Was stimmt nicht mit dem Urheberrecht?

Mit dem Urheberrecht stimmt etwas nicht. Das zeigt die intensive Debatte, die bis in den politischen Raum ausgreift.
Der Wutausbruch des Sängers Sven Regener auf Youtube hat Schule gemacht. Ein »offener Brief von 51 Tatort-Autoren«, den diese am 29. 3. 2012 auf der Seite des Verbandes Deutscher Drehbuchautoren ins Netz gestellt haben, hat eine hübsche Kontroverse ausgelöst. Die Autoren heben ihre Urheberrechte auf Verfassungsebene und verlangen von der Netzgemeinde, sich von allerhand Lebenslügen zu verabschieden. Die erste sehen sie in der »demagogischen Suggestion«, es gebe keinen freien Zugang mehr zu Kunst und Kultur; die zweite in der »demagogischen Gleichsetzung von frei und kostenfrei« und die dritte darin, dass die Verwertungsindustrie zum großen Übeltäter erklärt werde, der zur Kasse gebeten werden müsse.
Für die Adressaten (»Liebe Grüne, liebe Piraten, liebe Linke, liebe Netzgemeinde!«) haben noch am gleichen Tag 51 Hacker des Chaos Computer Club den »lieben Tatort-Drehbuchschreibern« erwidert. Ihre Antwort kam nicht nur blitzeschnell, sondern war vergleichsweise auch sehr sachlich. »Auch wir sind Urheber, sogar Berufsurheber, um genau zu sein.« Sie meinen, in erster Linie sollten Urheber sich von ihren Auftraggebern bezahlen lassen. Sie vermeiden es, darauf hinzuweisen, dass das Publikum, das eine milliardenschwere Zwangsabgabe an die Fernsehsender zahlt, vielleicht erwartet, die Tatort-Autoren (und alle anderen Fernsehschaffenden) würden von daher ausreichend bezahlt. In der Tat sehen die Hacker ein Problem bei der Verwertungsindustrie unter Einschluss der Verwertungsgesellschaften. Sie wollen die aber nicht einfach zur Kasse bitten, sondern werfen ihr vor, dass sie sich keine Mühe gebe, die geschützten Werke über die längst verfügbaren Bezahlmodelle zu angemessenen Konditionen anzubieten, sondern sich auf massenhafte Abmahnungen versteife.
Der Briefwechsel hat im Netz viele Kommentare ausgelöst. Im Feuilleton der Heimlichen Juristenzeitung vom 4. April hat sich Reinhart Müller eingemischt. Er schreibt: »51 ›Tatort‹-Autoren beklagen die Vernichtung ihrer Rechte im Internet, 51 Hacker halten dagegen – womit? Mit Ignoranz!« Der Artikel ist nur larmoyant. Er beschwört – und verschleißt damit – Menschenrechte, geht aber nicht auf die Argumente der Hacker ein, und rückt am Ende die rechtswidrige Kopie in die Nähe des Plagiats. Plagiat und unberechtigter Kopie (Raubdruck usw.) gehören nicht in einen Topf. Ein Plagiat leugnet die Urheberschaft des Schöpfers und verweigert ihm damit die verdiente Anerkennung. Das Urheberrecht schützt nicht die Idee, sondern nur seine Materialisierung. Anders als das Plagiat leugnet eine Raubkopie nicht die Urheberschaft des Schöpfers. Bei der Raubkopie geht es allein um die wirtschaftliche Komponente des Urheberrechts. Im Übrigen ist Ignoranz die beste Voraussetzung zum Querdenken, das doch sonst so angesehen ist.
Vielen Internetnutzern geht es in der Tat nur um kostenlosen Konsum geschützter und gegen Entgelt angebotener Inhalte. Aber fair use ist nicht bloß ein Rechtsbegriff. Der Fairnessgedanke steckt so tief in allen Menschen, dass die User wohl bereit wären, faire Entgelte zu zahlen. Sie finden sich jedoch unfair behandelt, weil sie das Gefühl haben, für die Urheberrechte doppelt und dreifach zu Kasse gebeten zu werden. Urheberabgaben auf Kopierer, Scanner, Faxgeräte, Drucker und Computer und für Computer nun auch noch zusätzlich Rundfunkgebühren – da kann tatsächlich der Eindruck entstehen, dass man zum Ausgleich frei herunterladen, speichern und kopieren dürfe. Wo auch immer man sich im Internet bewegt (und selbst im öffentlich-rechtlichen Fernsehen) muss man Werbung erdulden. Da kann man doch glauben, dass damit die Inhalte hinreichend bezahlt seien. Über das fehlende Unrechtsbewusstsein darf man sich jedenfalls nicht wundern. Nach der Vorstellung des Publikums gehören vermutlich jede Art der Privatkopie und auch der private Austausch zum fair use. Daher wird jeder Versuch, digitale Privatkopien zu verbieten, genauso scheitern wie der Krieg gegen die Drogen.
Fraglos muss es ein Urheberrecht geben, das den Kreativen Anerkennung und Lebensunterhalt sichert. Auch die Piraten-Partei verlangt keine Abschaffung deds Urheberrechts, sondern nur die Freistellung nichtkommerzieller Kopien. [1]Vgl. das Parteiprogramm. Aber der Schutz geht zu weit.
Der Schutz des Urheberrechts ist von keinen Qualitätsanforderungen abhängig. So werden viele Trivialitäten geschützt. Ein schlimmer und unverständlicher Exzess ist etwa der Schutz jedes Amateurfotos. Da gibt es natürlich ein Problem. Wer soll die Qualität beurteilen? Hier kommt nur eine indirekte Lösung in Betracht, insbesondere eine Registrierung, wie sie ja in manchen Ländern praktiziert wird. Vielleicht genügt sogar eine Selbstdeklaration.
