Nun kommt auch noch das Recht ins Museum

Mancher hält das Recht für museumsreif. Nun geht der Wunsch in Erfüllung. In Karlsruhe entsteht zurzeit das Forum Recht. Das ist also der Rechtsbezug zu den vorhergehenden »Museums-Einträgen« aus Rsozblog. Die brauchte ich als Anlauf, weil ich nicht wusste, was davon zu halten ist. Ich weiß es immer noch nicht.

Wer hätte gedacht, dass das Recht so populär wird, dass es sich als Unterhaltung vermarkten lässt. Denn das ist es doch, was dahinter steckt, wenn man sich den Initiativkreis ansieht, der sie Sache betreibt. Die Stadt Karlsruhe möchte sich als »Residenz des Rechts« vermarkten, die in Karlsruhe ansässigen Gerichte sich von Besuchswünschen entlasten. Natürlich wird das Vorhaben ideell verbrämt. Sonst gäbe es ja kein Geld vom BMJ.

»Museumsreif« ist so schön zweideutig. Ist das Recht museums­würdig oder soll es dort abgelegt werden?

Wie zeigt man Recht im Museum? Rechtsgeschichte, Rechts­geschichten oder Rechtskunde? Die Kriminalmuseen[1] eignen sich kaum als Vorbild, denn sie leben von der Faszination körperlicher Gewalt.

Museen brauchen »Objekte«. Was kann man da vorzeigen? Aktenberge, Buchrücken, Schönfelder und Sartorius? Das alles ist durch die Digitalisierung überholt. Richterroben und Bilder von Gerichtsgebäuden? Sicher wird man irgendwo noch eine Justitia auftreiben können.

Die Museumseuphorie ist ungebrochen. Selbst in Bochum Eppendorf gibt es ein Heimatmuseum. Ich bin darüber zum Museums­skeptiker[2] geworden. Recycling statt Museum. Damit ist gemeint, dass das immaterielle »Erbe« durch Replikate und Zitate erworben werden soll, um es zu besitzen. Plagiate sind angesagt, um Recht lebendig zu halten.

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[1] Das bekannteste ist das in Rothenburg ob der Tauber. Aber es gibt mehr davon.

[2] Jedenfalls für die Kunstmuseen diskutiert man inzwischen, ob es nicht zu viele davon gibt. Unter dem Titel »Grenzen des Wachstums« vom 26. bis 27.11. 2015 fand in der Staatsgalerie Stuttgart ein Symposium zur Frage der Zukunft der Kunstmuseen statt.

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Die ganze Welt kommt ins Museum

Wer den vorigen Eintrag vom 27. September gelesen hat, wird vielleicht nach dem aktuellen Bezug fragen.

Kürzlich war ich im Klimahaus Bremerhaven. Es beschreibt sich selbst als »eine weltweit einzigartige Wissens- und Erlebniswelt zu den Themen Klima, Klimawandel und Wetter und als Klimaerlebniswelt globaler Vorreiter«. In der Tat und nicht schlecht gemacht. Man wird auf eine virtuelle Reise entlang des 8. Längengrades geführt. Acht Stationen auf fünf Kontinenten sind mit künstlichen Environments, Bildern, Geräuschen und Klima nachgebaut. Im Regenwald regnet es wirklich und in der Antarktis gibt es jede Menge Eis.

Aus dem Museumsbesuch kombiniert mit der Pleite von Thomas Cook ergibt sich eine Strategie für den Klimaschutz. Reale Reisen werden durch virtuelle Museumswelten überflüssig.

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Die ganze Welt wird ein Museum

»Der Verlust der Kölner Stadtarchivs ist eine Katastrophe«, so las man nach dem Einsturz im März 2009. In der Tat, was in Köln geschah, war eine Katastrophe. Bei einem Großbauvorhaben kamen zwei Menschen ums Leben und viele mehr sind ihrem Schicksal nur um Haaresbreite entronnen. Dazu gab es einen gewaltigen Sachschaden, mit dessen Äquvalent vermutlich das Einkommen aller Kölner Hartz-IV-Empfänger über Jahre verdoppelt oder vierhundert zusätzliche Lehrer dauerhaft hätten bezahlt werden können. Aber die Medien schienen nur die Verluste des Stadtarchivs zu interessieren. In der Tat, Köln ist eine ungewöhnlich geschichtsträchtige Stadt. Und die Verluste sind höchst bedauerlich. Aber eine Katastrophe? Drohen wir nicht, an unserer Erinnerung zu ersticken? Etwa zur gleichen Zeit las man landauf landab Ilias und Odyssee, und das war wunderbar. Dazu brauchte man kein Archiv, sondern nur einen Text. Freuen konnte man sich auch, wenn Raoul Schrott romanhaft über das wahre Troja spekulierte. Mit Archiven, in denen man das alles nachforschen könnte, wäre die Sache ziemlich langweilig. Muss wirklich der Nachlass jedes mittelmäßigen Schriftstellers archiviert werden?

