Von der Soziologie der Waschmaschine zur Natur der Sache

Der vorhergehende Eintrag endete mit der Feststellung, der material turn bleibe eine Antwort, wie man aus dem Materiellen  – und damit aus der »Natur der Sache« – normative Konsequenzen ableiten kann, schuldig. Immerhin gibt es ein Sachgebiet, auf dem der material turn hilfreich zu sein scheint, nämlich auf dem Gebiet der Technik im weitesten Sinne. Da hätte es freilich einer »Wende« kaum bedurft, denn es gab und gibt schon längst eine gehaltvolle Techniksoziologie. Ein Beispiel wäre das immer noch lesenswerte Buch von Ingo Braun über die Soziologie der Waschmaschine.[1]

Der Umgang mit menschlichen Keimzellen ist durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) von 1990 streng reguliert. Neue Techniken der Reproduktionsmedizin rufen nach Änderungen. 2010 zog der BGH die strengen Grenzen des ESchG für Manipulationen an menschlichen Eizellen etwas weiter, als er einen Frauenarzt von der Anklage der missbräuchlichen Verwendung menschlicher Embryonen freisprach, der befruchtete Eizellen auf Genanomalien untersucht hatte, um sie ggfs. zu verwerfen.[2] Zehn Jahre später gewährte das BVerwG genetisch vorbelasteten Eltern einen Anspruch auf Präimplantationsdignostik (PID).[3]

Exemplarisch ist die Eigendynamik neuer Techniken und die Problematik ihrer Regulierung an den relativ neuen und stetig verbesserten Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin zu beobachten. Von den Optionen, die diese Technik bietet, wird in großem Umfang Gebrauch gemacht. Von 1997 bis 2018 wurden in Deutschland 319.119 Kinder nach künstlicher Befruchtung geboren. Seit 2015 liegt die Zahl jährlich über 20.000 oder etwa 2,7 % aller Geburten (Daten im Jahrbuch des Deutschen IVF-Registers, zuletzt 2021).

Vor der Inanspruchnahme neuer Technikoptionen liegt oft eine gewisse soziale Normierung. Am Beispiel der vorsorglichen Eizellkonservierung (social freezing): Es gibt keine soziale Norm, nach der man Kinder haben soll und dafür erforderlichenfalls auch medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen hat. Aber es gibt soziale Muster für das, was als gelungener Lebenslauf gilt, und daran orientiert man sich mehr oder weniger souverän. Kritische Beobachter sprechen von neoliberalen Diskursen, die wie eine Aufforderung wirken, von den Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin Gebrauch zu machen.[4]

Was Soziologie dazu beitragen kann, um zunächst die Entscheidungen des Gesetzgebers und dann auch die Rechtsanwendung zu informieren, hat van den Daele dargestellt. Vorab muss das Recht zur Kenntnis nehmen, dass »die Entstehung von (Technik-)Optionen nicht beherrschbar« ist.

 »Möglichkeiten, die irgendwo entstehen, sind im Prinzip überall verfügbar. Techniken sind der Form nach Wissen. Wissen aber ist übertragbar und stets allgemeiner als jeder Zweck, für den es geplant wird. Auch eine noch so gezielte Technikentwicklung erzeugt daher unvermeidlich einen unkontrollierbaren Überschuss weiterer Möglichkeiten.«[5]

Sodann greifen die Freiheitsrechte, im Fall der Biotechnik allen voran das Recht auf Gesundheit. Die Optionen entfalten eine Eigendynamik, indem Rechtsansprüche geltend gemacht werden »in demselben Maße, wie das faktische Können wächst«.

»Die technischen Optionen der modernen Biotechniken fallen automatisch in den Legitimationskreis des Rechts auf Gesundheit und des Rechts auf Selbstbestimmung. Das macht sie rechtlich und politisch praktisch unverfügbar. Die technische Entwicklung der Medizin löst ambivalente Reaktionen aus. Erkaufen wir das Versprechen, Krankheit und Tod abzuwenden, nicht mit einer immer bedrohlicheren totalen Manipulierbarkeit des Menschen? Diese Frage wurde schon oft gestellt und immer wieder in derselben Richtung beantwortet: Neue Techniken wurden schließlich akzeptiert und in das professionelle Repertoire der Medizin aufgenommen. Das gilt für die Reanimationstechniken, die Organtransplantationen, künstliche Organe und die Neurochirurgie. Es wird auch für die Keimbahntherapie und (vermutlich auch) für embryonale Transplantate gelten, falls sie je möglich und medizinisch sinnvoll sind.«[6]

30 Jahre später hat sich diese Prognose hinsichtlich des Embryonentransfers realisiert, und auch die PID lässt sich rechtlich nicht mehr abwehren, wenn sich die Betroffenen auf Gesundheitsvorsorge berufen.

