlegende Kategorie des menschlichen Denkens. Keine Gemeinschaft definiert sich jemals als die Eine, ohne sich sofort die Andere entgegenzusetzen. Es genügt, daß drei Reisende zufällig im selben Zugabteil sitzen, damit alle übrigen Reisenden irgendwie feindliche ›andere‹ werden.« Stuart Hall schreibt von der  »Konstruktion ›des Anderen« im »Innenraum des Rassismus« (Rassismus als ideologischer Diskurs, Argumente 178, 1989, 913-921).

[12]      Diesen Vorgang hat Rüdiger Lautmann eindrucksvoll beschrieben: Paradoxe Effekte einer Problemgruppenkonstruktion: Repression und Emanzipation der Homosexuellen seit 1850, in: Dörte Negnal (Hg.), Die Problematisierung Sozialer Gruppen in Staat und Gesellschaft, Wiesbaden 2019, S. 295-319.

[13]      Zutreffend insoweit Katrin Wille, wenn sie klärt, dass die »Geschlechterunterscheidung nicht auf der Theorieebene der Form der Unterscheidung verhandelbar ist, sondern auf die Ebene der Strukturen der Unterscheidung gehört« (Form und Geschlechterunterscheidung, in: Tatjana Schönwälder-Kuntze u. a., George Spencer Brown, 2. Aufl. 2009, S. 273-285, S. 274).

[14]      Peter Wagenknecht, Was ist Heteronormativität? Zu Geschichte und Gehalt des Begriffs, in: Jutta Hartmann u. a. (Hg.), Heteronormativität, 2007, 17-34, S. 20.

[15]      Peter Wagenknecht, Was ist Heteronormativität? Zu Geschichte und Gehalt des Begriffs, in: Jutta Hartmann u. a. (Hg.), Heteronormativität, 2007, 17-34, S. 19.

[16]      Die Formulierung übernehme ich von Peter Wehling, Selbstbestimmung oder sozialer Optimierungsdruck? Perspektiven einer kritischen Soziologie der Biopolitik, Leviathan 36, 2008, 249-273, S. 252.

[17]      Rüdiger Lautmann, Queerness, Forum Wissenschaft, 2018, online.

[18]      Sabine Hark, Queer-Studies, in: Christina von Braun/Inge Stephan (Hg.), Gender@Wissen, 2005, 285-303, S. 286.

[19]      Die Grande Dame des Gender-Konstruktivismus ist Judith Lorber. Hier genügt es, auf ihr Hauptwerk »Paradoxes of Gender« (1995) zu verweisen. Ich zitiere die deutsche Übersetzung von 1999. Dort (S. 85 ff) wird die biologische Differenz damit abgetan, dass männliche und weibliche Genitalien aus dem gleichen Fötalgewebe entstehen und dass es Menschen gibt, die nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind.

Heinz-Jürgen Voss nimmt für sich in Anspruch, in seiner bei Rüdiger Lautmann entstandenen Dissertation den soziologischen Nachweis geführt zu haben, dass die Geschlechterdifferenz kulturell produziert und daher auch änderbar ist, weil die Geschlechterbiologie insofern immer von Vorannahmen ausgegangen sei, dass Geschlecht tatsächlich aber immer erst im Laufe der Zellentwicklung festgelegt werde (Heinz-Jürgen Voss, Making Sex Revisited. Dekonstruktion des Geschlechts aus biologisch-medizinischer Perspektive, 2010). Das letztere ist vermutlich richtig, ändert aber nichts daran, dass am Ende der Zellentwicklung im Normalfall eine Differenzierung in zwei Geschlechter steht; vgl. prägnante Darstellung des Humangenetikers Eberhard Passarge, Wie viele Geschlechter gibt es?, FAZ vom 17. 4. 2019. Der verkappte Biologismus von Voss wird deutlich, wenn man das Argument vergröbert: Die Geschlechterdifferenz ist irrelevant bzw. sozial konstruiert, denn es gibt Lebewesen, die sich ungeschlechtlich vermehren.

[20]      Vgl. dazu das Doppelheft 3/4 aus 2004 der Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien mit der Einleitung von Angelika Wetterer/Angelika Saupe, »Feminist politics« oder »Gender Mainstreaming«: Über getrennte Diskurse und separierende Begriffe (S. 3-8) und den folgenden Beiträgen, insbesondere Judith Lorber, Man muss bei Gender ansetzen, um Gender zu demontieren: Feministische Theorie und Degendering (S. 9-24).

[21]      Bettina Heintz, Die Auflösung der Geschlechterdifferenz. Entwicklungstendenzen in der Theorie der Geschlechter, in: Elisabeth Bühler (Hg.), Ortssuche. Zur Geographie der Geschlechterdifferenz, Zürich 1993, S. 17-49.

[22]      Die Benennung der neuen Geschlechterforschung als »Postfeminismus«, die den Zielkonflikt noch erkennen ließ, hat sich nicht durchgesetzt. Heute dient »Postfeminismus« eher zur Kennzeichnung eines als neoliberal kritisierten »Neuen« Feminismus. An dieser Stelle darf ich wohl noch einmal die unveröffentlichte Magisterarbeit von Katja Sabisch zitieren, ist die Autorin doch inzwischen Lehrstuhl­inhaberin in Bochum, wo sie auf ihrer Webseite (mit Notenangabe) auf diese Arbeit hinweist: Im Zeichen des Postfeminismus – Postfeministische Zeichen? Zur Problematisierung des feministischen Subjektes im Kontext politischer Handlungsfähigkeit. Sabisch findet den Ausweg aus dem feministischen Dilemma, indem sie auf postmoderne Konzepte baut (S. 62): »Das postfeministische Konzept impliziert einen transversalen Blick auf die Kategorie Geschlecht, um einer essentiellen und universalistischen Bestimmung des feministischen Subjektes entgegenzuwirken.« Das bleibt wunderbar wolkig.

[23]      Der vorgenannte Artikel von Heintz gibt ein Lippenbekenntnis zum Butler-Feminismus ab, schwenkt dann aber auf den Neoinstitutionalismus ein (nicht ganz so deutlich die Kritik von Sabine Hark, Dissidente Partizipation, S. 37ff.). Spätere Arbeiten kommen ohne queerfeministische Untertöne aus: Bettina Heintz/Eva Nadai, Geschlecht und Kontext. De- Institutionalisierungsprozesse und geschlechtliche Differenzierung, Zeitschrift für Soziologie 27, 1998, 75-93. In Fußnote 12 wird angemerkt, die früher beklagte Rezeptionssperre gegenüber der konstruktivistischen Geschlechterthese sei in ihr Gegenteil umgeschlagen. Bettina Heintz, Ohne Ansehen der Person? De-Institutionalisierungsprozesse und geschlechtliche Differenzierung, in: Sylvia Marlene Wilz (Hg.), Geschlechterdifferenzen — Geschlechterdifferenzierungen, 2008, S. 231-251. In Fußnote 6 zitiert Heintz hier immerhin für den »voraussetzungsvollen sozialen Prozess« der Deutung von »Geschlechtszeichen« eine ältere Arbeit von Hirschauer. Ihren eigenen Text von 1993 scheint Heintz vergessen zu haben.