Der individualistische Urheberbegriff ist problematisch geworden. Alle anspruchsvolleren Werke beruhen auf Gemeinschaftsarbeit. Sie wird in den spärlichen Danksagungen der Vorworte nicht ausreichend gewürdigt. Einen besseren Eindruck gibt der Abspann mancher amerikanischer Filme. Aber die organisierte Zusammenarbeit ist nur die halbe Miete. Jedenfalls in der Unterhaltungsindustrie, in der Kunst und in den Geisteswissenschaften leben alle mehr oder weniger von den Vorleistungen anderer. Schlimme Plagiatoren sind insoweit Journalisten, die selten oder nie ihre Quellen angeben. Da ist es kein Wunder, dass es im Urheberrecht kaum noch oder gar nicht mehr um Anerkennung und Schutz der Urheberpersönlichkeit geht, sondern um kaltes Geschäft. Ein Unterschied zum Finanzmarkt besteht immerhin darin, dass es den Usern leichter gelingt, auf fremde Konten zuzugreifen.
Die Dauer des Urheberrechts ist mit 70 Jahren über den Tod des Urhebers hinaus viel zu lang. Patente erlöschen, und zwar auch schon zu Lebzeiten des Erfinders, nach 20 Jahren. Es lässt sich darüber streiten, ob das Urheberrecht enger mit der Person des Schöpfers verbunden ist als das Patent mit der Person des Erfinders. Hier wirkt vermutlich die Genieästhetik nach (die ich sehr schätze). Aber ein Schutz bis zum Tode des Autors, mindestens jedoch 20 Jahre, müsste genügen.
Die Perpetuierung des Urheberrechts wird dadurch verstärkt, dass bloße Bearbeitungen fremder Werke ihrerseits Urheberrechtsschutz genießen. Das ist unangemessen, insbesondere dann, wenn die Bearbeitung eine vertretbare Leistung ist, etwa eine neue Edition an Hand zusätzlicher Quellen, die auch von anderen Kundigen geleistet werden könnte. [2]Dafür werde ich, wenn überhaupt jemand diese Sätze liest, Prügel beziehen. Ich werde mich wehren. Für Editionen, die die Vorleistung eines anderen einschließen, sollte es vielleicht ein 3%-Urheberrecht geben (das sich natürlich nicht realisieren lässt). Nach § 70 UrheberrechtsG gilt allerdings eine verkürzte Schutzfrist von 25 Jahren nach dem Erscheinen der Bearbeitung.
Es trifft sich, dass die Heimliche Juristenzeitung gleichfalls am 4. April 2012 einen Artikel des Heidelberger Germanisten Roland Reuß [3]Privater Reichtum durch philologische Kafka-Editionen? , S. N5, im Internet nur gegen Entgelt zugänglich. abdruckt, der Ende März Strafanzeige wegen der Verbreitung von Raubkopien zweier Bände aus der von ihm besorgten Kafka-Edition [4]Peter Staengle Historisch-kritische Ausgabe sämtlicher Handschriften, Drucke und Typoskripte, Stroemfeld Verlag Frankfurt, Peter Staengle. Originalpreis: 128 Euro. Bei Amazon wurden anscheinend … Continue reading erstattet hatte. Die Nachricht über die Strafanzeige [5]Darüber berichtete auch die FAZ am 29. 3. 2012 mit einem Artikel von Felicitas von Lovenberg unter der Überschrift »Hehlerei von geistigem Eigentum. im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels vom 29. 3. 2012 hatte bis zum 4. 4. im Internet 37 Kommentare auf sich gezogen. Besonders empört zeigt Reuß sich über einen Kommentar, in dem es heißt:
»Ohne das Verhalten von Amazon und Nabu Press gutheißen zu wollen: Da ist ein Professor für neuere deutsche Literaturwissenschaft in Heidelberg und erhält seine Bezüge von uns Steuerzahlern. Teil seiner wissenschaftlichen Arbeit ist die Kommentierung von Kafka, für die er durch den Steuerzahler entlohnt wurde. Nun nimmt er sich das Recht heraus und publiziert diese in einem Verlag. Dieser Verlag hat kaum Kosten, da der Steuerzahler bereits die Kosten der wissenschaftlichen Bibliothek, das Arbeitszimmer, inkl. Einrichtung und vor allem die monatlichen Bezüge von Herrn Reuß übernommen hat.«
Reuß beschimpft die Kommentarspalten der Internetseiten als »angeblich so basisdemokratische Art, unter Pseudonym ›die Sau rauslassen zu können‹ «. Doch anstatt auf die Meinung der Kommentatorin einzugehen [6]Sie hatte ihren Namen genannt. Ich kann nicht erkennen, dass es sich um ein Pseudonym handelt., dass aus Steuermitteln bezahlte Wissenschaftler den Ertrag ihrer Arbeit doch eigentlich frei zugänglich machen müssten – eine Ansicht, mit der der Kommentar nicht alleine steht – erklärt Reuß, dass er die Arbeit für die Kafka-Edition als selbstfinanzierte Nebentätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer erledigt habe. Da ist Mitleid angezeigt. Davon abgesehen: Die Forderung nach Open Access für wissenschaftliche Veröffentlichungen stützt sich in erster Linie nicht auf die Finanzierungsform, sondern auf den öffentlichen Charakter der Wissenschaft und ist damit eines Frage des wissenschaftlichen Ethos. [7]Gerhard Fröhlich, Die Wissenschaftstheorie fordert Open Access (am 12. 9. 2009 auf Telepolis).
Eine andere Perpetuierung des Urheberrechts, die immer wieder auf Unverständnis stößt, ist der Schutz für bloße bildliche Reproduktion eines an sich schon gemeinfreien Werkes. Ich halte es hier mit Wikimedia Commons, die in Anlehnung an das New Yorker Urteil Bridgeman Art Library v. Corel Corp. (1999) davon ausgehen, dass jede auf Originaltreue angelegte Reproduktion eines gemeinfreien zweidimensionalen Werks ihrerseits gemeinfrei ist.
Das Urheberrecht in seiner gegenwärtigen Gestalt hat seine Legitimation verloren.