Setzen sich also Technikoptionen »in the long run immer durch«?[7] Blickt man nur auf die Medizin, spricht vieles dafür. Andere Techniken werden dagegen relativ wirkungsvoll reguliert. Zu den Rechtstechniken der Regulierung gehört die Einräumung subjektiver Rechte zur Abwehr von Gefahren und unerwünschten Folgen des Technikgebrauchs.

»Subjektive Rechte auf Leben, Gesundheit und Selbstbestimmung werden als Positionen des Widerstands gegen die Überwältigung durch Techniken in Anspruch genommen.« Aber: »paradoxerweise kann man nicht Sicherheit und Selbstbestimmung gegen neue Techniken ins Feld führen, ohne damit zugleich die Werthaltungen zu fördern, die auch das Plädoyer für die Techniken tragen. Subjektive Rechte gegenüber technischen Optionen wirken asymmetrisch: Sie implizieren im Detail Restriktionen der Technik, im ganzen schieben sie deren Entwicklung eher weiter an.«[8]

Darauf bezieht sich Karavas und fügt noch eine systemtheoretische Begründung hinzu. Das Wollen habe sich als Kommunikationsmedium verselbständigt. »Für den liberal-demokratischen Rechtsstaat, der auf der Idee der subjektiven Rechte beruht, bedeutet das aber, dass er das Wollen nicht unterbinden kann, ohne sich selbst in Frage zu stellen.«[9] Das klingt klug, ist aber nur sophistisch. Das ganze Strafrecht ist eine Veranstaltung, um »Wollen zu unterbinden«. Das Problem stellt sich vielmehr mit der Frage, ob Ziel der Regulierung die Verteidigung der natürlichen Ordnung sein kann.


[1] Ingo Braun, Stoff, Wechsel, Technik. Zur Soziologie und Ökologie der Waschmaschinen, 1988.

[2]  U. v. 06.07.2010, 5 StR 386/09.

[3]  U. v. 5.11.2020 – 3 C 12.19.

[4] Vagias Karavas, Ermächtigung durch Technik? Zum Umgang mit Technikoptionen im liberal-demokratischen Rechtsstaat am Beispiel der Eizellkonservierung, Ancilla Iuris, 2019, 102-120.

[5] Van den Daele, Freiheiten gegenüber Technikoptionen: Zur Abwehr und Begründung neuer Techniken durch subjektive Rechte, KritiV 74, 1991, 257-278, S. 276.

[6]  Van den Daele S. 277.

[7] Karavas, Ermächtigung durch Technik? Zum Umgang mit Technikoptionen im liberal-demokratischen Rechtsstaat am Beispiel der Eizellkonservierung, Ancilla Iuris, 2019, 102-120.

[8] Van den Daele S. 258.

[9]  Van den Daele S. 278; Karavas S. 119.

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Klimaschutz und der Wert des Lebens

»It staggers me that no one is focused on the exponential growth in the human population as the biggest threat to our environment. It seems to be taboo for our leaders to talk about.«

So zitiert TIME vom 3. 2. 2020 die Australierin Jade Hameister, die mit 16 Jahren auf ihren Skis Nordpol und Südpol erreicht und das Grönlandeis überquert hatte. Bald soll die Weltbevölkerung die Schwelle von 10 Milliarden Menschen erreichen. Mit der Zahl der Menschen wächst die Zahl der Rinder, Schweine und Hunde. Zwar sind nicht die Lebewesen als solche mit ihrem Grundumsatz für den Klimawandel verantwortlich. Es sind vielmehr die Ressourcen, die sie  für ihr modernes Leben verbrauchen. Aber mit einiger Sicherheit darf man annehmen, dass der Ressourcenverbrauch und damit der Klimawandel mit der Größe der Weltbevölkerung gewachsen sind. Nun gibt es die Prognose, dass gerade der Klimawandel die Bevölkerung jedenfalls in der Subsahara noch einmal anwachsen lassen könnte.[1]

Was tun? Die Modernisierung, die Technik, Wirtschaft und Konsum in einer Weise befeuert hat, dass der Ressourcenverbrauch so immens gestiegen ist, führt auf längere Sicht zu einem Rückgang der Geburtenrate.[2] Das ist die so genannte demographische Transformation. Sie kommt mit der Modernisierung von selbst, aber sie kommt zu spät.[a] Hameister sagt, wie man nachhelfen kann:

»The most sensible way to address our exploding population is by educating and empowering young women, ensuring the make their own decisions over how many children they have and when.«

Stattdessen starren alle auf die Demographie. Die Geburtenrate soll steigen. Bevölkerungsschwund ist von Übel. Ist da noch ein Residuum völkischen Denkens am Werk, Angst, »das Volk« könnte aussterben? Natürlich nicht. Es geht allein um die Arbeitskräfte, die auf Dauer fehlen. Die Babyboomer gehen jetzt in Rente. (Müsste es nicht heißen Boom Babys?) Zuwanderung ist angesagt. Sonst müssen wir demnächst selbst Erdbeeren pflücken.