[24]      So deutlich im Definitionsteil des UNESCO’S Gender Mainstreaming Implementation Framework (GMIF) for 2002-2007.

[25]    Günter Burkhart, Soziologie der Paarbeziehung, 2018, S. 243f.

[26]    Rüdiger Lautmann, Queerness, Forum Wissenschaft 3/2018.

[27]    Dazu eine ausgewogene Stellungnahme von Friederike Wapler, Politische Gleichheit: Demokratietheoretische Überlegungen, Jahrbuch des öffentlichen Recht NF 67, 2019, 427­455.

[28]    Wagenknecht (wie Fn. 47) S. 29 unter Verwendung von Zitaten von Antke Engel, Wider die Eindeutigkeit. Sexualität und Geschlecht im Fokus queerer Politik der Repräsentation, 2002. iii-xvii; ferner Alek Ommert/Skadi Loist, Zu queer-feministischen Repräsentations­praxen und Öffentlichkeiten, in: Celine Camus u. a. (Hg.), Im Zeichen des Geschlechts, 2008, 124-140.

[29]    Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V (Hg.), Fortpflanzungsmedizin in Deutschland — für eine zeitgemäße Gesetzgebung, März 2019. Einen Eindruck von der aktuellen Diskussion vermittelt das Schwerpunktheft »Reproduktionstechnologien, Generativität, Verwandtschaft« der Zeitschrift Feministische Studien (Band 37 Heft 1, 2019).

[30]    Susanne Baer im Interview: »Die Geschlechtergleichstellung hat eine etwas ambivalente Situation erreicht«, Femina Politica 2012/2, 24-37, S. 32. Aus juristischer Sicht zuletzt etwa Christian Hillgruber, Gibt es ein Recht auf ein Kind?, JZ 75, 2020, 12-20.

[31]      Christian Hillgruber, Gibt es ein Recht auf ein Kind?, JZ 75, 2020, 12-20.

[32]      Berit Völzmann, Postgender im Recht? Zur Kategorie »Geschlecht« im Personenstandsrecht, JZ 74, 2019, 381. Völzmann will auf das Geschlecht als Personenstandskategorie ganz verzichten.

[33]      Ulrike Lembke, Alltägliche Praktiken zur Herstellung von Geschlechts-Körpern oder: Warum Unisex-Toiletten von Verfassungs wegen geboten sind, Zeitschrift für Rechtssoziologie 38, 2019, 208-243.

[34]      Stefan Timmermanns/Elisabeth Tuider u. a., Sexualpädagogik der Vielfalt, 2008; Uwe Sielert, Sexualpädagogik, Gender Glossar (online-Nachschlagewerk), 2018, sowie mehrere Beiträge in dem Sammelband von Friederike Schmidt/Anne-Christin Schondelmayer/Ute B. Schröder (Hg.), Selbstbestimmung und Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, 2015.

[35]      Kenneth J. Zucker, Adolescents with Gender Dysphoria: Reflections on Some Contemporary Clinical and Research Issues, Archives of Sexual Behavior 48, 2019, 1983-1992.

[36]      Ronald S. Katz/Robert W. Luckinbill, Changing Sex/Gender Roles and Sport, Stanford Law and Policy Review 28, 2017, 215-243.

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Geschlechterforschung als Interessentenwissenschaft

In vier Teilen poste ich hier den Volltext meines Vortrags »Feminismus, Gender Studies und Rechtsentwicklung« auf der Bochumer Tagung »Organisierte Interessen und Recht, organisierte Interessen im Recht« der DVPW am 28./29. November 2019. Es konnte nur eine stark gekürzte Fassung vorgetragen werden, da die Vortragszeit auf 20. Minuten begrenzt war. Dies ist eine überarbeitete Version des an die Teilnehmer ausgehändigten Manuskripts.

Zusammenfassung

Die Frauenbewegung und die Bewegung der Lesben und Schwulen finden in der Geschlechterforschung eine starke Stütze. Umgekehrt lebt diese Forschung davon, dass sie von Interessen getragen wird. Das wäre für sich genommen noch nicht bemerkenswert. Auch andere soziale Bewegungen wie die Arbeiterbewegung und die Umweltbewegung verfügen über eine wissenschaftliche Basis. Die Geschlechter­forschung zeigt jedoch eine Besonderheit, die Aufmerksamkeit verdient, nämlich die Allianz von Feminismus und Queer-Theorie unter dem Dach der Gender Studies. Was auf den ersten Blick wegen unterschiedlicher Interessen überrascht, hat sich als durchsetzungsstarke Formation organisierter Interessen erwiesen. Die Allianz ist für beide Seiten strategisch vorteilhaft. Dem Feminismus hat sie eine intellektuelle Erneuerung gebracht. Die Bewegung der Queers hat sich damit aus einer Minder­heitensituation befreit. Es sind jedoch Zielkonflikte eingebaut, die zum Vorschein kommen, wenn es bei der Interessenvermittlung konkret wird. Letzlich hindert die Allianz mit der Queer-Theorie den Feminismus, ein positives Frauenbild zu formulieren.

Die Lektüre von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts lässt Wege der Einflussnahme erkennen. Bei der Einwirkung auf die Öffentlichkeit zeigt die kommunikative Arena jedoch eine Eigendynamik, die sich gegenüber dem queer- feministischen Diskurs als resistent erweist.

 

Inhaltsübersicht

Teil I Geschlechterforschung als Interessentenwissenschaft
I. Begriffliches
II. Von der sozialen Bewegung zur Wissenschaft
1)       Zum Interessenbegriff
2)       Soziale Bewegungen als Träger immaterieller Interessen
3)       Wissenschaft als Form organisierter Interessen
4)       Institutionalisierungsstufen der Geschlechterforschung

Teil II Die Queers als Minderheit
III.     Um wessen Interessen und um welche Interessen geht es?
1)       Der tückische Interessenbegriff
2)       Queers als Minderheit
3)       Zielkonflikte

Teil III Die Allianz von Feminismus und Queer-Theorie
IV. Die Erneuerung des Feminismus durch die Queer-Theorie
1)       Intellektuelle Erneuerung
2)       Strategische Allianz
3)       »Uncomfortable Conversations«

Teil IV Instrumente und Strategien feministischer Interessenpolitik
V. Erfolge feministischer Interessenpolitik
VI. Instrumente und Strategien der Interessenverfolgung
1)       Advokatorische Interessenvertretung
2)       Politik- und Justizberatung durch Gutachten
3)       Verbands- und Sachverständigenanhörung
4)       Eindringen von Interessenvertretern in Parteien,
Parlamente und Regierungen
5)       Pingpong zwischen Soft Law und Hard Law
VII.    Mobilisierung der öffentlichen Meinung

Schluss
VIII.  Das Dilemma bleibt

Teil I

I. Begriffliches

Auf dem Feld der Geschlechterforschung hat mehr oder weniger alles, was man sagt, Konnotationen, an Hand derer man von Insidern qualifiziert oder disqualifiziert wird. Daher sind vorab sind einige Erläuterungen zu den verwendeten Begriffen angezeigt.

