Seit Monatsbeginn hat nun auch die DGS ihr Blog. Willkommen in der Blogosphäre! Ein Buchstabe im Namen, gut drei Jahre und 180 Artikel Vorsprung sowie das Geschlecht machen den Unterschied zu RSOZBLOG. Bei der DGS ist das Ding männlich. Da hätte ich doch etwas mehr Gender-Mainstreaming erwartet.
Es gibt natürlich noch mehr Unterschiede zu RSOZBLOG. Vom Themenspektrum einmal abgesehen der wichtigste, dass SOZBLOG als sequentielles Gemeinschaftsblog angekündigt ist, das heißt, dass zwar nur ein Autor zur Zeit tätig ist, aber nach zwei Monaten abgelöst wird. Als Einzelkämpfer steht man da schon unter erheblichem (selbstproduzierten) Druck, jede Woche oder jedenfalls alle vierzehn Tage zu posten; und das Ergebnis mag oft kümmerlich sein. Aber es ist ja niemand gezwungen, meine Ergüsse zu lesen.
Ich habe schon oft daran gedacht, RSOZBLOG zu einem Gemeinschaftsblog umzugestalten. Aber bisher habe ich es nicht gewagt, jemanden einzuladen, und es hat sich auch niemand angeboten. Ein Wagnis schienen mir Einladungen nicht nur deshalb, weil ich mir damit einen Korb einhandeln könnte, sondern weil ich damit auch das Blog aus meiner etwas eigenwilligen Hand geben müsste.
Auf SOZBLOG schreibt im September und Oktober der Industrie- und Techniksoziologie G. Günter Voß von der TU Chemnitz. Voß hat Erfahrung mit einem eigenen Microblog auf Twitter. In seinem ersten Posting auf SOZBLOG holt er erst einmal nach, was ich hier sukzessive »In eigener Sache« notiert habe. Ich bin gespannt auf die nächsten Einträge und wünsche viel Erfolg. Als Vorschusslorbeer nehme ich SOZBLOG in meine Blogroll auf.
Zunächst aber habe ich mir natürlich die Webseite von Voß angesehen und daraus einigen Kollateralnutzen gezogen. Seine »subjektorientierte Soziologie« war mir bisher entgangen. Verwiesen wird dazu auf ein recht informatives Internetportal »Arbeit und Leben«. Wenn man dort sucht, findet man durchaus implizite Verbindungen zu rechtssoziologischen Themen. Was unter dem Stichwort »Arbeitskraftunternehmer« abgehandelt wird, betrifft teilweise die gleichen Entwicklungen, die man in Verwaltung und Justiz als New Public Management und Ökonomisierung [1]Meine letzten Arbeiten zum Thema Ökonomisierung der Justiz und richterliche Unabhängigkeit (2009) sowie Reform der Justiz durch Reform der Justizverwaltung (2010)., behandelt. Bei »Entgrenzung und Subjektivierung von Arbeit« geht es auch »um die rechtliche Entgrenzung von Arbeit und Beschäftigung«, die freilich ein bißchen einseitig mit dem Stichwort Deregulierung verkoppelt wird. Besonders interessant finde ich den Begriff des »arbeitenden Kunden«. Dabei geht es um die besonders durch die EDV erweiterten Formen der Selbstbedienung. Es liegt auf der Hand, dass hier die klassischen Vertragsmodelle überprüft werden müssen. Die Fortsetzung in den Dienstleistungsbereich bietet das Thema »Interaktive Arbeit«. Auch hier sind über die arbeitssoziologischen Aspekte hinaus rechtssoziologische Fragen naheliegend. Auf welchen Umwegen auch immer: Bloggen lohnt sich.
Anmerkungen
↑1 | Meine letzten Arbeiten zum Thema Ökonomisierung der Justiz und richterliche Unabhängigkeit (2009) sowie Reform der Justiz durch Reform der Justizverwaltung (2010). |
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