Solche Ängste sind absurd. 80 sind die neuen 60. Wer halbwegs gesund ist, kann bis 80 arbeiten. Es kommt allein darauf an, die Arbeit richtig auszuwählen und zu dosieren. Mit schwerer körperlicher Arbeit ist bei 60 Schluss. Aber die Digitalisierung sollte es möglich machen, den Bedarf an schwerer körperlicher Arbeit zu reduzieren und auch in fortgeschrittenem Alter noch am Arbeitsleben teilzunehmen. Da fehlt es an Forschung[3], und die Politik unternimmt keine Anstrengungen, ältere Menschen in Arbeit zu halten oder gar zurückzubringen. Beschäftigung, richtig dosiert, hält jung und steigert die Qualität der Freizeit. Dazu darf man nicht auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts blicken, sondern auf die Bedürfnisse der Menschen, für die eine sinnvolle Betätigung Teilnahme an der Gesellschaft bedeutet. Das ist ein Thema für sich, dass ich hier nicht weiter ausführen kann und stattdessen mit einem halbwegs ernst gemeinten Vorschlag abschließe: Wer noch gesund ist und volle Rente beziehen will, sollte zuvor ein Jahr als Pflegehelfer arbeiten müssen, um die dort tätigen Aktiven zu entlasten und gleichzeitig zu lernen, was er im Bedarfsfall einmal erwarten darf.

Das Szenario der Überbevölkerung der Erde fordert eine neue Einstellung zur Demographie und damit letztlich zum Leben. Helden setzen die Freiheit über das Leben. Für den gewöhnlichen Sterblichen gilt das Leben als der höchste irdische Wert. Und das soll es bleiben. Welches Leben? Doch nur das eigene und hoffentlich auch das aller anderen. Aber nicht das ungeborene Leben.

Zu den Konsequenzen einer neuen Einstellung zum Leben für die große Bevölkerungspolitik hier nur so viel: Chinas Ein-Kind-Politik war zu ihrer Zeit ein mutiger, aber doch problematischer Schritt. Sie hat sich selbst überflüssig gemacht. Wo die Modernisierung durchgreift, ist eine restriktive Bevölkerungspolitik nicht erforderlich. Wo es noch nicht so weit ist, darf jedenfalls Europa insoweit keine Ratschläge geben. Es sollte aber auf alle Maßnahmen zur Förderung der Geburtenrate verzichten und sich darauf konzentrieren, den geborenen Kindern optimale Bedingungen zu bieten.

Juristen werden immer wieder zur Interdisziplinarität und zur Kontextualisierung ihrer Entscheidungen aufgefordert. Hätte da nicht der BGH bei seinem Urteil vom 4. 12. 2019 weiter ausgreifen sollen? In diesem Urteil hat das Gericht die Verurteilung einer privaten Krankenkasse zur Zahlung von Kosten für reproduktionsmedizinische Behandlung (17.508,39 €) gebilligt. Wegen einer Kryptozoospermie des Mannes war eine Zeugung nur durch in Vitro-Befruchtung und anschließenden Embryo-Transfer möglich. Eine Besonderheit des Falles bestand darin, dass die Frau zum Zeitpunkt der Behandlung schon 45 Jahre alt war. Ob tatsächlich ein Kind geboren wurde, wird nicht mitgeteilt. Das Gericht hat hier eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinne der Versicherungsbedingungen angenommen. Dass mit Rücksicht auf das Alter der Frau die Chance auf die Geburt eines gesunden Kindes geringer sei, sei allein von den Eltern zu verantworten. Die Höhe der Kosten sei nicht ausschlaggebend. Mit Urteil vom 4. 12. 2019 hatte der BGH in einem ähnlichen Fall, in dem die Frau 42 Jahre alt war, die Krankenkasse verurteilt, da eine Erfolgswahrscheinlichkeit von 15-20 % noch ausreiche und angemerkt, im Regelfall sei aber mit 40 Schluss. Das Berufungsgericht hatte allerdings in dem neueren Fall die Erfolgswahrscheinlichkeit mit 15 % angenommen. Dennoch hätte es wohl Stellschrauben gegeben, die Klage abzuweisen, wenn man überhaupt im Blick auf den Wert zusätzlichen Lebens Sinn und Zweck der Reproduktionsmedizin in Zweifel gezogen hätte.