Aleida und Jan Assmann haben mit dem Begriff der kulturellen Erinnerung eine großartige Erfindung gemacht. Die hat sich längst verselbständigt. Der Begriff ist über seine Funktion als analytisches Instrument der Geisteswissenschaft zum Imperativ der Gruppe oder Schicht geworden, die die »repräsentative Kultur« verwaltet. Das Ruhrgebiet – in dem ich gerne lebe – ist ein großes Industriemuseum geworden. Die Internationale Bauausstellung Emscher Park Internationale Bauausstellung Emscher Park von 1989 bis 1999 war ein großartiges Aufbruchssignal. Aus Industrieruinen wurden eindrucksvolle Industriedenkmale. 1995 roch die gerade stillgelegte Kokerei auf der Zeche Zollverein nach Teer, als wenn sie gestern noch in Betrieb gewesen wäre. Ende der 1980er Jahre war ein Grillabend im Freundeskreis vor dem Abstichloch des Hochofens der Henrichshütte ein Abenteuer. In der Jahrhunderthalle auf dem Gelände des Bochumer Vereins musste man sich warm anziehen, nachdem Eberhard Kloke sie als Spielort für die Bochumer Symphoniker entdeckt hatte. Doch diese und viele andere Industriedenkmale haben ihren direkten Erinnerungswert verloren. Sie sind entweder zu Weltkulturerbe- oder Eventplätzen lackiert worden oder zu Industrieruinen verfallen. Überall trifft man auf Wegweiser zur »Industriekultur«. Auf die Frage, was darunter zu verstehen sei, lautet die zynische Antwort: Keine Industrie mehr, aber noch keine Kultur. Die Erinnerung an das Industriezeitalter lässt sich an Hand der materiellen Reste nicht mehr unmittelbar erleben, sondern verlangt eine intellektuelle Anstrengung. Dazu verhilft Richard Serras Bramme auf der Schurrenberg-Halde besser als verrostete Stahlhaufen und von der Natur zurückeroberte Industriebrachen.

Es ist noch nicht lange her, dass der Bund die Thomas-Mann-Haus in Kalifornien erworben hat. Jetzt gibt es einen Anlauf, die Reste der Landshut, die 1977 durch die in Mogadischu endende Flugzeugentführung bekannt wurde, zu konservieren.

Bei jedem Einzeldenkmal kann man sagen, seine Erhaltung sei sinnvoll. Aber in ihrer Summe werden die Denkmäler zur Last. Vor lauter Denkmälern geht die Denkfähigkeit verloren.

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Denkmalschutz für die Ehe

»Ehe nach Bedarf« ist ein Text von Antje Schrupp überschrieben, der bescheiden als Kommentar daherkommt. Ich kenne keinen Text, der die Situation von Ehe und Familie angesichts der Entkoppelung von Geschlecht, Sexualität und Generativität so luzide, kurz und knapp darstellt. Das gelingt durch eine Besinnung auf die historische Funktion der Ehe als einer Verantwortungsgemeinschaft für Kinder und rückwärts gewandt dann vielleicht auch für die Alten.

»Beim heutigen Stand von Geburtenkontrolle und Reproduktionstechnologie ist die Frage, wer mit wem schläft und wer wen liebt, tatsächlich Privatsache, die die Gesellschaft und den Staat nichts angeht. Mit der Frage, wer für wen sorgt und wer mit wem eine verantwortliche – auch ökonomische – Lebensgemeinschaft eingeht, hat sie nicht mehr notwendigerweise etwas zu tun.« (Schrupp S. 12)

Das ist sicher richtig. Keine Privatsache ist dagegen die Frage, wer Kinder in die Welt setzt, denn der Staat ist mindestens subsidiär dafür verantwortlich, dass die Kinder gedeihen.

