Rechtsästhetik hat »Recht und Literatur« als Thema in den Hintergrund gedrängt. Daher haben wir uns entschlossen, für die Neubearbeitung der »Allgemeinen Rechtslehre«[1] einen entsprechendes Kapiel vorzusehen. Einen Entwuf haben wir vorab bei SSRN eingestellt: http://ssrn.com/abstract=3191176.
Nachtrag: Bei unserem Entwurf ist uns sicher vieles entgangen, darunter auch der aesthetic turn der politischen Theorie.[2] Es ist wohl kein Zufall, dass der aesthetic turn zunächst für den internationalen Bereich in Anspruch genommen wurde[3], vielleicht in der Hoffnung, dass dort die normative Kraft des Ästhetischen hartes Recht ersetzen könne. Upendra Baxi knüpft an den aestetic turn der Politikwisschaft an und bedenkt die Universalität der Menschenrechte vom Standpunkt postkolonialer Kritik[4], füllt aber den vielversprechenden Titel seines Aufsatzes nicht aus.
Die Konjunktur der Rechtsästhetik nimmt Fahrt auf. Soeben ist bei Nomos erschienen: Eva Schürmann/Levno von Plato (Hg.), Rechtsästhetik in rechtsphilosophischer Absicht. Untersuchungen zu Formen und Wahrnehmungen des Rechts, 2020. Ein zweiter Sammelband ist halbwegs einschlägig: Gabi Schlag/Axel Heck (Hg.), Visualität und Weltpolitik. Praktiken des Zeigens und Sehens in den Internationalen Beziehungen, 2020.
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[1] Klaus F. Röhl/Hans Christian Röhl, Allgemeine Rechtslehre, 3. Aufl., 2008.
[2] Nikolas Kompridis (Hg.), The Aesthetic Turn in Political Thought, New York 2014.
[3] Roland Bleiker, The Aesthetic Turn in International Political Theory, Millennium 30, 2001, 509-533.
[4] Upendra Baxi, Aesthetics of Human Rights: Law, Language and Performatives, Journal of the Indian Law Institute 58, 2016, 1-14.