Das wagen heute anscheinend nicht einmal mehr die Versicherungen, obwohl sie die ihnen aus der Reproduktionsmedizin entstehende Kostenlast beklagen. Sie stellen sich insbesondere gegen die Bezahlung fruchtbarkeitserhaltender Maßnahmen bei Mädchen unter 18 Jahren. Im Mai 2019 ist ein Gesetz in Kraft getreten, das das Einfrieren von Eizellen, Spermien und Keimzellgewebe zur Kassenleistung macht. Diese sogenannte Kryokonservierung kostet bis zu 4.300 € für junge Frauen und etwa 500 € für junge Männer und musste bisher selbst getragen werden. Dazu kommen Lagerkosten von etwa 300 € pro Jahr. Für die Umsetzung des Gesetzes fehlt bislang die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). In der Pressemitteilung, mit der eine Konferenz zur Reproduktionsmedizin in der Universität Duisburg Essen angekündigt wurde, hieß es, unter den Schulanfängern 2019 sei durchschnittlich ein Kind pro Klasse, das mit reproduktionsmedizinischer Unterstützung entstanden sei, Tendenz steigend. Das ist keine Quantité négligable.

In einer Zeit, in der sich manche fragen, ob es überhaupt noch zu verantworten ist, Kinder in diese übervolle Welt zu setzen, sollte grundsätzlich jede staatliche Förderung der Reproduktionsmedizin entfallen. Auch der Solidargemeinschaft hinter den Krankenkassen, ganz gleich ob privat oder gesetzlich, darf man dann nicht länger zumuten, Bevölkerungszuwachs durch Reproduktionstechniken zu finanzieren. Es gibt kein Menschenrecht auf eigene Kinder. Es gilt allenfalls umgekehrt: Kinder haben ein Recht auf eigene Eltern.[4]

Nachträge: Für einen anderen Blick auf den Wert des Lebens: Uwe Volkmann, Das höchste Gut, FAZ vom 1. 4. 2020.

Neue Statistiken zur Reproduktionsmedizin bietet die Sonderausgabe des Jahrbuchs 2020 des Deutschen IVF-Registers (IVR = In Vitro Fertilisation).

Hir ein weitrführender Link: In-vitro-Gametogenese (IVG) und artifizieller Uterus (AU)  – Problemauslöser oder Problemlöser?

»Ein Kind weniger!« Diese Parole geht wohl auf einen Text von Seth Wynes und Kimberly A. Nicholas zurück: The Climate Mitigation Gap: Education and Government Recommendations Miss the Most Effective Individual Actions, Environ. Res. Lett. 12 , 2017, 74024. Für mich hat die Parole »Ein Hund weniger!« Vorrang.


[1] Michael Grimm, Rainfall Risk, Fertility and Development: Evidence from Farm Settlements during the American Demographic Transition, Journal of Economic Geography 104, 2019, 3701.

[2] Jürgen Dorbritz, Wo bleiben die Kinder? Der niedrigen Geburtenrate auf der Spur, Aus Politik und Zeitgeschichte 10-11/2011.

[a]Diese Anmerkung ist ein Nachtrag vom 3. 3. 2020: »The Population Bomb« war 1968 ein Bestseller aus der Feder des Stanford Biologen Paul R. Ehrlich. Ehrlich prophezeite darin weltweite Hungersnöte, verursacht durch Überbeölkerung der Erde und forderte große Anstrengungen zur Geburtenbeschränkung. Im Februar 2019 ist erschienen: Darrell Bricker/John Ibbitson, Empty Planet., The Shock of Global Population Decline, 2020. Darin wird prognostiziert, dass wir in etwa 30 Jahren mit einem dramatischen Rückgang der Bevölkerung zu rechnen haben.

[3] Zur Bereitschaft von Ruheständlern zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt Dirk Hofäcker/ Marc André Kellert (GESIS), Rückkehr in den Arbeitsmarkt oder Verbleib im (vor-)Ruhestand? Empirische Analysen zu den Erwerbsabsichten von älteren Nicht-Erwerbstätigen, 2019.

[4] Christian Hillgruber, Gibt es ein Recht auf ein Kind?, JZ 75, 2020, 12-20.

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