Der Begriff des Feminismus steht sowohl für die Frauenbewegung als auch für die daraus hervorgegangenen wissenschaftlichen Bemühungen.

Schwieriger ist die zusammenfassende Benennung der Menschen, die aus der heterosexuellen Norm herausfallen. Zeitweise konnte man diese Gruppe als LGBT ansprechen. Heute soll es wohl LGBTI*Q oder LGBTQIA+ heißen. Ich bevorzuge die Benennung als Queer. Dieser Ausdruck war ursprünglich abwertend gemeint. Aber er hat sich zu einem Titel entwickelt, den die Gemeinten stolz für sich in Anspruch nehmen (können). Unproblematisch ist auch diese Benennung nicht, vor allem deshalb, weil sie nicht erkennen lässt, dass die Interessen innerhalb des so bezeichneten Teils der Gesellschaft durchaus unterschiedlich ausfallen.

Die Soziale Bewegung der Queers ist weniger konsolidiert als die Frauenbewegung. Das mag der Grund sein, dass dafür eine griffige Benennung fehlt. Die Sammelbezeichnung als Lesben- und Schwulenbewegung lässt Intersexuelle und Transgender außen vor. Das gilt auch für Regenbogenbewegung. In Analogie zu Feminismus spreche ich daher von Queerismus. Diese Benennung soll auch zum Ausdruck bringen, dass es sich nicht um eine Gruppe mit homogenen Interessen handelt. In der Wissenschaft hat sich der Queerismus als Queer-Theorie etabliert.

Der Ausdruck Geschlechterforschung wurde in den 1990er Jahren üblich, als der wissenschaftliche Feminismus in Universitäten und Hochschulen Eingang fand. Er trat regelmäßig in Verbindung mit Frauenforschung auf und sollte wohl jedenfalls in der Denomination die Geschlechtsneutralität des Faches herstellen. Nach der Jahrtausendwende, nachdem sich die Allianz zwischen Feminismus und Queer- Theorie formiert hatte, traten an die Stelle der Frauen- und Geschlechterforschung die Gender Studies.

Wie lässt sich die Ausrichtung des Queerismus auf die Überwindung der Hetero­sexualität treffend benennen? Man könnte an Abolitionismus denken. Aber dieser Begriff ist mit der Forderung nach der Zurückdrängung strafender Gewalt besetzt. Das gilt auch für »feministischen Abolitionismus«.[1]

Ein Sammelband mit dem Titel »Genderismus: Der Masterplan für eine geschlechtslose Gesellschaft«[2] (mit ziemlich polemischen gender-kritischen Aufsätzen) legt es nahe, Genderismus für die gesuchte Benennung zu verwenden. Genderismus gilt jedoch als abwertende Bezeichnung für Gender Mainstreaming und Gender Studies[3], so als ob im Genderismus schon das »anti« steckte.[4] Selbst wenn man Genderismus auch deskriptiv ohne pejorativen Beiklang verwenden könnte, so würde doch damit ein ursprünglich von Goffman geprägter Begriff verfälscht. Für Goffman bedeutete Genderismus eine »geschlechtsklassengebundene individuelle Verhaltensweise«.[5] Die Übersetzer (Margarethe Kusenbach und Hubert Knoblauch) merken an: »Weder der Begriff der Geschlechtsideologie noch der Ausdruck ›Geschlechtstypik‹ geben diese gleichsam als Habitus inkorporierte Geschlechts­ideologie im Deutschen ausreichend wieder.« Ideologie führt in die Irre. Geschlechtstypik passt schon ganz gut. Besser ist das Stichwort Habitus, das auf Bourdieu verweist. Nimmt man von Bourdieu noch die Hexis hinzu, so kommt auch das »Inkorporierte« zum Ausdruck.

Die Sache wird komplizierter dadurch, dass der Queerfeminismus inzwischen den Gender-Begriff für inhaltsleer erklärt und die Devise des Degendering ausgegeben hat.[6] Es gehe darum, »das zweigeschlechtliche Klassifikationsverfahren von Grund auf in Frage zu stellen und aus der Welt zu schaffen«[7]. Deshalb ist Degendering wohl ein angemessener Ausdruck zur Benennung der spezifischen Strategie des Queerismus, die Heterosexualität als solche zu negieren.

II. Von der sozialen Bewegung zur Wissenschaft

1) Zum Interessenbegriff

Bei organisierten Interessen, die auf das Recht Einfluss nehmen, denkt man in erster Linie an wirtschaftliche Interessen und an deren Lobby. Der Interessenbegriff ist aber weiter. Er deckt auch primär immaterielle Interessen sehr verschiedener Art.[8]

Immaterielle Interessen werden von sozialen Bewegungen getragen, die sich als moralische Unternehmer betätigen. Zu bedenken ist allerdings, dass soziale Bewe­gungen wegen ihrer Breite, ihrer inneren Pluralität und fehlender einheitlicher Organisation selbst nicht direkt als Interessengruppen wirken können. Berry/Wilcox weisen am Beispiel der LGBT-Bewegung darauf hin, dass diese aus einer ganzen Reihe von organisierten Interessengruppen zusammengesetzt ist.[9] Diese Differenz­ierung muss hier vernachlässigt werden.

Rückschauend betrachtet haben soziale Bewegungen einen erstaunlichen Einfluss auf die Rechtsentwicklung ausgeübt. Es ist ihnen wiederholt gelungen, Forderungen über nationale Grenzen hinweg zu verbreiten und damit die Durchsetzung neuer rechtlicher Standards zu unterstützen, die überall in der Welt ähnlich sind. So haben sie zur weltweiten Ächtung z.B. von Piraterie, Sklaverei oder Menschenhandel beigetragen.[10] Immaterielle Interessen müssen keine schwachen Interessen sein.

2) Soziale Bewegungen als Träger immaterieller Interessen

Der Prototyp für soziale Bewegungen ist die Arbeiterbewegung. Aus ihr gingen die Forderungen nach einem Recht zur Bildung von Gewerkschaften, nach Sicher­heitsstandards, Altersgrenzen, begrenzten Arbeitszeiten, gerechter und besserer Bezahlung, Schutzrechten für junge oder behinderte Arbeiter und für Schwangere, Forderungen nach Sozialversicherung, Rentenkassen und Kündigungsschutz hervor.

