Was Plagiate anbetrifft, bin ich leidgeprüft. Zwei Mal mussten Bücher eingestampft werden, weil sie komplette Kapitel meiner Rechtssoziologie übernommen hatten. 2002 hatte ein Student, der in Fribourg/Schweiz (u. a. bei den Professoren Niggli und Amstutz) studierte, für Lernzwecke eine Zusammenfassung des Buches auf 99 Seiten verfasst und ins Netz gestellt. Nachdem ich diese Arbeit im Internet fand, habe ich sie nachträglich gebilligt und selbst noch einmal ins Netz gestellt.
Nun bin ich auf eine Webseite gestoßen, die vier Paragraphen unserer Allgemeinen Rechtslehre, nämlich § 22 Die Struktur der Rechtsnorm (S. 189-198), § 24 Von der sozialen Norm zum Recht (S. 204-217), § 54 Das Recht als dogmatisches System (S. 438-443) sowie § 56 Die Einheit der Rechtsordnung (S. 451-456) als PDF anbietet: http://www.sfb-governance.de/teilprojekte/projekte_phase_1/projektbereich_a/a3/teama3/VL_OS/. Die Veröffentlichung stammt aus dem von der DFG geförderten Sonderforschungsbereich »Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit« und ist Teil einer Vorlesung Juristische Methodenlehre von Matthias Kötter. Auch andere Autoren sind betroffen (Hoerster, Ino Augsberg, Rüthers van Aaken, Grimm). Vielleicht sind die aber gefragt worden. Wir nicht. Jedenfalls befinden wir uns da in guter Gesellschaft.
Als Autor weiß man nicht so recht, ob man sich über solche Raubkopien empören oder freuen soll, denn eigentlich liegt darin ja eine gewisse Anerkennung des Textes. Vor etwa einem Jahr habe ich im Netz eine Kopie unserer Darstellung der Diskurstheorie aus § 21 der Allg. Rechtslehre gefunden, die man nur gegen Entgelt herunterladen konnte. Das schien mir dann doch so kühn, dass ich dem Verlag Mitteilung gemacht habe. Da die 3. Aufl. von 2008 ohnehin ausverkauft ist, lohnt sich Aufregung nicht mehr. Jetzt ist es eher lustig, wie man in Berlin mit dem Urheberrecht umgeht.
Ich hoffe immerhin, die Berliner haben aus unserem Text etwas gelernt. Besonders § 24 ist einschlägig mit einer ausführlichen Darstellung des Rechtspluralismus und unser Stellungnahme zum Wandel der Staatlichkeit.
(Eintrag am 30. 9. 2013 geändert.)