Auf SOZBLOG, dem Blog der DGS, finde ich einen Beitrag von Thomas Etzemüller mit der Überschrift »Synthetische Begriffsbildung: social engineering«. Der Beitrag dient dazu, ein Projekt des Bloggers und den daraus resultierenden Sammelband [1]Thomas Etzemüller (Hg.), Die Ordnung der Moderne, Social Engineering im 20. Jahrhundert, 2009. Eine Rezension von Christian Geulen in: H-Soz-Kult, 20.01.2010, <http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-12312>. vorzustellen. Dessen Grundtenor geht wohl dahin, social engineering auf der »darker side of modernity« zu verorten und gelegentlich Verbindungen zu einem totalitären Ordnungsdenken herzustellen. Wie gut, dass auch Alva und Gunnar Myrdal – denen das besondere Interesse Etzemüllers gilt [2]Er hat ihnen eine eigene Monographie gewidmet: Thomas Etzemüller, Die Romantik der Rationalität. Alva & Gunnar Myrdal — Social Engineering in Schweden, transcript, Bielefeld 2010. – als prominente Sozialingenieure ins Visier geraten. Die sind politisch unverdächtig.
Was im Projekt geschah, wird wie folgt beschrieben:
»Wir haben den Begriff weder aus den Quellen entwickelt, weil es ihn da kaum gibt, noch einfach definiert und dann an die Quellen herangetragen. Eher war es eine Art synthetisierendes Verfahren. Wir haben mit Hilfe von Theorien — Ludwik Fleck, Michel Foucault u.a. —, empirischer Studien und an den Quellen Felder, Themen und Akteure identifiziert und auf diese Weise immer mehr umrissen, was social engineering sein könnte und was nicht.«
Was dabei herauskommt, zeigt der Eingangssatz von Etzemüllers Docupedia-Artikel »Social Engineering«. Der Begriff wird so weit gestellt, dass man damit alles oder nichts anfangen kann.
»Social engineering soll als transnationaler, Disziplinen übergreifender Versuch verstanden werden, gegen die vermeintlich zersetzenden Kräfte der industriellen Moderne mit künstlichen Mitteln eine verlorene natürliche Ordnung der Gesellschaft wieder zu erschaffen, indem man eine alle gesellschaftlichen Bereiche durchdringende, vernünftige soziale Ordnung entwarf.«
Social Engineering gehört insofern auf die Seite der Gesellschaft im Gegensatz zur Gemeinschaft im Sinne von Ferdinand Tönnies. [3]Thomas Etzemüller, Social Engineering
als Verhaltenslehre des kühlen Kopfes. Eine einleitende Skizze, in: ders. u. a. (Hg.), Die Ordnung der Moderne, 2009, S. 11-39, S. 30. Besser hätte man sich die begrifflichen Verrenkungen erspart und einfach von Sozialtechnologie gesprochen. [4]Vgl. dazu die Absteckung des Begriffsfelds durch Roland Müller: http://www.muellerscience.com/SPEZIALITAETEN/Methoden/Sozialtechnologie_Begriffe.htm.
Etzemüller beginnt seinen Blogeintrag entsprechend mit der Aussage, social engineering sei »ein in der Forschung noch nicht definierter Begriff, obwohl er seit dem frühen 20. Jahrhundert vereinzelt durch die Literatur geistert.« Vielleicht hätte er sich doch ein wenig mehr umsehen sollen. Der Begriff des social engineering ist durch Roscoe Pound zu einem Topos der Rechtssoziologie geworden ist. Michael Hochgeschwender [5]The Noblest Philosophy and Its Most Efficient Use: Zur Geschichte des social engineering in den USA, 1910-1965, in: Etzemüller u. a. (Hg.), Die Ordnung der Moderne, 2009, 171-197 schreibt in seinem Beitrag »Zur Geschichte des social engineering in den USA, 1910-1965« an der Rechtssoziologie vorbei. Auf der letzten Seite in der letzten Fußnote beruft er sich immerhin höchst ungenau [6]»Vgl. dazu Podgórecki, Adam/Alexander, Jon/Shields, Rob (Hg.): Social Engineering, Ottawa 1996.« Auf diesen Titel verweist auch Etzemüller in seinem Docupedia-Artikel. auf einen Sammelband, an dem der als Rechtssoziologe bekannte Adam Podgórecki beteiligt war. [7]Nachtrag vom 28. 12. 2014: In diesem Band ist trotz der Beteiligung Podgóreckis von Roscoe Pound und Rechtssoziologie nicht die Rede. Immerhin erwähnt Podgórecki in seinem Beitrag »Sociotechnics: … Continue reading In dem darauf folgenden Beitrag von Carl Marklund [8]Introduction: »Übergriffsgeschichte« and Social Engineering, 199-221. wird Roscoe Pound (auf S. 205) nur als Vertreter des Pragmatismus genannt.
Recht war für Pound nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck, »a means not an end« [9]Pound, The Need of a Sociological Jurisprudence, Green Bag 19, 1907, 607 ff., 614. Für diese instrumentale Auffassung vom Recht prägte er später den Ausdruck social engineering.