Im historischen Ablauf, wenn auch nicht in der Bedeutung, folgte der Arbeiter­bewegung die erste Welle der Frauenbewegung, die als Bürgerliche nach 1848 ihren Anfang nahm.[11] Sie wies in ihren Themen über die Nationen hinweg erstaunliche Ähnlichkeiten auf, trotz der Tatsache, dass sie ein Jahrhundert und Nationen unterschiedlichster Kulturen, Religionen und politischer Formen überspannt. Am Anfang stand die Forderung nach besserer Ausbildung. Gleiche Bildungschancen hieß in Ländern mit hohem Analphabetismus zunächst vor allem Alphabetisierung, in Ländern mit hoher Literalität dagegen Zugang zu den Universitäten. Themen wie Alkoholismus und doppelte Sozialmoral, besonders wichtig in den USA, waren nicht nur in den angelsächsischen Ländern und in Europa verbreitet, sondern auch in China, Japan, Ägypten und Lateinamerika.

Die Forderungen an das Recht variierten aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslage. Regelmäßig bezogen sie sich aber auf die rechtliche Situation verhei­rateter Frauen. Das Wahlrecht wurde erst relativ spät zum Thema, was daran gelegen haben mag, dass es zunächst nur als Mittel zum Zweck der Erreichung anderer Ziele angesehen wurde. Dann aber wurde es zum vorherrschenden Ziel der Bewegung. War das Wahlrecht einmal erstritten, verloren die Frauenbewegungen der ersten Welle an Schwung.

Der Beginn der zweiten Welle der Frauenbewegung fällt mit der Studentenbewegung von 1968 zusammen.[12] Nachdem die rechtliche Emanzipation jedenfalls in Europa und in den USA, weitgehend erreicht war, ging es nunmehr um die soziale Gleichstellung. Insoweit kann man von egalitärem Feminismus reden. Dieser feierte in Deutschland nach der Wiedervereinigung einen wichtigen Erfolg mit der Neufassung des Art. 3 Abs. 2 GG. Aber damit nicht genug. Der neue Feminismus zielte auf Kritik und Neuordnung quasi aller Bereiche des sozialen Lebens. Fast immer ging es um das Recht zur Abtreibung und den freien Zugang zu Verhütungsmitteln, Gleichstellung im Arbeitsleben, im Erziehungssektor und im Recht, größeren politischen Einfluss und ganz allgemein um die Beseitigung von Geschlechterstereotypen. Daneben standen regelmäßig Fragen der Gesundheits­versorgung, Hilfe für alleinerziehende Frauen, der Sicherheit vor männlicher Gewalt und Bedrohung und nur am Rande auch die Rechte von Lesben[13].

Die soziale Bewegung der Queers ist relativ jung. Sie entstand etwa gleichzeitig mit der zweiten Frauenbewegung. Sie hatte manche Vorläufer, die aber Hinblick auf die Strafbarkeit der Homosexualität und ihre moralische Verurteilung nur wissenschaftlich oder künstlerisch verkleidet an die Öffentlichkeit traten. Das änderte sich mit den Stonewall-Unruhen in der Christopher Street in New York 1969. Im Windschatten des Vietnamkrieges formierten sich Lesben und Schwule zu einer eigenständigen sozialen Bewegung mit der Gay Liberation Front an der Spitze. Das erste große Ziel war die Straffreiheit der Homosexualität, das zweite die gleichgeschlechtliche Ehe und das dritte der Status vollgültiger Elternschaft. Bei der Konsolidierung der Bewegung[14] spielte die mit den 1980er Jahren einsetzende Aids-Epidemie eine Rolle, weil sie die Gay-Community zusammenschweißte und damit die für das Interessenbewusstsein konstitutive Gruppenidentität beförderte.

Getragen wurde und wird die Bewegung von Lesben und Schwulen. Erst in jüngerer Zeit richtet sich die Aufmerksamkeit stärker auf die kleinere Gruppe der Intersexuellen. Besondere Aufmerksamkeit gilt schließlich den Transsexuellen, die als vorbildlich für die Fluidität der Geschlechtergrenzen in Anspruch genommen werden. Als zusammen­fassende Bezeichnung für diese nicht ganz kohärente soziale Bewegung, die sich in irgendeiner Weise für die Belange aller Menschen einsetzt, die sich nicht als heterosexuell einordnen, verwende ich den Ausdruck Queerismus.

Etwa ab 1990 griff der so genannte Gender Turn, durch den sich Feminismus und Queerismus annäherten. Zwar gingen die Netzwerke und Organisationen der Lesben. Schwulen und anderer Queers nicht in der Frauenbewegung auf. Am Internationalen Frauentag und am Christopher-Street-Day gehen die Akteure getrennte Wege.[15] Aber die Frauen- und Geschlechterforschung rezipierte die Queer Theorie und machte sich auch das Anliegen der Queers zu Eigen. Teilweise spricht man von Postfeminismus, teilweise von einer dritten Welle der Frauenbewegung.[16] Aus der Frauenfrage wurde die Geschlechterfrage. Hier ist dennoch weiterhin von der Frauenbewegung im Singular die Rede, obwohl man angesichts der verschie­denen »Wellen«, Teilbewegungen und Protestzyklen eigentlich nur von Bewegungen im Plural reden kann. An dieser Stelle kommt es allein darauf an, dass es Bewegungen gab und gibt, die die Geschlechterforschung angetrieben haben und weiter antreiben.

3) Wissenschaft als Form organisierter Interessen

Soziale Bewegungen werden von der Wissenschaft beobachtet und finden dort Unterstützung. Der Weg für die soziale Bewegung der Lesben und Schwulen wurde durch wissenschaftliche Vorarbeiten erleichtert. Die Psychoanalyse in der Tradition Siegmund Freuds und die Sexualforschung, wie sie zunächst von Magnus Hirschfeld und nach dem zweiten Weltkrieg von Alfred Kinsey betrieben wurde, befreiten die Homosexualität von dem Odium der Krankhaftigkeit, Immoralität oder gar Abartigkeit.[17]

Es lohnt sich nicht, darüber zu streiten, ob Feminismus und Queer-Theorie überhaupt als Wissenschaft gelten können.[18] Ich gehe von einem institutionellen Wissenschaftsbegriff aus. Kunst ist, was im Museum hängt, Wissenschaft, was in den Universitäten betrieben wird. Damit gehören Feminismus und Queer-Theorie zur Wissenschaft, obwohl sie nicht nur ihre Wurzel in sozialen Bewegungen haben, sondern auch deren Interessen vertreten. Sie hatten sich einen Platz in der Wissenschaft erobert, schon bevor sie etwa seit der Jahrtausendwende gemeinsam als Gender Studies antraten.[19]

Grundsätzlich erwartet man von der Wissenschaft, dass sie über den Interessen steht. Feminismus und Queer Theorie verstehen sich jedoch selbst als Standpunkt­wissen­schaft.[20] »Queer stellt die Machtfrage.«[21] Geschlechterforschung will parteilich sein.[22] Daher steht nichts im Wege, die Geschlechterforschung als eine Form organisierter Interessen einzuordnen. In der einschlägigen Literatur spricht man ungeniert von feministischen und queerfeministischen Politiken. Die Gender Studies bewegen sich damit in einem »stetigen Gleiten zwischen Wissenschaft und politischer Intervention«[23].