Nachtrag Juni 2012:
Manchmal merke ich selbst nicht gleich, wie nahe die Dinge beieinander liegen. Die Blogsoftware von WordPress verweist automatisch am Ende eines Eintrags auf »ähnliche Artikel«. Das System, nachdem diese Verweisungen funktionieren, ist mir nicht klar. So hätte bei diesem Eintrag eigentlich auch auf Rechtssoziologisches zum Urheberrecht? verwiesen werden müssen. Verwiesen wird immerhin auf den Eintrag vom 12. Mai 2011 Das Urheberrecht ist nicht komisch: Bound by Law. Dabei ist mir selbst eine wichtige Verknüpfung zunächst nicht aufgefallen. In jenem Eintrag ging es eigentlich um Keith Aoki. Aber als sein Mitautor wurde auch James Boyle genannt.
James Boyle ist ein wichtiger Theoretiker und Praktiker der kulturellen Allmende. Bisher hatte ich ihn nur als Praktiker zur Kenntnis genommen und als solchen in dem Eintrag über Keith Aoki erwähnt. Erwähnung verdient er aber auch als Theoretiker der Urheberrechtsdebatte. Er prägte er den Begriff des Second Enclosure Movement [8]James Boyle, The Second Enclosure Movement and the Construction of the Public Domain, Law and Contemporary Problems 66, 2003, 32-74. Gemeint war die schleichende Ausweitung der Immaterialgüterrechte, sei es der Patentrechte auf das menschliche Genom, auf Naturstoffe, biologische Prozesse und traditionelle Rezepte, sei des Urheberrechts durch Ausweitung des Umfangs und Ausdehnung auf Ideen, Software und Daten. »Second« Enclosure deshalb, weil Boyle diese Ausweitung des geistigen Eigentums mit Auflösung der Allemenden im 18. und 19. Jahrhundert und ihrer Überführung in Privateigentum (enclosure of the commons) verglich.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Vgl. das Parteiprogramm.
2 Dafür werde ich, wenn überhaupt jemand diese Sätze liest, Prügel beziehen. Ich werde mich wehren.
3 Privater Reichtum durch philologische Kafka-Editionen? , S. N5, im Internet nur gegen Entgelt zugänglich.
4 Peter Staengle Historisch-kritische Ausgabe sämtlicher Handschriften, Drucke und Typoskripte, Stroemfeld Verlag Frankfurt, Peter Staengle. Originalpreis: 128 Euro. Bei Amazon wurden anscheinend Raubdrucke für unter 20 Euro angeboten. Das ist sicher unerhört, aber nach meiner Vorstellung weniger wegen eines Urheberrechtsverstoßes als nach dem UWG wegen der gewerblichen Ausnutzung einer fremden Vorleistung.
5 Darüber berichtete auch die FAZ am 29. 3. 2012 mit einem Artikel von Felicitas von Lovenberg unter der Überschrift »Hehlerei von geistigem Eigentum.
6 Sie hatte ihren Namen genannt. Ich kann nicht erkennen, dass es sich um ein Pseudonym handelt.
7 Gerhard Fröhlich, Die Wissenschaftstheorie fordert Open Access (am 12. 9. 2009 auf Telepolis).
8 James Boyle, The Second Enclosure Movement and the Construction of the Public Domain, Law and Contemporary Problems 66, 2003, 32-74.