»Let us think of jurisprudence for a moment as a science of social engineering, having to do with that part of the whole field which may be achieved by the ordering of human relations through the action of politically organized society«. [10]Interpretations of Legal History, 1923, 152
Pound wies dem Recht die Aufgabe zu, Interessenkonflikte aufzulösen, wie sie im Verlaufe des Sozialprozesses entstehen, dachte aber nicht an die Fixierung letzter Ziele oder an die Ausführung eines Gesamtplans. »Engineering« war daher durchaus im Sinne des piecemeal engineering von Popper gemeint. Aus dieser Sicht stellten Pound und seine Anhänger die Frage nach den spezifischen Vorzügen und Nachteilen von Gesetzgebung und Rechtsprechung für eine interessengerechte Gestaltung der Gesellschaft. Soziologisch ging es ihnen darum, das Recht mit nichtrechtlichen Faktoren, d. h. mit anderen sozialen Erscheinungen, in Verbindung zu bringen. Dieses Bemühen kommt in einer Reihe von griffigen Thesen zum Ausdruck: Gesetze und Urteile haben Folgen für das Sozialleben; sozialer Wandel determiniert die Entwicklung des Rechts; die Effektivität der Rechtsnormen hängt vom Grad der Unterstützung ab, den sie in der öffentlichen Meinung finden, usw. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren solche Gedanken eher revolutionär. Heute klingt all das eher banal (oder nach Neoinstitutionalismus), so auch der Abschnitt IV in meinem Buch »Das Dilemma der Rechtstatsachenforschung« von 1974 (S. 46-74), der überschrieben war, »Recht als ›Social Engineering‹.« Aber in den 1960er Jahren hattte der Topos vom Sozialingenieur Konjunktur. Dafür stand der Aufsatz von Konrad Zweigert »Vom Rechtsheiligen zum Sozialingenieur« (DIE ZEIT, 21.2.1969 Nr. 08). Später hat Peter Kauffmann [11]Zur Konstruktion des Richterberufs durch Richterleitbilder, 2003; ders., Richterleitbilder heute – eine rechtssoziologische Betrachtung, DRiZ 2008, 194-198. noch einmal darauf zurückgegriffen, als er auf der Grundlage von Textanalysen das Angebot für Richterleitbilder in sieben »Grobkategorien« mit diversen Unterkategorien typisiert: Der Richter als »Rechtsprechungsautomat«, als »Schützer und Helfer«, als »Sozialarbeiter«, als »politischer Richter«, als »Billigkeitsrichter«, als »Dienstleister« und nicht zuletzt als »Sozialingenieur«. Heute ist der Topos eher in Vergessenheit geraten. Das ist aber kein Grund, ihn im Dunklen zu verorten.
Nachtrag vom 4. 3. 2015:
Hier noch einige Fundstücke:
Linus J. McManaman, Social Engineering: The Legal Philosophy of Roscoe Pound, St. John’s Law Review 33, 1958, 1-47.
Das Schweizer Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne wird in der Einleitung zu einer zweibändigen Jubiläumspublikation mit dem Titel »Legal Engineering and Comparative Law« (Genf 2009) von der Herausgeberin und Direktorin des Instituts Eleanor Cashin-Ritaine wie folgt vorgestellt:
Lawyers at the Institute have, thus, perfected over the years a specific methodology, essentially in private law, that takes into account all sources of law, and allows for the creation of abstract legal structures that fulfil particular functional and practical purposes. This (re-)engineering of legal concepts and legal sources has given the scientific team in Lausanne a rare technical competence where both the scientific aspects of legal reasoning are taken into account and the complex practical issues are addressed in a pragmatic client-oriented manner. As a result, the phrase “legal engineering in comparative law” seems to describe in a very accurate way the scientific activity of the Swiss Institute of Comparative Law.
Im Internet habe ich aus diesem Band noch gefunden:
J. M. Smits, Legal Engineering in an Age of Globalisation.
Anmerkungen
↑1 | Thomas Etzemüller (Hg.), Die Ordnung der Moderne, Social Engineering im 20. Jahrhundert, 2009. Eine Rezension von Christian Geulen in: H-Soz-Kult, 20.01.2010, <http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-12312>. |
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↑2 | Er hat ihnen eine eigene Monographie gewidmet: Thomas Etzemüller, Die Romantik der Rationalität. Alva & Gunnar Myrdal — Social Engineering in Schweden, transcript, Bielefeld 2010. |
↑3 | Thomas Etzemüller, Social Engineering als Verhaltenslehre des kühlen Kopfes. Eine einleitende Skizze, in: ders. u. a. (Hg.), Die Ordnung der Moderne, 2009, S. 11-39, S. 30. |
↑4 | Vgl. dazu die Absteckung des Begriffsfelds durch Roland Müller: http://www.muellerscience.com/SPEZIALITAETEN/Methoden/Sozialtechnologie_Begriffe.htm. |
↑5 | The Noblest Philosophy and Its Most Efficient Use: Zur Geschichte des social engineering in den USA, 1910-1965, in: Etzemüller u. a. (Hg.), Die Ordnung der Moderne, 2009, 171-197 |
↑6 | »Vgl. dazu Podgórecki, Adam/Alexander, Jon/Shields, Rob (Hg.): Social Engineering, Ottawa 1996.« Auf diesen Titel verweist auch Etzemüller in seinem Docupedia-Artikel. |
↑7 | Nachtrag vom 28. 12. 2014: In diesem Band ist trotz der Beteiligung Podgóreckis von Roscoe Pound und Rechtssoziologie nicht die Rede. Immerhin erwähnt Podgórecki in seinem Beitrag »Sociotechnics: Basic Problems and Issues (S. 23-57) auf S. 24 kurz Leon Petrażycki, der seinerseits als Rechtssoziologe bekannt ist, als den Autor, der erster eine bewusste Definition von Social Engineering als rechtspolitischer Theorie formuliert habe. |
↑8 | Introduction: »Übergriffsgeschichte« and Social Engineering, 199-221. |
↑9 | Pound, The Need of a Sociological Jurisprudence, Green Bag 19, 1907, 607 ff., 614 |
↑10 | Interpretations of Legal History, 1923, 152 |
↑11 | Zur Konstruktion des Richterberufs durch Richterleitbilder, 2003; ders., Richterleitbilder heute – eine rechtssoziologische Betrachtung, DRiZ 2008, 194-198. |