Wieso handelt es sich um organisierte Interessen? Nicht schon deshalb, weil die Forschung in Universitäten usw. organisiert ist, sondern weil sie darüber hinaus in vielfacher Weise in politischer Absicht vernetzt ist. Einen Eindruck vermittelt die Internetseite »Legal Gender Studies« der Hagener (jetzt Berliner) Professorin Ulrike Lembke mit Linklisten zu einschlägigen Forschungszentren, Institutionen, Netz­werken, Publikationen und Medien.

Es war nicht immer selbstverständlich, dass feministische Interessen­verfolgung sich auf die Mobilisierung und Veränderung des Rechts verlegte, denn feministische Rechtskritik hatte das Recht in erster Linie als frauenfeindliches Herr­schaftsinstrument dargestellt. Inzwischen geht die feministische Vereinnahmung des Rechts aber so weit, dass selbst in feministischen Traktaten von einem sich entwickelnden Staatsfeminismus die Rede ist.[24]

4) Institutionalisierungsstufen der Geschlechterforschung

In den USA gab es seit Ende der 1970er Jahre eine Feminist Jurisprudence. Dort ragte der Name von Catharine A. MacKinnon hervor, die einen radikalen Feminismus vertrat, wie er später ähnlich in Deutschland von Alice Schwarzer formuliert wurde. Angetrieben von der Idee, dass das biologische Geschlecht nicht die Rolle eines Menschen in der Gesellschaft bestimmen dürfe, durchforsteten MacKinnon und andere Juristinnen das Recht nach Spuren männlicher Dominanz. Das hatte zur Folge, dass der Feminismus als Wissenschaft zuerst in die juristischen Fakultäten Eingang fand.[25] Auch in Deutschland war der Feminismus akademisch zunächst stark durch Juristinnen repräsentiert. Seit 1948 gibt es den Juristinnenbund, in dem sich Sachkunde mit beruflicher Kompetenz und Beziehungen verbindet. In den Universitäten fasste der Feminismus Fuß, sobald dort überhaupt Frauen in nennenswertem Umfang eingezogen waren, noch bevor dem Thema explizit Lehrstühle oder Institute gewidmet wurden. Von den Juristinnen sei stellvertretend die spätere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach (1934-2016) genannt, aus der Soziologie die Professorin Helge Pross (1927-1994).[26]

In der zweiten Hälfte der 1970er Jahre bot die Sommeruniversität in Berlin ein Forum, auf dem die Verwissenschaftlichung des Feminismus gefordert wurde. Um 1980 setzte in Deutschland eine Gründungswelle mit Lehrstühlen und Zentren für Frauenforschung ein. Ab 1990 erschien auch die Geschlechterforschung in den Instituts- oder Lehrstuhl­bezeichnungen.[27] Nach außen entsteht der Eindruck, dass man damit von der einseitigen Parteinahme für Frauen abzurücken wollte. Ilse Lenz spricht von »Bündnissen mit der kritischen Männerbewegung«.[28] Viel Substanz gab es insoweit nicht.[29] Die »kritische« Männerbewegung war von vornherein queer.[30]

Die Queer-Theorie, die sich vor allem in den USA in wenigen Jahren etwa bis 1990 als wissenschaftlicher Überbau des Queers etablierte, war von Anfang in der Hand von Betroffenen. Dafür stehen die Namen von Magnus Hirschfeld, Alfred C. Kinsey und Hans Giese. Heute bilden Autoren, die selbst zu den Queers gehören, den harten Kern der Gender Studies. Sicher darf man hier Judith Butler, Sabine Hark und Susanne Baer nennen.

Auf dem DSG-Kongress in Kassel 2006 konnte der Familiensoziologe Günter Burkhart unwidersprochen erklären, der speziellen Schwulen-, Lesben- und Queer- Forschung fehle es an Anerkennung; sie werde von vielen Soziologen eher als Feld von Politik und Selbstbetroffenheit betrachtet.[31] Aber als der Journalist Volker Zastrow im Sommer 2006 in der FAZ[32] die Personalunion von Feministinnen und Queers thematisierte, musste er sich den Vorwurf des Antifeminismus gefallen lassen.[33]

Selbstbetroffenheit ist kein Makel, sondern kann zu besonderer Scharfsicht verhelfen.[34] Man darf vielleicht fragen, ob es guter wissenschaftlicher Praxis widerspricht, Selbstbetroffenheit zu verbergen.[35] Man kann aber ohne weiteres anerkennen, »dass auch heterosexuelle Frauen von einigen Interventionen von Lesben in der und in die Frauenbewegung und von lesbischen Strategien der Bekämpfung sexistischer Strukturen, Denk- und Handlungsweisen profitiert haben und profitieren können.« Ich würde die Verdienste des Queerfeminismus sogar noch höher ansetzen als Julia Roßhart[36], die ich hier zitiert habe. Aber ihr ist zu widersprechen, wenn sie behauptet[37], dass es zwischen Feminismus und Queerismus keine Zielkonflikte gäbe.

[Teil II bis IV folgen etwa im Wochenabstand.]

Nachtrag: Das vollständige Vortragsmanuskript steht jetzt bei SSRN zu Verfügung: Roehl, Klaus F., Feminismus, Gender Studies und Rechtsentwicklung: Geschlechterforschung als Interessentenwissenschaft (Feminism, Gender Studies and Legal Development: Gender Studies As Interest Group Scholarship) (August 1, 2020). Available at SSRN: https://ssrn.com/abstract=3665173 or http://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3665173.


[1]       Vanessa Thompson, Die Polizierten dieser Erde. Über die Verunmöglichung von Atmen und die Bedingungen eines abolitionistischen Feminismus, Keynote im Rahmen der Jahrestagung Fachgesellschaft Geschlechterstudien 2019, als Livestream auf der Webseite der Fernuniversität Hagen.

[2]       Birgit Kelle/Tomas Kubelik/Wolfgang Leisenberg/Eva Maria Michels/Kathrin Nachbaur/Werner Reichel/Bettina Röhl/Andreas Tögel/Andreas Unterberger, Genderismus. Der Masterplan für die geschlechtslose Gesellschaft, 2. Aufl., Wien 2017.

[3]       Z. B. bei Christiane Fuchs, Queerfeindlichkeit in der Wissenschaft, Forum Wissenschaft 25, 2018, Heft 3 S. 23-26.

[4]       Sabine Hark und Paula-Irene Villa hielten es noch für notwendig, das »Anti-« in den Titel eines Titel eine Sammelbandes aufzunehmen, der sich gegen die Kritik an den Gender Studies wandte: (Hg.), Anti-Genderismus. Sexualität und Geschlecht als Schauplätze aktueller politischer Auseinandersetzungen, 2015.

[5]       Erving Goffman, Interaktion und Geschlecht, 1994, S. 113.

[6]       Vgl. dazu das Doppelheft 3/4 aus 2004 der Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien mit der Einleitung von Angelika Wetterer/Angelika Saupe, »Feminist politics« oder »Gender Mainstreaming«: Über getrennte Diskurse und separierende Begriffe, Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien (S. 3-8) und den folgenden Beiträgen, insbesondere Judith Lorber, Man muss bei Gender ansetzen, um Gender zu demontieren: Feministische Theorie und Degendering, Zeitschrift für Frauenforschung und Geschlechterstudien, 2004, 9-24.