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Das Urheberrecht ist nicht komisch: Bound by Law

»Bound by Law« ist ein Law-Comic von Keith Aoki, James Boyle und Jennifer Jenkins, der 2006 erschienen ist und es zu einiger Berühmtheit gebracht hat. Trauriger Anlass, gerade jetzt drauf hinzuweisen, ist der Tod von Keith Aoki im Alter von 55 Jahren am 26. April 2011. Seine Mitautoren haben ihm wunderbare Nachrufe geschrieben. [1]RIP, Keith Aoki; Jennifer Jenkins Remembers Keith Aoki.
Aoki war wohl zuerst Künstler – Zeichner, Maler, Musiker – und wurde dann Jurist. Er muss ein begeisternder Lehrer gewesen sein. Das vermittelt das Bild »Now THAT is how you teach a class«:

Aoki gehörte, wie seine Mitautoren, dem Center for the Study of the Public Domain an der Duke Law School in Durham (North Carolina) an. Dort meint man, dass die Aufmerksamkeit allzu sehr dem individuellen Urheberrechtschutz gilt und darüber die Public Domain, also der Bestand an Ideen, Texten, Bildern und Musik der allen zur Verfügung steht, vernachlässigt wird, so dass es an der richtigen Balance zwischen beidem fehlt.
Aoki, Boyle und Jenkins sind der Ansicht, dass das Urheberrecht mehr zur Erstickung von Kreativität als zum Schutz der Autoren beiträgt. Deshalb setzen sich für Open Access ein, dafür, dass möglich viel unter einer Creative-Commons-Lizenz [2]Was ist Creative Commons? veröffentlicht wird, welche die beinahe beliebige Verwendung und Bearbeitung zulässt, solange der Urheber benannt wird und das Ergebnis wiederum als Creative Commons deklariert wird.

In »Bound by Law« haben die drei Autoren die Schranken des Urheberrechts für einen kreativen Remix von Texten, Bildern und Musik aufs Korn genommen. In ihrem Comic zeigen sie am Beispiel eines Dokumentarfilms, dass es sich kaum vermeiden lässt, urheberrechtlich geschütztes Material zu zitieren. Selbstverständlich bieten sie daher ihre eigenen Arbeiten als »Creative Commons« zum Download in verschiedenen Formaten an. Sie fordern dazu auf, einzelne Teile zu verwenden oder das ganze Buch in andere Sprachen zu übersetzen und stellen dazu die Bilder auch ohne Beschriftung ins Netz. Es könnte eine wunderbare Aufgabe für eine Übung oder ein Seminar im Urheberrecht sein, »Bound by Law« ins Deutsche zu übersetzen und dabei dem deutschen Urheberrecht anzupassen.
Doch damit nicht genug. Im Dezember 2010 stellte Keith Aoki bei SSRN seinen Comic »Pictures within Pictures« ein, der auch im Ohio North University Law Review abgedruckt worden ist.

Darin kündigt Aoki im Anschluss an den Comic »Bound by Law«, ein weiteres Gemeinschaftswerk mit Boyle über »Music within Music« an.
Ich kann diese Comics nur bewundern. Um sie wirklich mit Genuss zu lesen, fehlt mir die Kennerschaft, so dass ich die vielen Anspielungen auf fremde Texte, Bilder und Musik nicht entziffern kann. Meine Leser sind darauf sicher besser vorbereitet. [3]Diesen Eintrag werde ich auch im Blog »Recht anschaulich« einstellen.

Anmerkungen

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Rechtssoziologisches zum Urheberrecht?