Nun kann man schwerlich die Zeugung von Kindern genehmigungspflichtig machen. Aber der Staat kann durchaus Lebensgemeinschaften privilegieren, die sich für die Pflege und Erziehung der Kinder verantwortlich fühlen. Diese Lebens­gemeinschaft war bisher die Ehe. Schrupp weist auf die alternativen Formen hin, die sich als Sorgegemeinschaften für Kinder anbieten. Welche der Alternativen sich auf Dauer durchsetzen kann und welche als Milieublüte verwelkt, welche sich im Blick auf das Kindeswohl als hinreichend beständig und konfliktfrei erweist, ist allerdings noch offen. Wenn man der Auffassung ist, dass Kinder nicht in staatlichen Heimen, sondern in einer »verantwortlichen Lebens­gemeinschaft« aufwachsen sollten, hat die heterosexuelle Liebesehe die Vermutung der unvor­denklichen Bewährung für sich. Die Tauglichkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe für die Kindererziehung bleibt umstritten. Das Thema ist so heikel, man auch empirischen Untersuchungen nicht traut.[1] Das Modell der alleinerziehenden Mutter schneidet, nach den zahlreichen Hilferufen zu urteilen, schlecht ab. Die anderen Modelle warten noch auf ihre empirisch überprüfte Bewährung.

Die Funktionstauglichkeit der Lebensgemeinschaft für Sorgezwecke ist freilich ein trauriges Kriterium. Art. 6 I GG stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. 1949 verstand man darunter die heterosexuelle Ehe und die daraus entspringenden Kinder. Alleinerziehende Mütter und nichteheliche Kinder wurden in Art. 6 IV und V besonders bedacht. Seither haben sich die Familienformen so sehr gewandelt, dass für eine subjektiv historische Auslegung des Grundgesetzes kein Raum mehr ist. Daher kommt ein anderer Gedanke ins Spiel. Die traditionelle Ehe ist ein immaterielles Kulturerbe. Dazu bedarf es keiner Anerkennung der UNESCO oder irgendjemandes sonst. Die Ehe ist zu groß, um sie mit dem Skatspiel und dem Narrengericht zu Grosselfingen in eine Liste aufzunehmen. Sie verdient mindestens so viel Pflege wie andere Kulturdenkmäler. Das Denkmal ist allerdings durch § 1353 I 1 BGB n. F. schon eingerissen. Den Originalzustand könnte auch das BVerfG nicht mehr wieder herstellen. Pflegen wir also jedenfalls den Rest, die lebenslange Liebesgemeinschaft, übrigens gar keine schlechte Voraussetzung für die Funktionalität als Verantwortungsgemeinschaft auch für eine Familie.

Nachtrag vom 9. 2. 2021: Zwei jüngere Veröffentlichungen machen sich für neue Familienmodelle stark:

Almut Peukert/Julia Teschlade/Christine Wimbauer/Mona Motakef/Elisabeth Holzleithner, Elternschaft und Familie jenseits von Heteronormativität und Zweigeschlechtlichkeit, 2020;

Christine Wimbauer, Co-Parenting und die Zukunft der Liebe. Über post-romantische Elternschaft, 2021.

Auf den ersten Blick habe ich den Eindruck von Interessentenwissenschaft. Da wären publication disclosure statements angebracht.

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[1] Das gilt für die Untersuchung von Mark Regnerus, How Different Are the Adult Children of Parents Who Have Same-Sex Relationships? Findings from the New Family Structures Study, Social Science Research 41, 2012, 752-770. Regnerus, der aus einem katholisch-christlichen Umfeld kommt und zunächst religionssoziologisch gearbeitet hat, hat mit der Studie von 2012 über die Entwicklung von Kindern, die bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwuchsen, heftige Kontroversen ausgelöst. Seither gilt er in LGBT-Kreisen als Anti-Gay-Researcher. Eine Nachuntersuchung der von Regnerus benutzten Daten durch Cheng und Powell kommt zu dem Ergebnis, dass die Unterschiede nur gering seien (Simon Cheng/Brian Powell, Measurement, Methods, and Divergent Patterns: Reassessing the Effects of Same-Sex Parents, Social Science Research 52, 2015, 615-626). Zum Thema Joachim-Müller Jung, Leben Kinder homosexueller Partner schlechter?, FAZ vom 22. 11. 2018.

 

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