[7]       Wetterer/Saupe a. a. O. S. 4.

[8]       Auf einer früheren Tagung der DVPW war von nichterwerbsbezogenen Interessen die Rede (Ulrich Willems/Thomas von Winter (Hg.), Politische Repräsentation schwacher Interessen, 2000). Allgemeiner zum Interessenbegriff Ulrich Willems/Thomas von Winter, Interessenverbände als intermediäre Organisationen, in: dies. (Hg.), Interessenverbände in Deutschland, 2007, 13-50, S. 19ff. Die Stichwortsuche nach Feminismus bleibt im ganzen Band erfolglos.

[9]       Jeffrey M. Berry/Clyde Wilcox, The Interest Group Society, 6. Aufl.., 2018, S. 6.

[10]      Ethan A. Nadelman, Global Prohibition Regimes: The Evolution of Norms in International Society, International Organization 44, 1990, 479-526.

[11]      Die Geschichte der Frauenbewegung ist ein großes Kapitel für sich, die Literatur entsprechend umfangreich. Einen Eindruck vermitteln: Rosemarie Nave-Herz, Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland, 1997; Ilse Lenz, Die unendliche Geschichte? Zur Entwicklung und den Transformationen der Neuen Frauenbewegungen in Deutschland, in: Ilse Lenz (Hg.), Die neue Frauenbewegung in Deutschland, 2. Aufl., 2010, S. 19-42.

[12]      Susanne Hertrampf, Ein Tomatenwurf und seine Folgen, Bundeszentrale für politische Bildung, Dossier Frauenbewegung, 8. 9. 2008.

[13]    Agnes Senganata Münst, Lesbenbewegung: Feministische Räume positiver Selbstverortung und gesellschaftlicher Kritik, in: Becker/Kortendiek (Hg.), Handbuch der Frauen und Geschlechterforschung, 2004, 691-697.

[14]      Seit 1978 existiert die ILGA (International Lesbian and Gay Association), heute als International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association.

[15]      Eine Bremer Dissertation stellt anhand von Beobachtungen in Berlin und Istanbul die Frage nach der »(Un-)Möglichkeit von Bündnissen« zwischen den verschiedenen geschlechterpolitischen Akteuren »nach der Dekonstruktion von Geschlecht«: Charlotte Binder, Der Internationale Frauentag nach der Dekonstruktion von Geschlecht. Eine empirisch-qualitative Vergleichsstudie zu Bündnispolitiken im Rahmen des 8. März in Berlin und in Istanbul, Dissertation, 2016.

[16]      Annegret Künzel, Feministische Theorien und Debatten, in: Lena Foljanty/Ulrike Lembke (Hg.), Feministische Rechtswissenschaft, 2. Aufl., 2012, 52-73, S. 52. Postfeminismus ist mehrdeutig. Bettina Heintz verwendete den Begriff für die konstruktivistische Überwindung des biologischen Geschlechts; ebenso Katja Sabisch, Im Zeichen des Postfeminismus, unveröffentlichte Magisterarbeit, 2002. Bei Angela McRobbie und vielen anderen steht er für einen als neoliberal kritisierten Pop-Feminismus (Angela McRobbie, Post-Feminism and Popular Culture, Feminist Media Studies 4, 2004, 255-264).

[17]      Nach aktuellem Wissenstand kann man sagen, dass Homosexualität eine natürliche Variation geschlechtlicher Präferenzen darstellt, die teilweise genetisch, teilweise durch hormonale Einflüsse im Mutterleib und teilweise durch soziale Einflüsse verursacht wird. Zu den genetischen Einflüssen zuletzt Andrea Ganna u. a., Large-Scale GWAS Reveals Insights into the Genetic Architecture of Same-Sex Sexual Behavior, Science 365 vom 30. 8. 2019 [doi.org/10.1126/science.aat7693]. Es gibt wohl in den letzten Jahrzehnten eine gewisse Zunahme gleichgeschlechtlicher Praktiken. Aber es lässt sich (noch) nicht klären, ob wachsende Toleranz dazu führt, dass Homosexualität häufiger praktiziert wird oder ob auch heterosexuell veranlagte Personen umlernen (Emma Mishel u. a., Increases in Sex with Same-Sex Partners Across U.S. Cohorts Born 1920-1998: A Race-Gender Intersection, New York University Abu Dhabi, Working Paper Nr. 14, März 2018).

Juristen neigen zu einem Umkehrschluss. Die offiziellen Gutachten, die für das Gesetzesvorhaben zum Verbot so genannter Konversionstherapien eingeholt wurden, gehen übereinstimmend davon aus, dass es keine Möglichkeit gibt, eine gleichgeschlechtliche Neigung zu »therapieren«. Der Umkehrschluss würde dann lauten: auch eine heterosexuelle Veranlagung lässt sich nicht ändern. Das steht in einem merkwürdigen Gegensatz zu den postmodernen Identitätskonzepten, die den Menschen verheißen, dass sie das Geschlecht, dem sie angehören wollen, selbst bestimmen.

[18]      Diesen Streit hatte einst Klaus von Beyme angezettelt (Feministische Theorie der Politik zwischen Moderne und Postmoderne, Leviathan 19, 1991, 208-228). Der Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera hat den Streit mit seinem Buch »Das Gender-Paradoxon« (2016) wieder angefacht, indem er die Geschlechterforschung als »universitäre Pseudowissenschaft« bezeichnete.

[19]      Ulla Bock, Zwanzig Jahre Institutionalisierung von Frauen- und Geschlechterforschung an deutschen Universitäten, Feministische Studien 20, 2002, 113-125; Ute Gerhard, Von der Frauenbewegung zur feministischen Rechtswissenschaft, Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft 92, 2009, 163-180; Sigrid Metz-Göckel, Institutionalisierung der Frauen-/Geschlechterforschung: Geschichte und Formen, in: Ruth Becker/Beate Kortendiek (Hg.), Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung, 2. Aufl., 2008, S. 887-895.

[20]      Annegret Künzel, Feministische Theorien und Debatten, in: Lena Foljanty/Ulrike Lembke (Hg.), Feministische Rechtswissenschaft, 2. Aufl., 2012, 52-73, S. 59. »Feminist standpoint epistemology identifies woman’s status as that of victim, and then privileges that status by claiming that it gives access to understanding about oppression that others cannot have. … The experience of being a victim therefore reveals truths about reality that non-victirns do not see.« (Katharine T. Bartlett, Feminist Legal Methods, Harvard Law Review 103, 1989, 829-888, S. 872). Bartlett fügt allerdings hinzu: »I doubt that being a victim is the only experience that gives special access to truth.« (S. 875). Ihr eigenen Vorschlag für eine adäquate feministische Methode bezeichnet Bartlett als positionality.

[21]      Sabine Hark, Queer Interventionen, Feministische Studien 11, 1993, 103-109, S. 104.