Das Google-Buch-Projekt, Open-Access-Bewegung und Heidelberger Appell haben die Diskussion um das Urheberrecht auf Hochtouren gebracht. Die FAZ druckt fast täglich einen oder oft sogar mehrere einschlägige Artikel. Ich war eingeladen, in Bayreuth einen rechtssoziologischen Vortrag über »Wissenschaft und Proprietarisierung« zu halten, habe aber die Einladung nicht angenommen, weil mir dazu nichts Handfestes einfiel. In den gängigen Lehrbüchern kommen »Urheberrecht«, »Copyright« oder »Intellectual Property« als Stichworte nicht vor. Die Encyclopedia of Law & Society (2007) enthält zwei dürftige Artikel über »Economics of Intellectual Property« und »Sociology of Intellectual Property«. Es gibt allerhand zur ökonomischen Analyse des Urheberrechts, und an allgemeinen Stellungnahmen zum Thema mangelt es nicht. Ein Quelle solcher Stellungnahmen ist z. B. das Online-Magazin Telepolis des Heise-Verlags, das sich als »deutschsprachiges Mekka für Digital Cultural Studies« vorstellt. Im Raum steht die Frage, ob das Konzept der individuellen Urheberschaft gegenüber dem Phänomen der Schwarmintelligenz bestehen kann. Konkreter ist die Frage, ob sich Urheberrechte angesichts der technischen Möglichkeiten ihrer Verletzung überhaupt noch schützen lassen. Ohne einschlägige Empirie [1]Das Institut für Strategieentwicklung (IFSE) an der Universität Witten/ Herdecke hat unter http://www.ifse.de/digimen/ eine Umfrage zur digitalen Mentalität der Nutzer im Internet gestartet. … Continue reading – die ihrerseits ein Minimum an Theorie voraussetzt – bleibt nicht viel mehr als Spekulation. Doch keine Frage: Das Thema muss für die Rechtssoziologie aufbereitet werden. Ganz ähnlich wie bei der Frage des Downloads und Kopierens von Musik und Filmen entwickelt sich auch bei der Benutzung von fremden Texten anscheinend ein anderes Rechtsbewusstsein. Man muss das nicht gutheißen, aber doch erst einmal zur Kenntnis nehmen (und die Dimensionen empirisch erforschen).
Auslöser für diesen Beitrag war der Artikel »Na klar stimmt das, ich hab’s aus dem Netz!« von Stefan Weber in der FAZ Nr. 104 vom 6. 5. 2009 S. N3. Nach dem Untertitel berichtet Weber darin über »Empirische Befunde zur Veränderung von Schreiben und Lesen durch das Internet«. Die Befunde entnimmt er seinem Buch »Das Google-Copy-Paste-Syndrom«, das 2009 in 2. Aufl. im Heise-Verlag erschienen ist. [2]Ein Probekapitel [http://www.dpunkt.de/leseproben/3-936931-37-2/Kapitel_2.pdf] findet unter man im Netz.
Eigentlich wollte ich Webers Buch nur einmal durchblättern. Aber dann hat es den Legal McLuhanite in mir doch so gepackt, dass ich es ganz gelesen habe, vielleicht nicht so gründlich und tiefgehend, wie es sich der Autor wünscht, aber immerhin. Webers Analyse des Lese- und Schreibverhaltens unter dem Einfluss der elektronischen Medien ist verdienstvoll, und die Sottisen gegen den kulturwissenschaftlichen Konstruktivismus erfreuen das Herz. Aber dann regt sich doch auch Widerspruch, weil Webers Beobachtungen mir zu sehr durch einen moralistischen Standpunkt eingeschränkt zu sein scheinen.
Bei der Lektüre des Buches stellt sich heraus, dass Weber keine eigenen systematisch erhobenen empirischen Befunde beibringt, sondern sich als Plag-Hunter betätigt. Auf S. 80 bis 83 zeigt er eine stattliche Sammlung von 67 Jagdtrophäen vor. Besonders stolz ist er auf jene, die er im eigenen Garten geschossen hat. Im Übrigen beruft er sich auf einige Umfragen vor allem aus den USA und England, die das Dunkelfeld des Plagiarismus aufhellen sollen. Sein Buch wird heute im Internet vielfach für die Behauptung zitiert, dass 30 % aller studentischen Arbeiten Plagiate seien. Eine Zunahme des Plagiarismus durch die elektronischen Medien ist wahrscheinlich. Mangels Vergleichsbasis gibt es dafür allerdings keinen Beleg.