[22]      Christa Müller, Parteilichkeit und Betroffenheit, in: Ruth Becker u. a. (Hg.), Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung, 2010, S. 340-343.

[23]      Die Formulierung ist der Einleitung von Schirin Amir-Moazami zu dem von ihr hg. Band »Der inspizierte Muslim. Zur Politisierung der Islamforschung in Europa« (2018) entnommen.

[24]      Gesine Fuchs/Sabine Berghahn, Recht als feministische Politikstrategie?, Femina Politica 2012/2, 10-24, S. 11; Konstanze Plett, Jenseits von männlich und weiblich. Der Kampf um Geschlecht im Recht — mit dem Recht gegen das Recht?, Femina Politica 2012/2, 49-62.

[25]      Martha Fineman, Introduction: Feminist and Queer Legal Theory, in: Martha Fineman u. a. (Hg.), Feminist and Queer Legal Theory. Intimate Encounters, Uncomfortable Conversations, London 2009, S. 1-6.

[26]      Als definitive Akzeptanz einer feministischen Rechtswissenschaft lässt sich die Tatsache interpretieren, dass das Jahrbuch des öffentlichen Rechts, seit unvordenklichen Zeiten Gralshüter der dogmatischen Rechtswissenschaft, in Band 67 (NF) von 2019 prominenten Feministinnen die Seiten 361-508 für einen Abschnitt »Debatte: Perspektivenerweiterung durch Genderforschung in der Rechtswissenschaft« überlassen hat. Die Kennzeichnung als Debatte täuscht, denn es gibt keinen Beitrag, der das Postulat der Überschrift in irgendeiner Weise in Frage stellt.

[27]      Ulla Bock, Zwanzig Jahre Institutionalisierung von Frauen- und Geschlechterforschung an deutschen Universitäten, Feministische Studien 20, 2002, 113-125; Sigrid Metz-Göckel, Institutionalisierung der Frauen-/Geschlechterforschung: Geschichte und Formen, in: Ruth Becker/Beate Kortendiek (Hg.), Handbuch Frauen- und Geschlechterforschung, 2. Aufl., 2008, S. 887-895. Das »Zentrum für Gender Studies und feministische Zukunftsforschung« der Universität Marburg bietet eine »Kleine Geschichte der Institutionalisierung feministischer Wissenschaft im deutschsprachigen Raum«.

[28]      Ilse Lenz, Die unendliche Geschichte? Zur Entwicklung und den Transformationen der Neuen Frauenbewegungen in Deutschland, in: Ilse Lenz (Hg.), Die neue Frauenbewegung in Deutschland, 2. Aufl., 2010, 19-42, S. 27.

[29]      Mit seinem Aufsatz »Homosexuellenfrage und feministische Strategie« von 1979 kann Rüdiger Lautmann als Vordenker der Queer-Theorie gelten. Der Aufsatz »Queer Theory by Man« (2004), wurde von der lesbischen Harvard-Professorin Janet Halley unter dem Namen Jan Halley veröffentlicht, um zu provozieren (Robyn Wiegman, Dear Jan, Duke Journal of Gender & Law Policy 11, 2003, 93-120, S. 93 und Fn. 10 Auf S. 96). Wenn Bergmann/Moos ihre Einleitung zu dem Themenheft »Männer und Geschlecht« der Freiburger Zeitschrift für Geschlechterstudien (2007) mit dem Satz beginnen: »Die theoretische Auseinandersetzung um Männer und Männlichkeit(en) ist inzwischen zu einem integralen Bestandteil der Gender Studies geworden.«, so ist der Wunsch die Mutter des Gedankens.

[30]      In der Materialsammlung von Lenz wird ein Auszug aus Rüdiger Lautmanns Aufsatz »Homosexuellenfrage und feministische Strategie« von 1979 abgedruckt. Ein neuerer einschlägiger Titel wäre Rüdiger Lautmann, Sexuelle Vielfalt oder Ein Ende der Klassifikationen?, in: Cornelia Koppetsch/Sven Lewandowski (Hg.), Sexuelle Vielfalt und die UnOrdnung der Geschlechter, 2015, 29-66. Der Autor des öfter zitierten Buchs »Der gemachte Mann« (2000 [1999], Robert W. Connell ist heute Raewyn Connell.

[31]      Günter Burkart, Subjekt und Sexualität bei Giddens und Foucault, in: Karl-Siegbert Rehberg (Hg.), Die Natur der Gesellschaft, Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006, 4737-4746, S. 4738.

[32]      Volker Zastrow, Politische Geschlechtsumwandlung, FAZ Nr. 139 vom 19. 6. 2006 S. 8.

[33]      Irene Dölling, »Eva-Prinzip«? »Neuer Feminismus«? Aktuelle Verschiebungen in Geschlechterbildern im Kontext gesellschaftlicher Umbruchsprozesse, in: Marburger Gender-Kolleg (Hg.): Geschlecht Macht Arbeit. Interdisziplinäre Perspektiven und politische Intervention, 2008, 24-41. Ausführlich ist die Kritik an dem Zastrow-Artikel in einer von Dölling betreuten Magisterarbeit ausgebreitet worden: Julia Roßhart, Bedrohungsszenario Gender. Gesellschaftliches Geschlechterwissen und Antifeminismus in der Medienberichterstattung zum Gender Mainstreaming, 2007. Darauf bezieht sich Rebekka Blum, Angst um die Vormachtstellung. Zum Begriff und zur Geschichte des deutschen Antifeminismus, 2019, S. 83ff. Dölling selbst hat die Thematik 2011 noch einmal aufgegriffen und die Kritik Zastrows ebenso wie generell den so genannten Neuen Feminismus als symbolische Gewalt im Sinne Bourdieus abqualifiziert (Symbolische Gewalt in aktuellen Diskursen zum Anti- bzw. Neo-Feminismus, in: Daniel Suber u. a., Hg., Pierre Bourdieu und die Kulturwissenschaften, 2011, S. 179-197).

[34]      Skeptischer Stefan Hirschauer, Wozu »Gender Studies«?, Soziale Welt 54, 2003, 461-482, S. 466.

[35]      Dazu auf Rsozblog.de der Eintrag »Von der Geschlechterforschung zur Ernährungs­wissen­schaft und zurück« vom 2. 1. 2020.

[36]      Julia Roßhart, Argumente zum Thema Gleichstellungspolitik und Feminismus, in: Melanie Ebenfeld/Manfred Köhnen (Hg.), Gleichstellungspolitik kontrovers. Eine Argumentationshilfe, 2011, S. 8-17, S. 14.

[37]      So aber Roßhart S. 12ff.

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Bilder aus Wikipedia Commons:
Ratten: Rijksmuseum – http://hdl.handle.net/10934/RM0001.COLLECT.29714, CC0,
Krummstab (Heinrich Brummeck): Foto von Stefan Didam, Schmallenberg.