Wer hätte bezweifelt, dass die elektronische Verfügbarkeit von Texten zu mehr oder weniger allen Themen und die technischen Möglichkeiten von copy and paste das Schreiben und Lesen verändern? Für Weber ist die Entwicklung Anlass zu larmoyanter Kulturkritik und zu einem Ausfall gegen die Open-Access-Bewegung. Aber kann man sich nicht auch darüber freuen, dass heute viel mehr junge Menschen, die vermutlich keinen Zugang zu Büchern gefunden hätten, nicht nur lesen und schreiben können, sondern auch selbst Texte produzieren, ganz gleich welcher Qualität? Man kann das als »Textkultur ohne Hirn« denunzieren. Ich finde Wikiprudenz besser als keine. Ein Problem, das Weber nicht verschweigt, aber eher kleinredet, besteht in der Art der Aufgaben, die für Qualifikationsarbeiten gestellt werden (S. 107). Sie lassen sich bei gegebenem Ausbildungsstand, verfügbaren Mitteln und im vorgesehenen Zeitrahmen nicht in einer Weise bearbeiten, die herkömmlichen wissenschaftlichen Standards entspricht. Nicht ohne Grund sind die Hausarbeiten in den juristischen Examina weitgehend durch Klausuren ersetzt worden. Eine angemessene Aufgabe wäre vielleicht heute die Erstellung einer schlüssigen Kompilation zu vorgegebenen Themen (natürlich mit Quellenangaben).
Das Buch beginnt mit einer Breitseite gegen den »Mainstream der Medienwissenschaft«. Im Zentrum der Kritik steht »die notorische Zurückweisung aller Verdummungsthesen«. Da folge ich doch lieber dem Mainstream, denn Webers eigene Verdummungsthese (»Die Austreibung des Geistes aus der Textproduktion«) überzeugt mich gar nicht. Es mag ja sein, dass unzählige Computernutzer lieber spielen, als interaktive Lernprogramme nutzen, dass sie sich von Emails ablenken lassen und dass sie mehr oder weniger hemmungslos plagiieren. Die Frage ist aber wiederum die nach der Vergleichsbasis. Was würden eben diese Menschen tun, wenn sie nicht am PC säßen und keinen Zugang zum Netz hätten? Entscheidend ist doch, dass die schmale Schicht der kritisch intelligenten Intensivleser und Produzenten von Qualitätstexten durch die Digitalisierung wohl eher gewachsen als geschmolzen ist.
Weber zählt S. 105 ff. 18 Ursachen für die Zunahme des Copy-Paste-Plagiarismus auf. Für den Legal-MacLuhanite sind besonders diejenigen Ursachen von Interesse, die auf die Qualitäten der neuen Medien zurückzuführen sind. Dabei ist zwischen Ursachen erster und zweiter Ordnung zuunterscheiden, nämlich zwischen den technischen Möglichkeiten der digitalen Medien und den kognitiven und sozialen Konsequenzen ihrer Verwendung. Das technische Angebot von Copy und Paste ist in Webers 18er-Liste noch gar nicht enthalten, sondern durchzieht das ganze Buch. Nicht besonders gewürdigt werden die Qualitäten und Konsequenzen des Grafikbildschirms, die außerordentlichen Recherchemöglichkeiten und die Technik des Hyperlinks. Bei der Schnipselkultur, die Weber aufspießt, geht es um Copy-und-Paste-Schnipsel. Mindestens ebenso wichtig ist aber doch die Fixierung der »Generation Windows« auf das Bildschirmformat (und künftig vielleicht auf das Handydisplay). Der Grafikbildschirm bringt darüber hinaus Layout und Bilder. Beides ist so wichtig geworden, dass Webers Konzentration auf den (Fließ-)Text unbefriedigend erscheint. Aber das ist immer so, wenn man ein interessantes Buch liest. Dann möchte man vom Autor noch mehr.
In einem besonderen Abschnitt befasst Weber sich mit der Problematik freier Lizenzen. In der Tat: Die GNU-Lizenz für freie Dokumentation dürfte geradezu kontraproduktiv wirken. Bekanntlich erlaubt sie jedermann die Vervielfältigung, Verbreitung oder Veränderung des Werkes mit der Maßgabe, dass der ursprüngliche Autor genannt wird und ein neu entstandenes Werk mit der gleichen Lizenz weitergegeben wird. Es anzunehmen, dass viele nur den einen Teil, nämlich die freie Verwendbarkeit, zur Kenntnis nehmen, und die daran geknüpften Bedingungen für technischen Formelkram halten. Wikimedia Commons ist vielleicht sogar bewusstseinsprägend, so dass aus Open Access Common Use wird. [3]Eine einschlägige Studie, die nicht nur im Zusammenhang mit dem Urheberrecht, sondern auch im Hinblick auf transnationale Organisationen und Bewegungen interessant ist, stammt von Leonhard Dobusch … Continue reading Und noch eine Kleinigkeit: Bevor ich Webers Buch zur Hand nahm, habe ich natürlich auch nach Rezensionen gegugelt. Da habe ich eine von Stefan Anderssohn gefunden, die sowohl hinsichtlich des Inhaltsreferats als auch hinsichtlich der Bewertung hilfreich war und die ich vielleicht gerne zitiert hätte. Aber als ich dann am Ende den Zitiervorschlag des Autors las, habe ich lieber darauf verzichtet.