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Stolpern wir auf die nächste Stufe gendergerechter Sprache? Die erste Stufe betraf das grammatikalische Geschlecht. Sie spaltet die Gesellschaft in die Fraktionen der Männer und der Frauen und hinterlässt für den Rest dazwischen einen Hiatus. Auf der zweiten Stufe geht es um die Semantik der Begriffe. Konkret wird uns vorgeschlagen, an Stelle von Paternalismus von Parentalismus zu sprechen.[1] Paternalismus soll nur noch verwendet werden, wenn eine Einstellung als Institutionalisierung männlicher Herrschaft gekennzeichnet werden soll, wenn es um patriarchalischen Paternalismus geht. Ich bin da sehr fortschrittlich. In meinem Essay über Bourdieus »Männliche Herrschaft« habe ich die Einordnung vormoderne Strukturen als kritikwürdige Herrschaft retrograden Maternalismus genannt, um sie als Erscheinungsform des normativen Rückschaufehlers zu kennzeichnen (S. 17). Aber was machen wir mit der Mutter als Gegenstück der Schraube? Alte Schrauben bleiben weiblich. Und was wird überhaupt aus der Herrschaftssoziologie? Mannschaften sind auch daneben.

Im Ernst: Mit der Sprache sollte man es halten wie Savigny mit dem Recht. Man sollte die Sprache schätzen, wie sie sich  selbsttätig aus dem »Volksgeist« entwickelt. Wenn das Ergebnis nicht gefällt, darf man meckern. Das ändert nichts, schafft aber jedenfalls Erleichterung. Auf das Herumdoktern an der Sprache, zumal auf der Grundlage einer politischen Agenda, sollte man dagegen verzichten. Die Ergebnisse sind unvorhersehbar und nicht selten kontraproduktiv.

Wenn man Maternalismus als Gegenbegriff zu Paternalismus einführt, dann wird alsbald das gesamte politische Spektrum als maskulin oder feminin eingeordnet. Wares Beispiele aus den USA: Republikaner gelten als maskulin, Demokraten als feminin. Freiheitsbeschränkende Schutzgesetze (protecting others by restricting their choices) gelten als männlich, sind aber vielleicht doch in Wahrheit weiblich, oder sind sie geschlechtslos?[2] Die Klassifizierung bietet viel Stoff für Master- und Mistress-Arbeiten.

Paternalismus ist wohl tatsächlich weithin negativ konnotiert[3], was aber kaum daher rührt, dass Väter immer noch Männer sind, sondern weil Paternalismus Bevormundung bedeutet. Maternalismus ist insofern nicht besser, ist er doch das Kennzeichen des Nanny-Staats. Aber auch Parentalismus dürfte sich nur vorläufig als genderneutraler Oberbegriff eignen, bis jemand bemerkt, dass Eltern für Heterosexualität stehen.

Möge die neue Blüte des politisch korrekten Akademiker-Opportunismus daher schnell verwelken.


[1] Stephen J. Ware, Paternalism or Gender-Neutrality? (April 1, 2019), ssrn.com/abstract=3368498.

[2] Ware S. 36.

[3] Ware S. 37.

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Corona Stress in der BGB-Klausur

Der alleinstehende I wohnt in der Stadt G. in einer Zweizimmerwohnung in dem etwas heruntergekommenen Widuna-Wohnblock mit mehr als 400 Wohnungen. G. liegt im Land Nordrhein-Westfalen. Als I am 18. Mai 2020 heftigen Reizhusten verspürt, wendet er sich an seinen Hausarzt, der ihn sogleich in das von der Stadt eingerichtete Corona-Zentrum zum Testabstrich schickt. Dort erklärt ihm ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, er habe auf kürzestem Wege in seine Wohnung zurückzukehren, auf dem Wege jede Annäherung an andere Menschen zu meiden und dürfe seine Wohnung bis zum Vorliegen des Testergebnisses nicht verlassen. Am 20. Mai geht beim Gesundheitsamt das positive Testergebnis ein. Sofort teilt ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes I mit, es werde für ihn Quarantäne angeordnet.  Während der nächsten 14 Tage dürfe er seine Wohnung nicht verlassen. Am 21. Mai wird ihm der Quarantänebescheid schriftlich zugestellt.

I fühlt sich nicht krank. Er verlässt täglich mehrfach seine Wohnung, um einzukaufen und um seinen Kumpel K zu treffen, der im gleichen Häuserblock wohnt. Jedes Mal teilt I den Aufzug mit anderen Hausbewohnern. Am 26. und 27. melden sich mehrere Hausbewohner bei ihren Hausärzten mit typischen Symptomen der Corona-Erkrankung. Nachdem sie positiv getestet worden sind, ordnet das Gesundheitsamt für das alle weiteren 735 Bewohner des Häuserblocks Quarantäne und Tests an. Die Quarantäne dauert bis zum 14. Juni. Die Tagespresse berichtet in den nächsten Tagen, eine Großfamilie habe am 24. Mai das Fastenbrechen gefeiert, sich dabei nicht an die Hygiene-Regeln der Corona-Verordnung gehalten und sei so zum Ausgangspunkt einer Infektionswelle geworden, die 86 Personen ergriffen habe. Nunmehr prasseln die Forderungen auf I herein.

Die Stadt verlangt Ersatz der vom Gesundheitsamt verauslagten Laborkosten von 59 EUR je Test.

Mieter A, der sich bei I angesteckt hat und 14 Tage mit Erkältungssymptomen und starkem Fieber im Bett verbracht hat, verlangt ein Schmerzensgeld.

Mieter B, der während der Quarantänezeit seinen geleasten PKW nicht nutzen konnte, verlangt Erstattung der Leasingrate für einen halben Monat in Höhe von 160 EUR.

Das Ehepaar G, gleichfalls Mieter in der Wohnanlage, ist das Großelternpaar, das vermeintlich mit seiner Familie ungehemmt das Zuckerfest gefeiert hatte. Tatsächlich hatten die G mit Kindern und Enkeln unter Einhaltung aller nach der Corona-Verordnung vorgesehenen Hygienevorkehrungen in einer Schischa-Bar gefeiert. Aus der Familie ist niemand infiziert. G verlangen von I ein Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsverletzung, weil sie von den Medien, zwar ohne Namensnennung, aber doch für Ortskundige leicht identifizierbar, als die Verursacher des Infektionsgeschehens beschuldigt worden seien. Auch von der örtlichen Tageszeitung Z und vom Lokal-Fernsehen LTV, die die Meldung verbreitet hatten,  möchten G ein Schmerzensgeld.

Die Widuna-GmbH ist Eigentümerin des Wohnblocks. W verlangt von I Schadensersatz in Höhe einer Monatsmiete von 270 EUR für die Wohnung Nr. 113, weil in der ersten Hälfte des Monats Juni eine Besichtigung dieser zum am 25. Mai freigezogenen Wohnung nicht möglich war, so dass die Wohnung erst zum 15. Juli wieder vermietet werden konnte.

W kündigt I mit sofortiger Wirkung den Mietvertrag, als sie von den Vorfällen erfährt. Ist die Kündigung wirksam?

Lösungsvorschläge willkommen!

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