Stefan Anderssohn. Rezension vom 27.03.2007 zu: Stefan Weber: Das Google-Copy-Paste-Syndrom. Wie Netzplagiate Ausbildung und Wissen gefährden. dpunkt.verlag (Heidelberg) 2007. 166 Seiten. ISBN 978-3-936931-37-2 Pick It! . In: socialnet Rezensionen unter http://www.socialnet.de/rezensionen/4723.php, Datum des Zugriffs 26.06.2009.

Im Internet gelten andere Zitierregeln als im Manuskript oder Druck. Man zitiert nicht durch bibliographische Angaben, sondern mit einem Link. Ich kann mir gut vorstellen, dass junge Leute, die mit dem Internet aufgewachsen sind, wenn sie denn auf Papier schreiben müssen, auf dem sich kein Link anbringen lässt, schlicht auf den Verweis verzichten.
Es ist ja völlig richtig, dass Plagiate indiskutabel sind. Und ebenso kann man Weber nur zustimmen, wenn er immer wieder betont, dass es mit der bloßen Lektüre eines Textes nicht getan sei, sondern dass eine »verlangsamte, konzentrierte, reflektierte und kritische« Lektüre von Printmedien (S. 128) notwendig sei. Aber die Kapazität von Webers Idealleser ist schnell erschöpft. Bei der unerschöpflichen Menge möglicherweise relevanter Texte muss es erlaubt sein, die Masse der Texte oberflächlich zu »scannen«, um einige wenige herauszufischen, deren intensive Lektüre lohnt. Es ist ja nicht zu übersehen, dass auch die Mehrzahl der als wissenschaftlich deklarierten Texte kaum lesenswert ist, und dass selbst Texte, die einen interessanten Kern enthalten, regelmäßig mit überflüssigen Einleitungen und Lobpreisungen eigener Taten daherkommen.
Und weiter: Was ist eigentlich ein Plagiat? Und warum sind »Plagiate« schlecht? Hier muss man erheblich differenzieren. S. 45 ff. entwickelt Weber daher eine Plagiatstypologie. Er unterscheidet zwischen dem Totalplagiat, dem Teilplagiat, der Collage (»Shake & Paste-Plagiat«), Strukturplagiat und Ideenplagiat), um diese Formen dann je nach der verwendeten Technik (Online, Offline, Übersetzung) in einer – nicht ganz ausgefüllten – 25-Felder-Tafel zu variieren. Darin gewinnen die eindeutig verpönten Formen der Übernahme ein Übergewicht. Man kann die Differenzierung jedoch erheblich weiterführen, und gelangt dann zu »Plagiats«-Typen die nicht nur allgemein üblich, sondern auch akzeptabel oder gar unverzichtbar sind. Hier einige der von mir praktizierten Formen des Plagiats:
Datenübernahme: Wenn ich einen wichtigen Autor erwähne, schreibe ich oft in Klammern die Lebensdaten hinter den Namen. Selten oder nie habe ich Geburts- oder Sterbeurkunde eingesehen. Die Daten übernehme ich aus einem Nachschlagewerk, heute oft aus Wikipedia, ohne diese Quelle zu zitieren. Ähnliches gilt für Anführung historischer Ereignisse.
Quellenübernahme: Viele Texte, die ich lese, finde ich weniger wegen ihres Inhalts interessant als wegen ihrer Quellen. Insbesondere bei neuen Zeitschriftenaufsätzen, Dissertationen und Habilitationsschriften »scanne« ich Fußnoten und Literaturverzeichnis, um zu sehen, was mir bisher entgangen ist, und oft werde ich dabei fündig. So bin ich gerade erst durch einen Aufsatz von Hoffmann-Riem auf das Buch von Fabian Wittreck über »Die Verwaltung der Dritten Gewalt« aufmerksam geworden, das mir nicht hätte entgehen dürfen. Wenn ich dieses Buch jetzt gleich in einer Arbeit über »Ökonomisierung der Justiz und richterliche Unabhängigkeit« anführe, den ich in diesen Tagen abliefern soll, denke ich nicht daran, auf meine Quellen-Quelle hinzuweisen.
Zitatübernahme: Nicht ganz selten stößt man in fremden Arbeiten auf wörtliche Zitate, die man selbst nicht gefunden hätte, die man aber gerne übernehmen möchte, weil sie die Dinge »auf den Punkt« bringen. Ein solches Zitat hat mich veranlasst, in die »Allgemeine Rechtslehre« einen Exkurs über den Begriff der Freiheit einzufügen (§ 17 IV, S. 146-150). In einer Zeitungsglosse hatte ich die wunderbare Formulierung von Helvétius gelesen, dass es doch lächerlich sei, sich über Unfreiheit zu beklagen, weil man nicht fliegen könne wie ein Adler. Ich habe das Zitat zwar verifiziert. Aber bei seiner Verwendung gebe ich nicht an, wie ich darauf gekommen bin. (Den Zeitungsausschnitt habe ich längst weggeworfen.)
Nachrichtenübernahme: Neuigkeiten erfährt man in der Regel nicht aus eigenem Erleben, sondern man ist dazu auf Medien angewiesen. Die FAZ ist eine wunderbare Quelle solcher Nachrichten. Wenn sich solche Nachrichten nachprüfen lassen, habe ich keine Hemmungen, sie zu verwenden, ohne anzugeben, wie ich darauf aufmerksam geworden bin. Hier ein Beispiel. Ein anderes Beispiel: Kürzlich stellte NJW-aktuell als »Urteil der Woche« ein neues Urteil des OLG Naumburg vor, das sich mit dem pikanten Sachverhalt befasste, dass Rechtsanwälte einen Aufsatz in einer Fachzeitschrift als bezahlte Auftragsarbeit veröffentlicht haben. Ich habe das Urteil sofort in ein Manuskript eingebaut, ohne die »Quelle« zu nennen.
Entsprechendes gilt nicht nur für Neuigkeiten, sondern auch für Trivialitäten. Nicht jeder ist Meister im Trivial Pursuit. Trifft man also in fremden Texten auf Inhalte, die sich als Trivia entpuppen, so darf man sie ohne Quellenangabe verwenden.
Begriffsübernahme: Bloße Vokabeln kann man nicht plagiieren. Prägnante Begriffsbildungen sollte man dagegen nicht ohne Nachweis ihrer Erfinder verwenden. Aber das gilt doch nur solange, bis sie zur Vokabel geworden sind. So darf man vom kategorischen Imperativ reden, ohne Kant zu zitieren, oder sich über Diskurse auslassen, ohne Foucault oder Habermas (ja, wen denn nun?) anzuführen oder vom Paradigma, ohne Kuhn die Ehre zu geben. Erfolgreiche Begriffe sind nach etwa 30 Jahren gemeinfrei (behaupte ich).
Formulierungshilfe: Darf man sprachliche Formulierungen übernehmen, wenn man sie mit anderen Inhalten füllt? Weber bietet zwei Beispiele (S. 45 und 61) und sagt nein. Ich wäre da großzügiger. In der Schule wurde nach meiner Erinnerung empfohlen, wir sollten von den großen Dichtern lernen.
Warum sind Plagiate schlecht? Ob sie unfunktional sind, ob sie nach gesellschaftlichen Standards zu verurteilen oder gar rechtlich verboten sind und schließlich, ob sie auch einen moralischen Makel tragen, hängt wohl vom Beobachterstandpunkt ab. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass Weber von »mindestens vier sozialen Systemen« spricht, die betroffen sind, dem Ausbildungs- oder Erziehungssystem, der Kunst, der Wissenschaft und dem Journalismus (S. 101). Doch letztlich nutzt er diese Unterscheidung nicht wirklich zu einer differenzierten Beurteilung des Plagiarismus.
Eine Labeling-Theorie des Plagiats könnte die Relativität des Plagiatsbegriffs aufzeigen. Es macht sicher einen Unterschied, ob das Plagiat als Verstoß gegen das Urheberrecht angeprangert wird oder ob es um wissenschaftliches Fehlverhalten geht oder ob sich Kandidaten in Qualifikationsarbeiten damit einen ungerechtfertigten Vorsprung verschaffen. Anscheinend hat ein relativ neues Buch von Richard A. Posner eine Antwort auf solche Fragen: The Little Book of Plagiarism, New York, Pantheon, 2007. Ich muss es mir erst beschaffen. Bis dahin verweise ich auf einen Eintrag im Becker-Posner-Blog.
Noch einmal zu Webers Artikel »Na klar stimmt das, ich hab’s aus dem Netz!«. Darauf würde ich gerne mit einer Konvergenztheorie antworten. Aber nicht heute.
Nachtrag vom 14. 4. 2010: Zum Thema jetzt: Volker Rieble, Das Wissenschaftsplagiat. Vom Versagen eines Systems. Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 2010. 120 S., br., 14,80 €, rezensiert von Milos Vec in der FAZ vom 14. 4. 2010.

Anmerkungen

Anmerkungen
1 Das Institut für Strategieentwicklung (IFSE) an der Universität Witten/ Herdecke hat unter http://www.ifse.de/digimen/ eine Umfrage zur digitalen Mentalität der Nutzer im Internet gestartet. Themen sind das Urheberrecht, Geschäftsmodelle sowie Fragen nach einer Gratiskultur und dem Rechtsbewusstsein. Ziel der Umfrage ist eine Identifikation von Nutzertypen. Die Ergebnisse sollen später auf der genannten Webseite zur Verfügung stehen.
2 Ein Probekapitel [http://www.dpunkt.de/leseproben/3-936931-37-2/Kapitel_2.pdf] findet unter man im Netz.
3 Eine einschlägige Studie, die nicht nur im Zusammenhang mit dem Urheberrecht, sondern auch im Hinblick auf transnationale Organisationen und Bewegungen interessant ist, stammt von Leonhard Dobusch und Sigrid Quack: Epistemic Communities and Social Movements. Transnational Dynamics in the Case of Creative Commons, MPIfG Discussion Paper 08 / 8, im Internet unter http://www.mpifg.de/pu/mpifg_dp/dp08-8.pdf.

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